Anlagen an Gewässern
Folgende Aufgaben sind in Bezug auf die Anlagen an Gewässern durch die Untere Wasserbehörde zu erfüllen
- Wasserrechtliche Genehmigungen für die Errichtung oder Änderung baulicher Anlagen an Gewässern
- Erlaubnisse zu Gewässerbenutzungen durch Heben und Senken des Wasserstandes
- Entscheidungen, Anordnungen und Stellungnahmen im Zusammenhang mit dem Setzen von Staumarken, Festlegen von Uferlinien, Befahren nicht schiffbarer Gewässer, Gewässerausbau und Rückbau von Gewässern
- Gewässerschauen