Pacht landwirtschaftlicher Grundstücke


Information zur Anzeige von Landpachtverträgen

Gemäß § 2 Absatz 1 Satz 1 Landpachtverkehrsgesetz (LPachtVG) erfolgt die Anzeige eines schriftlich abgeschlossenen Landpachtvertrages durch „Vorlage“ des Pachtvertrages.

Neben der Vorlage oder postalischen Zusendung des Originalpachtvertrages durch eine Vertragspartei (bzw. einer Kopie des Pachtvertrages in Papierform mit der Bestätigung der Identität der Kopie mit dem Original) genügt gemäß Erlass des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg vom 13.08.2024 zur Form der Anzeige von Landpachtverträgen nach § 2 Absatz 1 Satz 1 LPachtVG auch folgende Form der Vorlage:

Elektronische Zusendung eines deutlich lesbaren Scans des Pachtvertrages durch eine Vertragspartei mit der Bestätigung, dass der elektronisch zugesandte Scan identisch ist mit dem Originalpachtvertrag. Die Bestätigung kann auch darin liegen, dass die anzeigende Vertragspartei in der E-Mail mitteilt, dass sie den der E-Mail anliegenden Pachtvertrag durch diese E-Mail anzeigt.

Information der Brandenburgische Boden Gesellschaft mbH zur Veröffentlichung von Angeboten zur Neuverpachtung

Die Brandenburgische Boden Gesellschaft mbH verwaltet im Auftrag des Landes Brandenburg Grundstücke, für die das Land im Rahmen der Abwicklung der Bodenreform gem. Artikel 233 §§ 11 ff. EGBGB Eigentümer oder zeitweiliger Besitzer geworden ist.

Auf deren Internetseite www.bbg-immo.de  (zu erreichen über die Seiten Immobilien/ Landpacht/ Landkreis)  werden ab sofort Angebote zur Neuverpachtung  veröffentlicht.

Allen interessierten Landwirten wird empfohlen, sich hier regelmäßig zu informieren.

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