Pressemitteilung 85/2020
Fahrzeugzulassung rund um die Uhr - 100 Tage i-KFZ in Märkisch-Oderland
Am 2. Juni wurde in Märkisch-Oderland die 3. Stufe der internetbasierten Fahrzeugzulassung (i-KfZ) eingeführt. Hierdurch können von der Fahrzeuganmeldung über die Ummeldung und Adressänderung bis hin zur Abmeldung des Fahrzeuges alle Vorgänge online von Zuhause aus erledigt werden.
In den ersten einhundert Tagen wurden 123 Zulassungsvorgänge online abgewickelt. Zudem wurden 35 Kennzeichen reserviert.
Landrat Gernot Schmidt hierzu:
„Die ersten 100 Tage zeigen, dass die Technik hinter dem System stabil und zuverlässig läuft. Verglichen mit rund zehntausend Vorgängen pro Monat im klassischen Verfahren ist allerdings auch klar, dass hier noch viel Luft nach oben ist. Jetzt kommt es darauf an, den Mehrwert vom Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion deutlich zu machen und weitere Anwendungen für die Bürger zu schaffen.“
Mit dem neuen Zulassungsverfahren entfällt die Wartezeit in der Zulassungsbehörde. Zudem können die Vorgänge unabhängig von den Sprechzeiten des Straßenverkehrsamtes durchgeführt werden.
Der Onlineservice „iKfz-Brandenburg.de“ kann über das Internetportal https://ikfz.brandenburg.de oder über die Internetseite des Landkreises www.maerkisch-oderland.de erreicht werden.
Hintergrund:
Um das Angebot nutzen zu können, wird u. a. der Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion des Fahrzeughalters benötigt. Informationen zur Online-Ausweisfunktion sind auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat unter https://www.personalausweisportal.de abrufbar.
Die internetbasierte Fahrzeugzulassung wird stufenweise umgesetzt.
Stufe 1:
Seit dem 1. Januar 2015 können in Deutschland über die von den Kommunen und Ländern bereitgestellten Online-Portale internetbasierte Anträge zur Außerbetriebsetzung für zulassungspflichtige Fahrzeuge gestellt werden. Grundlage hierfür war die Einführung einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I) und neuer Stempelplaketten mit verdeckten Sicherheitscodes.
Stufe 2:
Seit dem 1. Oktober 2017 kann auch die Wiederzulassung auf denselben Halter im selben Zulassungsbezirk und mit dem bei der Außerbetriebsetzung reservierten Kennzeichen im Internet beantragt werden. Mit der Einführung dieses Verfahrens wurden die Grundlagen für die Digitalisierung weiterer Zulassungsverfahren von Fahrzeugen geschaffen. Insbesondere wurde erstmalig deutschlandweit die Erfassung, Speicherung und Überprüfung von HU- und SP-Daten im Zentralen Fahrzeugregister (ZFZR) im Kraftfahrt-Bundesamt in Echtzeit ermöglicht.
Stufe 3:
Die Möglichkeit zur internetbasierten Abwicklung von Zulassungsvorgängen wird auf alle Geschäftsvorgänge (jetzt auch Neuzulassung, Umschreibung und alle Varianten der Wiederzulassung) ausgeweitet und die Automatisierung noch stärker ausgebaut. Die vollautomatisierte Antragsbearbeitung und -entscheidung ist erstmals für die Außerbetriebsetzung sowie für die Umschreibung unter Kennzeichenbeibehaltung auch bei Halterwechsel und für die einfache Adressänderung möglich. Bei der Umschreibung besteht für die neue Halterin / den neuen Halter die Möglichkeit, das Fahrzeug direkt nach Abschluss des internetbasierten Verfahrens in Betrieb zu nehmen.
Stufe 4:
Im nächsten Schritt ist die Ausweitung der internetbasierten Kfz-Zulassung auf juristische Personen vorgesehen. Insbesondere Unternehmen sollen hiervon profitieren.
Quelle: BMVI
Seelow, 11. September 2020