Pressemitteilung 102/2020


Coronavirus: Landkreis Märkisch-Oderland überschreitet Inzidenz von 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner

Ab sofort gelten weitere Einschränkungen im privaten und öffentlichen Bereich.

Mit Überschreitung des Wertes von 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern mit dem SARS-CoV-2-Virus sind ab sofort im Landkreis Märkisch-Oderland die in der Umgangsverordnung zusätzlich benannten Regeln einzuhalten. Dies gilt ab der Bekanntgabe - am 26.10.2020 - für mindestens 10 Tage.

Somit gelten nachfolgende zusätzliche Regelungen in Märkisch-Oderland:

Veranstaltungen:
maximal 250 zeitgleich anwesende Gäste draußen bzw. 150 drinnen.

Private Feiern:
maximal 15 Personen im privaten Wohnraum bzw. maximal 25 Personen in öffentlichen oder angemieteten Räumen

Wichtig:
Veranstalter/innen müssen private Feiern mit mehr als 6 zeitgleich anwesenden Gästen außerhalb des eigenen Haushaltes mindestens drei Werktage vorher dem zuständigen Gesundheitsamt unter Angabe des Veranstaltungsortes und der geplanten Anzahl der Teilnehmenden formlos anzeigen. Das gilt sowohl für private Feiern im privaten Wohnraum als auch in angemieteten Räumen. Private Feiern sind nicht genehmigungspflichtig.

Alkohol-Ausschankverbot:
Gaststätten, Kneipen und Bars dürfen in der Zeit von 23 bis 6 Uhr keinen Alkohol ausschenken.

Mund-Nasen-Bedeckung:

  • in Gaststätten für die Beschäftigten mit Gästekontakt sowie Gäste, die sich nicht auf ihrem festen Platz aufhalten; dies gilt auch bei geschlossenen Gesellschaften in Gaststätten oder sonstigen für Feierlichkeiten angemieteten Räumlichkeiten,
  • in Büro- und Verwaltungsgebäuden für die Beschäftigten sowie Besucherinnen und Besucher, sofern sie sich nicht auf einem festen Platz aufhalten und der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht sicher eingehalten werden kann,
  • für Nutzerinnen und Nutzer von Personenaufzügen.

    Seelow, 26. Oktober 2020
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