Pressemitteilung 114/2020


Haushalt Landkreis Märkisch-Oderland 2021 aufgestellt

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan 2021 sind aufgestellt und am 14. Dezember 2020 mit den Amtsdirektoren und Bürgermeistern erörtert worden.
Vorausgegangen waren mehrere Beratungen im Haushalts- und Finanzausschuss und den Fachausschüssen des Kreistages. Vorgesehen ist die Beschlussfassung für den 17. Februar 2021.
Der Ergebnishaushalt umfasst ein Volumen von knapp 380 Millionen Euro. Jeweils 125 Millionen Euro und damit 2/3 des Gesamthaushalts sind für den Jugend- und Sozialbereich vorgesehen. Hier werden durch den Landkreis in der Regel pflichtige Aufgaben erfüllt. Allein für die Kindertagesbetreuung sind 82,5 Millionen Euro vorgesehen, über 5 Millionen Euro mehr als im Jahr 2020. Der Landkreis finanziert zu großen Teilen das pädagogische Personal. Neben einer steigenden Anzahl betreuter Kinder wirken sich in der Erhöhung der Ausgaben bessere Betreuungsschlüssel aus. Im Sozialbereich ist mit 47,5 Millionen Euro die Eingliederungshilfe die größte Position. Bei dieser Aufgabe gibt es einen fast vollständigen Ersatz der Ausgaben durch Landeszuschüsse.
Der Hebesatz der Kreisumlage bleibt mit 40,1 Prozent stabil.

Der Beigeordnete und Kämmerer Rainer Schinkel erklärt hierzu:
„Nicht nur das Haushaltsjahr 2020 auch der Haushaltsplan 2021 ist von der Corona-Pandemie und deren Auswirkungen sowie dem Kampf gegen die weitere Verbreitung der Afrikanischen Schweinepest geprägt. Die damit verbundenen Unsicherheiten werden uns begleiten. Wir müssen in der Lage sein, schnell auf neue Herausforderungen reagieren zu können. Hier zahlt sich aus, dass der Landkreis in den letzten Jahren solide gewirtschaftet hat. Und natürlich können wir auf die Corona-Hilfen des Landes und des Bundes zurückgreifen die viele, aber nicht alle Mehraufwendungen oder Mindereinnahmen kompensiert haben. Das trifft auf die Kosten zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest in gleichem Maße zu. Hier erwarten wir, dass das Land Brandenburg die betroffenen Landkreisen bei der Erstattung der zu regulierenden Schadensersatzforderungen finanziell unterstützt.
Es ist uns gelungen, eine sachgerechte Abwägung zwischen den Interessen der Städte und Gemeinden und den Aufgaben des Kreises zu treffen. Wir haben deren Finanzlage in unsere Planungen einzubeziehen. Mit einem gleichbleibenden Hebesatz der Kreisumlage geben wir Planungssicherheit und mit dem Kreisentwicklungsbudget in Höhe von 750.000 Euro bekommen finanzschwache Kommunen die Möglichkeit, dringende und wichtige Infrastrukturmaßnahmen mit einem kreislichen Zuschuss gefördert zu bekommen.
Der Landkreis wächst, insbesondere im berlinnahen Raum. So ist es nicht verwunderlich, dass wir gerade dort unsere Infrastruktur anpassen und erweitern müssen. Der Neubau eines Gymnasiums in Strausberg ist mit fast 30 Millionen Euro veranschlagt, mit weiteren 27 Millionen Euro der Ersatzneubau für die in Neuenhagen befindliche Förderschule für geistige Entwicklung.
Landkreis wie Gemeinden werden sich darauf einstellen müssen, dass Steuereinnahmen aufgrund der Einbrüche in der Wirtschaftsleistung geringer werden.
Dass Bund und Land sich hoch verschuldet haben und 2020 und 2021 für einen, alles in allem angemessenen Ausgleich der fehlenden Einnahmen in den Kommunen gesorgt haben, wird kein Dauerzustand sein. Wir tun als Landkreis gut daran, weiterhin solide zu wirtschaften, Ausgaben auf den Prüfstand zu stellen und insbesondere darauf zu achten, wie wir positive Impulse für künftige Entwicklungen setzen können. So bleibt der Kreis dabei, das Breitbandprogramm entsprechend der Bundes- und Landesförderrichtlinie mit der Übernahme aller kommunalen Eigenanteile abzusichern. Von 2020-2024 sind hier insgesamt 217 Millionen Euro an Investitionskosten geplant, was einen Eigenanteil von 13,1 Millionen Euro bedeutet.“

Seelow, 16. Dezember 2020

 

backward Zurück