Pressemitteilung 4/2022
Umtauschfrist alter Führerscheine wird verlängert
Die Innenministerkonferenz (IMK) hat am 17. Januar 2022 beschlossen, dass Verstöße gegen die Umtauschpflicht alter Führerscheine angesichts der aktuellen Belastungen durch die Corona-Pandemie vorerst nicht sanktioniert werden sollen. Davon betroffen sind alle Fahrerlaubnisinhaber der Geburtsjahre 1953 bis 1958 mit alten Papierführerscheinen, die bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden. Die aktuell einschlägige Umtauschfrist soll danach um ein halbes Jahr vom 19. Januar auf den 19. Juli 2022 verlängert werden. Bis zum Inkrafttreten der rechtlichen Lösung soll das sonst fällige Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro von der Polizei nicht erhoben werden. Die zugrundeliegende Fahrerlaubnis bleibt trotz Umtauschpflicht unberührt.
Hintergrund:
Alle deutschen Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen in einem gestaffelten Verfahren nach und nach in einen EU-Kartenführerschein umgetauscht werden. Bundesweit sind das bis zum 19. Januar 2033 rund 43 Millionen alte Führerscheine. Wer von den Umtauschfristen betroffen ist, soll sich laut Herrmann rechtzeitig an die für seinen Wohnort zuständige Fahrerlaubnisbehörde wenden. Allgemeine Informationen zum Führerscheinumtausch finden Sie hier:
https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/faq-fuehrerschein-umtausch-1842574
Seelow, 20. Januar 2022