Meldeportal Impfpflicht


Meldeportal für die einrichtungsbezogene Impfpflicht

Beschäftigte in medizinischen oder pflegerischen Einrichtungen und weitere Unternehmen nach § 20 a Infektionsschutzgesetz müssen ihrem Arbeitgeber einen Corona-Impf- oder -Genesenennachweis (90 Tage nach positivem PCR-Test) vorlegen.

Einrichtungen oder Unternehmen nach § 20 a Abs. 1 S. 1 IfSG müssen die Meldung elektronisch über das Portal https://mp.landkreismol.de einreichen.

Die Verpflichtung zur Nutzung dieses Meldeweges ergibt sich aus der Allgemeinverfügung des Landkreises zur Umsetzung der Meldungen der Einrichtungen und Unternehmen nach § 20 a Infektionsschutzgesetz (IfSG) an das Gesundheitsamt (Allgemeinverfügung Meldepflicht) vom 7. April 2022, welche am 7. April 2022 auf der Internetseite des Landkreises Märkisch-Oderland zugänglich gemacht wurde und damit ab dem Folgetag (8. April 2022) in Kraft ist.

Die 14-Tage-Frist beginnt am 8. April 2022 mit der Freischaltung des Meldeportals, da dann die technische Voraussetzung für die elektronische Meldung vorliegt.

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Im Verlauf der Einrichtungsregistrierung erhalten Sie 2 E-Mails auf die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse.

Die erste dient zur Bestätigung der Registration inkl. eigener Passwortvergabe.

Nach erfolgreicher Passwortvergabe erhalten Sie eine weitere E-Mail mit einem Anmeldelink für Ihren eigenen Bereich. Dort können Sie dann Ihre Meldungen vornehmen.

 

! - Bitte bewahren Sie die E-Mail mit dem Anmeldelink unbedingt auf. Ein erneutes Einloggen in Ihren Einrichtungsbereich ist nur damit möglich - !

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