Neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) seit dem 01.01.2024 in Kraft


Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wurde am 29. Dezember 2023 im Bundesanzeiger veröffentlicht und trat am 1.1.2024 in Kraft. Voraussichtlich ab dem 27. Februar können Anträge bei der neu dafür zuständigen KfW eingereicht werden.

Der Heizungstausch kann schon jetzt beauftragt und der Förderantrag – übergangsweise und befristet – nachgereicht werden. So profitieren Sie bereits jetzt von den neuen Fördersätzen, die seit Inkrafttreten der neuen BEG-Einzelmaßnahmen-Förderrichtlinie am 29. Dezember 2023 gelten. Voraussetzung ist, dass die Bedingungen aus der Förderrichtlinie eingehalten werden. Diese Übergangsregelung ist befristet und gilt für Vorhaben, die bis zum 31. August 2024 begonnen werden. Sofern Sie von dieser Übergangsregelung Gebrauch machen möchten, muss der Förderantrag bis zum 30. November 2024 gestellt werden. Im Anschluss an den Zeitraum der Übergangsregelung muss die Förderzusage vor der Beauftragung erfolgen.

Es gelten folgende Fördersätze:

  • Für den Wechsel zu einer Heizung auf Basis von erneuerbaren Energien gibt es 30 Prozent Grundförderung plus einen Effizienzbonus von fünf Prozent für eine Wärmepumpe oder eine Pauschale von 2.500 Euro für emissionsarme Biomasseheizungen.
  • Haushalte mit einem durchschnittlichen Bruttojahreseinkommen von bis zu 40.000 Euro können weitere 30 Prozent der förderfähigen Investitionskosten beantragen.
  • Zudem kann bis Ende 2028 zusätzlich ein Geschwindigkeitsbonus bis 20 Prozent geltend gemacht werden. Der Geschwindigkeitsbonus gilt allerdings nur für den Austausch einer alten, noch funktionsfähigen fossilen Heizung vor dem Jahresende 2028. Der Geschwindigkeitsbonus sinkt ab 2029 alle zwei Jahre um drei Prozent ab.
  • Die Maximalförderquote beträgt 70 Prozent. Die förderfähigen Investitionskosten sind zudem auf 30.000 Euro gedeckelt.

Bisher ist eine Antragsstellung noch nicht möglich. Ab dem 27.02.2024 wird diese hier voraussichtlich angeboten werden.

Weitere Details zur BEG finden Sie hier:
© BMWK, Stand 12/2023

 

 

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