Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
Folgende Aufgaben sind in Bezug auf Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen durch die Untere Wasserbehörde zu erfüllen
- Stellungnahmen und Entscheidungen zu Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen z.B. Ölheizungsanlagen, Tankstellen
- Erarbeitung von Stellungnahmen für die Sanierung / Rekultivierung von Altlasten u. Altstandorten
- Erarbeitung wasserrechtlicher Stellungnahmen im Rahmen von Bergbau-, Bau- u. BImSchG - Genehmigungsverfahren