Tuberkuloseberatung
Herzlich willkommen auf der Seite der Beratungsstelle für an Tuberkulose Erkrankte und deren Angehörige. Nachfolgend finden Sie nähere Informationen zu der Erkanung, sowie die Aufgaben der Beratungsstelle.
Tuberkulose ist:
- meldepflichtig nach §§ 6/7 IfSG
- bakterielle Infektionskrankheit durch verschiedene Mykobakterien
- Tröpfcheninfektion
betroffene Organe der Tuberkulose:
- Lunge
- Lymphknoten
- Urogenitalsystem
- Knochen
- Gelenke
- Verdauungsorgane
- Zentralnervensystem
Aufgaben der Beratungsstelle:
- Erfassung von Erkrankten und Krankheitsverdächtigen (sog. Umgebungsuntersuchungen)
- Veranlassung bzw. Einleitung von Untersuchungen der Kontaktpersonen von Neuinfizierten und Neuerkrankten
- Veranlassung und Sicherung einer angemessenen Behandlung
- Nachsorge
- Beratung; Aufklärung und Unterstützung von Erkrankten, Krankheitsverdächtigen und Gefährdeten einschließlich deren Angehörigen
- enge Zusammenarbeit mit niedergelassenen Haus- und Fachärzten, Krankenhäusern und anderen Einrichtungen
- Beobachtung der Entwicklung und der Verbreitung sowie regelmäßige Information an das Landesgesundheitsamt und das RKI
- Vermittlung wirtschaftlicher Hilfen