Beratung nach § 10 Prostituiertenschutzgesetz für Sexarbeiter/innen
Herzlich willkommen auf der Seite der Beratung für Sexarbeiter/innen. Nachfolgend finden Sie nähere Informationen zu der Beratung.
Wer als Prostituierte/r tätig werden will, muss vor der Anmeldung eine gesundheitliche Beratung wahrnehmen und diese in regelmäßigen Abständen wiederholen.
Sprechzeit nur nach telefonischer Terminvergabe.
Grundsätzliches zur Beratung:
- die gesundheitliche Beratung erfolgt vertraulich
Sie umfasst die Themen:
- Krankheitsverhütung
- Empfängnisregelung und Schwangerschaft
- sowie Beratung über Risiken bei Alkohol- und Drogengebrauch.
Über die gesundheitliche Beratung wird Ihnen eine Bescheinigung ausgestellt.
Bitte beachten Sie:
Diese Bescheinigung ist Voraussetzung für die Anmeldung der Tätigkeit als Prostituierte/r.