Trinkwasserüberwachung und Kontrolle von Trinkwasserhausinstallationen


Herzlich willkommen auf der Seite der Trinkwasserüberwachung und Kontrolle von Trinkwasserhausinstallationen. Nachfolgend finden Sie nähere Informationen zu dem Bereich, wichtige Formulare, sowie nützliche Links.

Aufgaben sind u. a.:

  • Überwachung der öffentlichen Trinkwasserversorgung, der Einzel- und Eigenwasserversorgungsanlagen sowie der Hausinstallationen gemäß TrinkwVO
  • Sonderuntersuchungen in Beschwerdefällen
  • Beratung bei privaten Anfragen und bei Bedarf Probenahme einschließlich gesundheitlicher Auswertung
  • Bei Nichteinhalten der Qualitätsanforderungen: Ermittlung der Ursachen, Einleitung von Maßnahmen zur Beseitigung der Ursachen, Beratung zur anhaltenden Qualitätssicherung

Eigenwasserversorgung - Hausbrunnen
Dazu zählen im Sinne der Trinkwasserverordnung:

  • Anlagen einschließlich des dazugehörigen Leitungsnetzes, aus denen pro Tag weniger als 10 Kubikmeter Trinkwasser im Rahmen einer gewerblichen oder öffentlichen Tätigkeit genutzt und an weniger als 50 Personen abgegeben werden (dezentrale kleine Wasserwerke)
  • Anlagen einschließlich der dazugehörigen Trinkwasser-Installation, aus denen pro Tag weniger als 10 Kubikmeter Trinkwasser zur eigenen Nutzung entnommen werden (Kleinanlagen zur Eigenversorgung).

Diese Anlagen sind gemäß § 37 des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG) in Verbindung mit der Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch dem Gesundheitsamt anzuzeigen sowie die Untersuchungsergebnisse vorzulegen.

Verantwortlich für die Prüfung ist der Betreiber oder sonstige Inhaber von Hausbrunnen.

Dazu Informationen des Umweltbundesamtes: www.umweltbundesamt.de

Kosten/Gebühren:
Die Berechnung von Gebühren erfolgt auf der Grundlage des Brandenburgischen Gebührengesetzes in Verbindung mit der Gebührenordnung des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz.

Hier finden Sie:

  • Formular für die Anzeige gemäß § 3 Abs. 2 BbgGDG bzw. § 13 Trinkwasserverordnung
  • Anzeige nach § 13 Abs. 2 Ziffer 6 Trinkwasserverordnung - Zeitweise Wasserverteilung
  • Formular für die Anzeige einer Großanlage zur Trinkwassererwärmung gemäß § 13 Abs. 5 Trinkwasserverordnung

Hier finden Sie die Liste der akkreditierte Labore.
Hier finden Sie eine Broschüre des Umweltbundesamtes.

Weitere Informationen finden Sie auch unter:
www.mlul.brandenburg.de
www.umweltbundesamt.de

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