Kita-Untersuchungen
Herzlich willkommen auf der Seite der Kita-Untersuchungen. Nachfolgend finden Sie nähere Informationen zu diesem Bereich.
Der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst hat im Rahmen der allgemeinen Gesundheitsfürsorge die Aufgabe, Kinder in Kindertagesstätten und Tagespflegeeinrichtungen sowie Hauskinder zwischen dem 30. und 42. Lebensmonat einmal jährlich zu untersuchen und den Impfstand zu überprüfen.
Diese Aufgaben werden nach § 11 des Kindertagesstättengesetzes vom 01.01.2004 und gemäß § 6 Abs. 2 des Brandenburgischen Gesundheitsdienstgesetzes vom 29.04.2008 durchgeführt.
Ziel dieser Untersuchung ist es, Entwicklungsstörungen frühzeitig zu erkennen und die geeigneten Maßnahmen einzuleiten.