Rechtliche Bauaufsicht
Im Fachdienst Rechtliche Bauaufsicht erfolgt die Bearbeitung von Widersprüchen gegen sämtliche Entscheidungen der unteren Bauaufsichtsbehörde und der unteren Denkmalschutzbehörde des Landkreises Märkisch-Oderland.
Außerdem erfolgt hier die Ermittlung und Bearbeitung von bauaufsichtlichen und denkmalschutzrechtlichen Ordnungswidrigkeiten. Diese werden dann im Rahmen von ordnungsbehördlichen Verfahren durch den Erlass bauordnungsrechtlicher Verfügungen und deren Durchsetzung im Wege der Verwaltungsvollstreckung geahndet. Hierzu zählen z. B. Verfahren zur Nutzungsuntersagung, Anordnungen von Beseitigungen oder Baueinstellungen.
Höhere Verwaltungsbehörde
Für die Genehmigung der Bauleitpläne (Bebauungs- und Flächennutzungspläne) ist nach dem Baugesetzbuch die Höhere Verwaltungsbehörde zuständig. Im Genehmigungsverfahren wird hier geprüft, ob der Bauleitplan ordnungsgemäß zustande gekommen ist und den Anforderungen des Baugesetzbuches, den aufgrund des Baugesetzbuches erlassenen Vorschriften (Baunutzungsverordnung, Planzeichenverordnung) oder sonstigen Rechtsvorschriften (des Bundes, des Landes, der Kommune) entspricht.
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