Informationsbereich MedPersonal
Informationsbereich MedPersonal
Hinweise beim Auftreten von Corona-Erkrankungen innerhalb Ihrer Einrichtung:
1. Koordinierungsperson(en) (nach §35 IfSG) sowie die Erreichbarkeit mitteilen
2. Testungen innerhalb Ihrer Einrichtungen (Mitarbeiter/ Bewohner) in Eigenverantwortung laut internem Hygienekonzept
Es ist nicht erforderlich, anlasslos regelmäßig auf SARS-CoV-2 zu testen.
Dennoch sollten Antigen-Tests ein positives Ergebnis anzeigen, besteht weiterhin die bundeseinheitliche Meldepflicht (§§ 6 und 7 IfSG), diese verpflichtet zur Absetzung der schriftlichen Meldung an das für Sie zuständige Gesundheitsamt.
3. maschinenlesbare Meldung absetzen mit dem zur Verfügung gestelltem Formular (Meldeformular)
Empfehlungen zur Verringerung der Weiterverbreitung:
3. maschinenlesbare Meldung absetzen mit dem zur Verfügung gestelltem Formular (Meldeformular)
Empfehlungen zur Verringerung der Weiterverbreitung:
notwendige Besuche von Angehörigen bei positiv getesteten Bewohnern sollten unter folgenden Bedingungen stattfinden:
- umfassende Information der Angehörigen über die mögliche Infektionsgefahr
- schriftliche Bestätigung dieser Aufklärung für das interne Dokumentationsmanagement
- Besucher tragen konsequent während des Aufenthalts Voll-Schutzausrüstung (PSA) und halten die Schutz- und Hygienemaßnahmen ein