i-KFZ internetbasierte Fahrzeugzulassung


Internetbasierte Fahrzeugzulassung (i-Kfz)

 

Internetbasierte Außerbetriebsetzung (Abmeldung) / Wiederzulassung / Neuzulassung / Umschreibung

Mit der internetbasierten Fahrzeugzulassung (i-Kfz) sparen Sie sich weitere Behördengänge. Der gesamte Lebenszyklus eines Fahrzeuges kann nunmehr aus zulassungsrechtlicher Sicht von der Neuzulassung bis zur Außerbetriebsetzung internetbasiert abgewickelt werden. Zu beachten ist jedoch, dass dieser Service zunächst nur natürlichen Personen (keine Unternehmen) zur Verfügung steht.

Zugang zur internetbasierten Fahrzeugzulassung

Hinweis:

Die internetbasierte Außerbetriebsetzung ist nur für Fahrzeuge möglich, die nach dem 01.01.2015 neu oder wieder für die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr zugelassen wurden.

Die Neuzulassung und Umschreibung ist nur für Fahrzeuge möglich, die nach dem 01.01.2018 neu für die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr zugelassen wurden.

 

Allgemeine Informationen und Voraussetzungen zu den Themen:

Außerbetriebsetzung / Abmeldung

Wiederzulassung

Neuzulassung eines fabrikneuen Fahrzeuges

Umschreibung 

Adressänderung

 

Voraussetzungen für die elektronische Außerbetriebsetzung / Abmeldung

Zur Online-Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen gelten folgende Voraussetzungen:

  • Der Besitz eines neuen Personalausweises (nPA) oder eines elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) mit freigeschalteter eID-Funktion.
  • Der Besitz eines zertifizierten Lesegerätes für den PC oder Notebook und der Software AusweissApp oder Smartphone mit NFC-Funktion und der AusweisApp (Für den Fall, dass beim PC oder Notebook das Smartphone als Lesegerät genutzt werden soll, müssen sich beide Geräte im gleichen WLAN befinden und beim PC die AusweisApp dementsprechend über die Einstellungen konfiguriert werden. Zusätzliche Informationen erhalten Sie unter https://www.ausweisapp.bund.de/fragen-und-antworten/haeufig-gestellte-fragen/)
  • Die kostenfreie „AusweisApp2“ muss installiert und gestartet sein.
  • Die auf den Kennzeichen des Fahrzeuges und auf der Zulassungsbescheinigung Teil I freigelegten Sicherheitscodes müssen vorliegen.

Die internetbasierte Außerbetriebsetzung ist nur für Fahrzeuge möglich, die nach dem 01.01.2015 neu oder wieder für die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr zugelassen wurden.

Sobald auf den Siegelplaketten der Kennzeichenschilder bzw. auf der Zulassungsbescheinigung Teil I ein freigelegter Sicherheitscode erkennbar ist, darf das Fahrzeug nicht mehr im öffentlichen Straßenverkehr geführt werden.

Die Bescheinigung der rechtsgültigen Außerbetriebsetzung Ihres Fahrzeuges stellt Ihnen die Kfz-Zulassungsbehörde mit Postzustellungsurkunde zu.

 

Voraussetzungen für die elektronische Wiederzulassung

Zur Online-Wiederzulassung von Fahrzeugen auf den gleichen Halter mit reserviertem Kennzeichen gelten folgende Voraussetzungen:

  • Die Fahrzeughalterin bzw. der Fahrzeughalter muss eine natürliche Person sein
  • Die Fahrzeughalterin bzw. der Fahrzeughalter muss im gleichen Zulassungsbezirk wohnen, wie zum Zeitpunkt der Außerbetriebsetzung.
  • Der Besitz eines neuen Personalausweises (nPA) oder eines elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) mit freigeschalteter eID-Funktion
  • Der Besitz eines zertifizierten Lesegerätes
  • Die kostenfreie „AusweisApp2“ muss installiert und gestartet sein.
  • Die Wiederzulassung muss auf dieselbe Fahrzeughalterin bzw. denselben Fahrzeughalter wie die Außerbetriebsetzung erfolgen, eine Namensänderung darf nicht erfolgt sein.
  • Die Kennzeichen wurden bei der Außerbetriebsetzung für das Fahrzeug reserviert und die Reservierung ist noch nicht abgelaufen.
  • Die Fahrzeugidentifizierungsnummer (FIN) des Fahrzeuges und die bei der Außerbetriebsetzung entwertete Zulassungsbescheinigung Teil I mit freigelegtem Sicherheitscode sind vorhanden.
  • Für das betreffende Fahrzeug muss eine gültige Hauptuntersuchung / Sicherheitsprüfung vorliegen.
  • Eine gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) muss vorliegen.
  • Die Fahrzeughalterin bzw. der Fahrzeughalter muss eine gültige Kontoverbindung (IBAN/BIC) zur Erteilung eines SEPA-Mandates zum Einzug der Kfz-Steuer besitzen und darf aktuell keine Rückstände bei der Kfz-Steuer haben.
  • Aktuell dürfen keine Gebührenrückstände in der zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde für die Fahrzeughalterin bzw. den Fahrzeughalter vorhanden sein.
  • Die Dokumente zur rechtsgültigen Wiederzulassung Ihres Fahrzeuges stellt Ihnen die Kfz-Zulassungsbehörde auf dem Postweg mit Einschreiben Rückschein zur Verfügung. Das Datum der Wiederzulassung Ihres Fahrzeuges können Sie der neuen Zulassungsbescheinigung Teil I entnehmen. Dieses liegt in der Regel 3 Werktage nach der Bearbeitung Ihres Antrages in der Kfz-Zulassungsbehörde.

Ohne die neuen Dokumente zur Wiederzulassung Ihres Fahrzeuges darf dieses nicht am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen.

 

Voraussetzungen für die elektronische Neuzulassung eines fabrikneuen Fahrzeuges online

Zur Online-Neuzulassung von Fahrzeugen gelten folgende Voraussetzungen:

  • Die Fahrzeughalterin bzw. Fahrzeughalter muss eine natürliche Person sein
  • Die Fahrzeughalterin bzw. Fahrzeughalter muss im Landkreis Märkisch-Oderland wohnhaft sein
  • Ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • Der Besitz eines neuen Personalausweises (nPA) oder eines elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) mit freigeschalteter eID-Funktion
  • Der Besitz eines zertifizierten Lesegerätes
  • Die kostenfreie "AusweisApp2" muss installiert und gestartet sein
  • Die Fahrzeugidentifizierungsnummer (FIN) des Fahrzeuges
  • Den Zulassungsbescheinigung Teil 2 (ZBII) mit Sicherheitscode (Ausstellungsdatum nach dem 01.01.2018!)
  • Eine gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
  • Die Fahrzeughalterin bzw. Fahrzeughalter muss eine gültige Kontoverbindung (IBAN/BIC) zur Erteilung eines SEPA-Mandates zum Einzug der Kfz-Steuer besitzen und darf aktuell keine Rückstände bei der Kfz-Steuer haben
  • Aktuell dürfen keine Gebührenrückstände in der zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde für die Fahrzeughalterin bzw. Fahrzeughalter vorhanden sein
  • Die Dokumente zur rechtsgültigen Neuzulassung Ihres Fahrzeuges stellt Ihnen die Kfz-Zulassungsbehörde auf dem Postweg mit Einschreiben Rückschein zur Verfügung. Das Datum der Neuzulassung Ihres Fahrzeuges wird durch die teilautomatisierten Neuzulassung von uns vergeben.

Ohne die neuen Dokumente zur Neuzulassung Ihres Fahrzeuges darf dieses nicht am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen.

 

Voraussetzungen für die elektronische Umschreibung bei Halterwechsel und Kennzeichenmitnahme eines Fahrzeuges

Zur Online Umschreibung von Fahrzeugen gelten folgende Voraussetzungen:

  • Die Fahrzeughalterin bzw. Fahrzeughalter muss eine natürliche Person sein
  • Die Fahrzeughalterin bzw. Fahrzeughalter muss im Landkreis Märkisch-Oderland wohnhaft sein
  • Ein gebrauchtes Fahrzeug, das nach dem 01.01.2015 zugelassen wurde und bereits angemeldet war
  • Der Besitz eines neuen Personalausweises (nPA) oder eines elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) mit freigeschalteter eID-Funktion
  • Der Besitz eines zertifizierten Lesegerätes
  • Die kostenfreie "AusweisApp2" muss installiert und gestartet sein
  • Die Fahrzeugidentifizierungsnummer (FIN) des Fahrzeuges
  • Die Zulassungsbescheinigung Teil I & II mit verdeckten Sicherheitscodes (Bitte Ausstellungsdatum der Teile I & II prüfen erst ab dem 01.01.2015 bzw 01.01.2018 vorhanden)
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
  • Die Fahrzeughalterin bzw. Fahrzeughalter muss eine gültige Kontoverbindung (IBAN/BIC) zur Erteilung eines SEPA-Mandates zum Einzug der Kfz-Steuer besitzen und darf aktuell keine Rückstände bei der Kfz-Steuer haben
  • Aktuell dürfen keine Gebührenrückstände in der zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde für die Fahrzeughalterin bzw. Fahrzeughalter vorhanden sein
  • Gültige Hauptuntersuchung (HU) und ggf. Sicherheitsüberprüfung (SP)
  • Bisheriges Kennzeichen wird übernommen
  • Die Dokumente zur rechtsgültigen Umschreibung Ihres Fahrzeuges stellt Ihnen die Kfz-Zulassungsbehörde auf dem Postweg mit Einschreiben Rückschein zur Verfügung. Das Datum der Umschreibung Ihres Fahrzeuges wird durch die vollautomatisierte Umschreibung von uns vergeben.

Ohne die neuen Dokumente zur Umschreibung Ihres Fahrzeuges darf dieses nicht am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen, außer das Kennzeichen wird mit übernommen, dann kann das Fahrzeug mit dem zum Download bereitgestellten Dokumenten im Straßenverkehr teilnehmen. Die vorläufigen Dokumente müssen in ausgedruckter Form mitgeführt werden.

 

Voraussetzungen für die elektronische Adressänderung eines Fahrzeuges bei Namensänderung oder Umzug

Zur Online Adressänderung von Fahrzeugen gelten folgende Voraussetzungen:

  • Die Fahrzeughalterin bzw. Fahrzeughalter muss eine natürliche Person sein
  • Die Fahrzeughalterin bzw. Fahrzeughalter muss im Landkreis Märkisch-Oderland wohnhaft sein
  • Ein gebrauchtes Fahrzeug, das nach dem 01.01.2015 zugelassen wurde und bereits angemeldet war
  • Der Besitz eines neuen Personalausweises (nPA) oder eines elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) mit freigeschalteter eID-Funktion
  • Der Besitz eines zertifizierten Lesegerätes
  • Die kostenfreie "AusweisApp2" muss installiert und gestartet sein
  • Die Fahrzeugidentifizierungsnummer (FIN) des Fahrzeuges
  • Die Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdeckten Sicherheitscodes (Bitte Ausstellungsdatum des Teils I  prüfen erst ab dem 01.01.2015 vorhanden)
  • Aktuell dürfen keine Gebührenrückstände in der zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde für die Fahrzeughalterin bzw. Fahrzeughalter vorhanden sein
  • Gültige Hauptuntersuchung (HU) und ggf. Sicherheitsüberprüfung (SP)
  • Bisheriges Kennzeichen wird übernommen
  • Die Dokumente zur rechtsgültigen Umschreibung Ihres Fahrzeuges stellt Ihnen die Kfz-Zulassungsbehörde auf dem Postweg mit Einschreiben Rückschein zur Verfügung. Das Datum der Umschreibung Ihres Fahrzeuges wird durch die vollautomatisierte Adressänderung von uns vergeben.
Frau Katja Strohwald
Leiterin Fachdienst Fahrzeugzulassungsbehörde
Kontaktdaten