Untere Bauaufsichtsbehörde
Der Gesetzgeber hat u. a. den Landkreisen die Aufgaben der Bauaufsichtsbehörden übertragen.
Somit nimmt das Bauordnungsamt diese übertragenen Pflichtaufgaben als untere Bauaufsichtsbehörde wahr. Innerhalb des Amtes ist der Bereich nach Technische Bauaufsicht und Rechtliche Bauaufsicht unterteilt. Die verschiedenen Aufgaben werden nachfolgend auszugsweise aufgeführt.
- Prüfen und Erteilen von Baugenehmigungen
- Prüfen und Erteilen von Vorbescheiden
- Prüfung planungsrechtlicher Zulässigkeit
- Stellungnahmen als Träger öffentlicher Belange oder Fachbehörde
- Sonderbauten mit Wiederkehrenden Prüfungen technischer Anlagen und Gebrauchsabnahmen fliegender Bauten
- Führen des Baulastenregisters
- Einsicht in Bauakten
- Ausnahmen und Befreiungen nach dem Gebäudeenergiegesetz
- Bearbeitung von Anträgen nach dem Wohngebäudeeigentumsgesetz
- Widerspruchbehörde
- Ordnungsbehördliche Verfahren
- Ahndung von Ordnungswidrigkeiten
- untere Denkmalschutzbehörde
- höhere Verwaltungsbehörde nach BauGB