Geflügelpest

Allgemeine Infos:

  • Die Tierseuchenallgemeinverfügung zum Schutz gegen die Geflügelpest bei Nutzgeflügel vom 23.02.2026 und die darin festgelegten Maßnahmen wegen des Ausbruchs der Geflügelpest am Standort  Seelow, Ortsteil Werbig, einschließlich der Überwachungszone, werden mit Wirkung vom 27.03.2026 aufgehoben.

Was gilt in den Zonen (Schutz- und Überwachungszone)?

Kontakt

Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt

Leitung Dr. Ralph Bötticher

Waldsiedlung-Eichendamm 14 
15306 Vierlinden OT Diedersdorf 

03346 850-6901 03346 850-6909

veterinaeramt@landkreismol.de

Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Verbringen von Bruteiern
(pdf / 0.31 MB)
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Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Verbringen von Geflügel Eintagsküken
(pdf / 0.29 MB)
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Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Verbringen von gehaltenen Tieren und Erzeugnissen
(pdf / 0.31 MB)
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Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Verbringen von frischem Fleisch und Fleischerzeugnissen
(pdf / 0.28 MB)
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Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Verbringen von Eiern
(pdf / 0.3 MB)
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Biosicherheitsmaßnahmen für Eier
(pdf / 0.22 MB)
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Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Verbringen von Schlachtgeflügel
(pdf / 0.35 MB)
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