Fachöffentlichkeit

Hier finden Sie Informationen zu folgenden Themenbereichen:

In Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII sollen die Träger der öffentlichen Jugendhilfe "die Bildung von Arbeitsgemeinschaften anstreben, in denen neben ihnen die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe sowie die Träger geförderter Maßnahmen vertreten sind. In den Arbeitsgemeinschaften soll darauf hingewirkt werden, dass die geplanten Maßnahmen aufeinander abgestimmt werden und sich gegenseitig ergänzen."


Folgende Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII gibt es im Landkreis Märkisch-Oderland:

Förderung der Kinder- und Jugendarbeit - Richtlinien und Hinweise zur finanziellen Jugendförderung

Der Landkreis Märkisch-Oderland gewährt für die Jugend- und Jugendsozialarbeit gemäß §§ 11 – 14 SGB VIII finanzielle Zuwendungen. Fördermittel des Landkreises Märkisch-Oderland können eingesetzt werden für:

  • Personalkosten von sozialpädagogischen Fachkräften in der Jugend- und Jugendsozialarbeit,
  • Teilnehmerbeiträge für Kinder- und Jugendferienfreizeiten gemäß § 90 SGB VIII,
  • Maßnahmen und Projekte, an denen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von sechs bis 26 Jahren aus Märkisch-Oderland teilnehmen und die offen für Jederman angeboten werden,
  • Kinder- und Jugendeinrichtungen, die sich im Landkreis Märkisch-Oderland befinden,
  • Jugendleiterinnen und Jugendleiter, die mit Kindern und Jugendlichen im Landkreis Märkisch-Oderland arbeiten.

Weitere Hinweise für Zuwendungsempfänger finden Sie hier:

Die Grundlagen der Hilfeplanung finden sich im § 36 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) wieder. Der Hilfeplanprozess bezieht sich auf Hilfen zur Erziehung, Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit drohender seelischer Behinderung und Hilfen für junge Volljährige. Grundlage für den Hilfeeinsatz ist der Hilfeplan, als Instrument der sozialpädagogischen Hilfesteuerung. Im Vorfeld der Hilfeplanung ist für die Übernahme einer Hilfe eine gültige Entgeltvereinbarung des freien Trägers der Jugendhilfe für die entsprechende Leistung mit dem Jugendamt Märkisch-Oderland erforderlich.

Der Entwicklungsbericht macht die Arbeit mit dem Klienten für alle Beteiligten sichtbar und ist eine wichtige Grundlage für die Zusammenarbeit von Jugendamt und freien Träger. Gleichzeitig dient der Entwicklungsbericht einer klaren Auftragsverteilung und einer entsprechenden Abrechnung der im Hilfeplan formulierten Ziele.

Die Formulare "Entwicklungsbericht" zum Hilfeverlauf und "Ressourcenkarte" finden Sie im Formularcenter unter Fachbereich II, Jugendamt, Hilfe zur Erziehung und Hilfe für junge Volljährige.
 

Die Jugendförderung des Landkreises Märkisch-Oderland ist ein Aufgabengebiet des Jugendamtes und ist direkt der Amtsleitung unterstellt. Sie besteht aus den Teilbereichen Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit sowie erzieherischer Jugendschutz.

Ziel unserer Arbeit ist es, Kinder und Jugendliche zur Selbstbestimmung und zu verantwortungsvollem Handeln zu befähigen.

Dazu fördern wir durch Zuschüsse:

  • die Projektarbeit für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene
  • Personalstellen von sozialpädagogischen Fachkräften in der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit
  • Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen
  • Teilnahmebeiträge für Ferienfreizeiten.

Eine Übersicht über die Förderrichtlinien der Jugendförderung finden Sie hier: Richtlinien zur finanziellen Jugendförderung

Als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe erstellen wir jährlich einen Jugendförderplan, in dem sowohl die Planung als auch die finanziellen Aufwendungen des Landkreises für das Arbeitsfeld Jugend(sozial)arbeit ausgewiesen sind.

Die Weiterentwicklung der Qualität professionellen Handelns ist in diesem Arbeitsfeld tägliche Aufgabe, weil sich gerade für Kinder und Jugendliche die Lebens- und Problemlagen sehr schnell verändern:

Wir sind Ansprechpartner für Kinder- und Jugendliche, Eltern, öffentliche und freie Träger, Vereine, Verbände oder Schulen und unterstützen gerne auch fachlich.

Hinweise zum Datenschutz in der Jugendarbeit vom Landesjugendring Brandenburg und dem Fachverband Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit Brandenburg e.V.

  

Jugendhilfeplanung ist das zentrale Steuerungselement in der Kinder- und Jugendhilfe für eine bedarfsgerechte und effektive Jugendhilfe.

Damit die Angebote der Jugendhilfe auch den Bedürfnissen der Kinder, Jugendlichen und Familien entsprechen, entwickelt die Jugendhilfeplanung ein aufeinander abgestimmtes System von Jugendhilfeleistungen. Sie behält im Blick, welche Einrichtungen, Dienste und anderen Angebote in welcher Qualität gebraucht werden und berücksichtigt die Wünsche und Interessen der Nutzerinnen und Nutzer, zum Beispiel bei der bedarfsgerechten Planung von Kindertagesbetreuungsplätzen.

Die aktuelle Fortschreibung des Teilplanes der Jugendhilfeplanung Kindertagesbetreuung finden Sie hier:

Fortschreibung Kitabedarfsplan 2023-2024

Anlage zum Kitabedarfsplan: Kindertagepflegepersonen in MOL 
 

Die Kinderschutzkoordination ist für die Beratung, Weiterentwicklung und Koordination von Verfahren und Handlungsinstrumenten für den Kinderschutz im Landkreis Märkisch-Oderland verantwortlich.

Für Beratung in Kinderschutzfällen für Fachkräfte der Jugendhilfe und Personen die beruflich mit Kindern und Jugendlichen Kontakt haben, steht die "insoweit erfahrene Fachkraft" zur Verfügung.

Die "insoweit erfahrenen Fachkräfte" haben keine Bereitschaftsfunktion. Sie sind an Arbeitstagen (Montag-Freitag) telefonisch oder über den Anrufbeantworter für eine Terminabsprache erreichbar.
Die Kosten für die Beratung trägt das Jugendamt. Die Fachkräfte können direkt, ohne Einschaltung des Jugendamtes, bei der Erziehungs- und Familienberatungsstelle (EFB) der Caritas oder der EFB des Landkreises Märkisch-Oderland angefragt werden.

Arbeitsgemeinschaft "insoweit erfahrene Fachkraft (ieFk)"

In der Arbeitsgemeinschaft ieFk treffen sich Fachkräfte der freien Träger der Jugendhilfe, die als „ieFk“ für einen Träger oder das Jugendamt tätig sind.

Ziel der AG:

  • ist der Austausch der Fachkräfte zu allgemeinen Themen des Kinderschutzes,
  • die Reflexion zu bereits durchgeführten Beratungen,
  • die gemeinsame Weiterentwicklung von Qualitätsstandards in der Beratungstätigkeit.

Termine 2023 des Jugendamtes Märkisch-Oderland:

  • 10.03.2023 von 9 bis 11 Uhr: Fachlicher Austausch zu Qualitätsstandards

 

Hier finden Sie das Rahmenkonzept zur Tätigkeit der "insoweit erfahrenen Fachkraft".
 

Für die Organisation, Koordination und Entwicklung eines Netzwerkes "Frühe Hilfen" gibt es im Landkreis eine zentrale und vier regionale Netzwerkkoordinatoren und Netzwerkoordinatorinnen als direkte Ansprechpartner.

Sie erfassen die Angebotsstruktur und die handelnden Akteure in den Sozialregionen und stimmen mit diesen die Bedarfe ab. Über die regionalen Netzwerkkoordinatoren und Netzwerkoordinatorinnen bestehen transparente Informationsmöglichkeiten für Familien und Fachleute über die Angebote zur Förderung und Unterstützung im Rahmen der Frühen Hilfen. 

Die Netzwerkkoordinatoren und Netzwerkoordinatorinnen laden einmal jährlich zu der landkreisweiten Fachveranstaltungen "Frühe Hilfen" ein.