Bauaufsichtsbehörde
Das Bauordnungsamt ist zuständig für Erteilen von Baugenehmigungen, denkmalrechtliche Erlaubnisse, ordnungsbehördliche Verfahren oder Baulastenauskünfte.
Unter Berücksichtigung und Wahrung aller notwendigen Rechtsgrundlagen ist es die Pflicht des Bauordnungsamtes, die ordnungsgemäße Umsetzung aller in unseren Aufgabenbereich fallenden Tätigkeiten sicherzustellen.
Seit dem 29. Juni 2026 hat sich das gesetzliche Antragsverfahren für Bauanträge in Brandenburg geändert. Nach § 68 Absatz 1 Satz 2 der Brandenburgischen Bauordnung (BbgBO) müssen Bauanträge zwingend in elektronischer Form eingereicht werden, sobald die zuständige Behörde den Zugang zum Online-Portal freigeschaltet hat.
Was bedeutet das für Sie?
- Ausschließlich digital: Da unser Bauamt an das Virtuelle Bauamt Brandenburg angeschlossen ist, nehmen wir Anträge nur noch digital an
- Anträge in Papierform sind gesetzlich nicht mehr zulässig und können von uns nicht mehr bearbeitet werden
- Bitte nutzen Sie für Ihren Bauantrag das offizielle Portal des Virtuellen Bauamtes Brandenburg unter folgendem Link :https://mil.brandenburg.de/mil/de/themen/planen-bauen/oberste-bauaufsicht/bauantrag-virtuelles-bauamt-brandenburg/
Bitte beachten Sie, dass außerhalb der Sprechzeiten die Mitarbeiter der technischen Bauaufsicht und des Denkmalschutzes telefonisch nicht erreichbar sind.
Kontakt
Bauordnungsamt
Leitung Christiane Fälker
Klosterstraße 14
15344 Strausberg
Sprechzeiten Bauordnungsamt
| Dienstag | 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr |
| Freitag | 09:00 – 12:00 Uhr |
Öffnungszeiten Geschäftsstelle
| Montag - Freitag | 9 - 12 Uhr |
| Dienstag | 13 - 18 Uhr |
| Montag - Donnerstag | 13 - 15 Uhr |