Agrarförderung, Fachkontrollen, Jagd und Fischerei
Nachfolgend erhalten Sie Informationen zu den Themen
Hier finden Sie die Vorträge der Informationsveranstaltung vom 27.03.2024:
Vom 23. Mai bis 24. Juli ist die Bienenbelegstelle „Lattbusch" im Prötzeler Wald wieder geöffnet. Die Annahme der Königinnen erfolgt grundsätzlich immer freitags von 17:00 Uhr bis 18:30 Uhr. Die letzte Annahme für Königinnen ist der 17. Juli. Imker, die ab 15. Mai in den 10 km-Schutzradius um die Bienenbelegstelle einwandern wollen, müssen zwingend einen Genehmigungsantrag beim Amt für Landwirtschaft und Umwelt stellen. Dem Antrag sind die amtstierärztliche Bescheinigung, der Abstammungsnachweis sowie die Einwilligung der Eigentümer oder Nutzungsberechtigten beizufügen. Zu beachten ist, dass Beuten mit Wabenbau ohne Rähmchen ausdrücklich nicht gestattet sind.
Antragsformulare sind per E-Mail über landwirtschaftsbehörde@landkreismol.de erhältlich. Zuwiderhandlungen werden gemäß der Verordnung zum Schutz der Bienenbelegstelle „Lattbusch" im Landkreis Märkisch-Oderland vom 15.04.1996, veröffentlicht im Amtsblatt des Landkreises Märkisch-Oderland Nr. 22 vom 06.06.1996, mit einer Geldbuße bis 10.000 Euro geahndet. Weitere Informationen zur Bienenwanderung und zur Lage der Belegstelle finden Sie unter www.imker-mol.de.
Mit Anlieferung der Einzelwabenkästen ist die Seuchenfreiheitsbescheinigung des Veterinäramtes vorzulegen.
Hintergrund:
Die Zucht standortangepasster, friedfertiger und leistungsfähiger Bienen ist eine wichtige Voraussetzung für die Bienenhaltung mit einem hohen Anteil von Imkereien in der Nähe und innerhalb von Siedlungen. Das Brandenburgische Bienenzuchtgesetz (BbgBienG) dient der Sicherung der Reinpaarung, insbesondere der in Brandenburg weit verbreiteten Rasse Carnica und eröffnet in diesem Sinne die Möglichkeit der staatlichen Anerkennung von Bienenbelegstellen.
Zur Umsetzung des BbgBienG hat der Landkreis einen Schutzbereich mit einem Radius von zehn Kilometern um die staatlich anerkannte Bienenbelegstelle errichtet.
Im Schutzbereich dürfen im Zeitraum vom 15. Mai bis 15. August 2020 außer den Drohnenvölkern der Bienenbelegstelle nur solche Bienenvölker gehalten werden, die der Zuchtherkunft der Bienenbelegstelle entsprechen.
Der Schutzbereich umfasst folgende Gemeinden und Ortsteile ganz oder teilweise: Beiersdorf, Brunow, Frankenfelde, Freudenberg, Gielsdorf, Grunow, Harnekop, Haselberg, Klosterdorf, Leuenberg, Prötzel, Reichenow, Steinbeck, Sternebeck, Strausberg, Wesendahl, Wölsickendorf, Wollenberg
Den Verordnungstext der Verordnung über die Anwendung von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln nach den Grundsätzen der guten fachlichen Praxis beim Düngen (Düngeverordnung - DüV) vom 26.05.2017 sowie Hinweise zur Düngebedarfsberechnung u. ä. finden Sie hier.
Information zur Registrierung der Futtermittelunternehmen
Seit dem Inkrafttreten der Futtermittelhygieneverordnung (EG) Nr. 183/2005 vom 08. Februar 2005 müssen sich Futtermittelunternehmer, die in einer der Herstellungs-, Verarbeitungs-, Lagerungs-, Transport- oder Vertriebsstufen von Futtermitteln tätig sind, gemäß Artikel 9 der genannten Verordnung bei ihrer zuständigen Futtermittelüberwachungsbehörde registrieren lassen.
Futtermittelunternehmen im Sinne dieser Verordnung sind:
- Landwirte, die ihre selbst erzeugten Futtermittel in Verkehr bringen (Marktfruchtbetriebe) einschließlich der Lagerung, Behandlung und der innerbetriebliche Transport
- Landwirte, die ihre selbst erzeugten Futtermittel Verkehr bringen und/oder an ihre Tiere füttern einschließlich der Lagerung, Behandlung und der innerbetriebliche Transport
- Landwirte, die Futtermittel zukaufen und vor der Verfütterung mischen
- Unternehmer außerhalb der landwirtschaftlichen Primärproduktion, die Einzelfuttermittel abgeben (u.a. Bierbrauer, Bäcker, Hersteller von Nebenprodukten der Getreide- und Zuckerverarbeitenden Industrie sowie der Ölmühlen). Alle Landwirte im Landkreis haben den formgerechten Antrag an die Futtermittelüberwachungsbehörde des Landkreises Märkisch-Oderland zu stellen
- Hersteller von Futtermittelzusatzstoffen, Vormischungen und Mischfuttermitteln
- Futtermittelhändler mit Ausnahme des Einzelhandels von Heimtierfutter
- Transporteure, Lagerhaltungen und Betriebe, die Futtermittel behandeln (z.B. Abpacken)
Das Formular zur Registrierung finden Sie unter Formulare.
Die Anschrift für die Registrierung der Primärproduzenten lautet:
Landkreis Märkisch-Oderland
Amt für Landwirtschaft und Umwelt
Puschkinplatz 12
15306 Seelow
Telefon: 03346 850-6300
Telefax: 03346 850-6309
Alle anderen Futtermittelunternehmer haben den Antrag an das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz in 15236 Frankfurt/Oder zu senden.
Die Anschrift lautet:
Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz
Referat V1, Futtermittelüberwachung
Postanschrift: Postfach 60 10 61
14410 Potsdam
Besucheranschrift: Müllroser Chaussee 50
15236 Frankfurt/Oder
Telefon: 0335 560-3367
Telefax: 0335 560-3399
Von der Registrierungspflicht ausgenommen sind jedoch Landwirte, die
- Futtermittel für die Verfütterung an Tiere herstellen, die sie selbst verzehren bzw. deren Produkte sie selbst essen (Eigenverbrauch) oder die sie als Kleinerzeuger auf dem Markt verkaufen
- Futtermittel in kleinen Mengen (bis max. 5 ha/Jahr) auf örtlicher Ebene direkt an Landwirtschaftsbetriebe liefern
- Tiere füttern, deren Futter sie fütterungsfertig zugekauft haben und dem ggf. außer Wasser nichts weiter mehr zugemischt wird.
Informationspflichten des Fachdienstes Agrarförderung, Fachkontrollen Jagd und Fischerei gemäß den Artikeln 13 und 14 der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO):
Hiermit möchte ich Sie über die Art, den Umfang, den Zweck der Erhebung und Verwendung Ihrer personenbezogener Daten durch den Landkreis Märkisch-Oderland, Fachdienst Agrarförderung, Fachkontrollen Jagd und Fischerei sowie Ihre Rechte informieren.
Anlagen: gemäß Artikel 13 der DSGVO
gemäß Artikel 14 der DSGVO