Veterinärangelegenheiten und Lebensmittelüberwachung
Der Bereich Veterinär und Lebensmittelüberwachung ist verantwortlich für die Sicherstellung der Gesundheit und Sicherheit von Tieren sowie die Qualität und Unbedenklichkeit von Lebensmitteln in unserem Landkreis. Er überwacht und kontrolliert nicht nur Tierhaltungen und Schlachtbetriebe, sondern auch die Produktion, Lagerung und den Vertrieb von Lebensmitteln. Das Ziel ist es, die öffentliche Gesundheit zu schützen und für hohe Standards im Bereich Tierwohl und Lebensmittelhygiene zu sorgen. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zu den Aufgaben, Dienstleistungen und aktuellen Themen rund um die Veterinär- und Lebensmittelüberwachung.
Trichinen (Trichinella spp.) sind Nematoden, die weltweit bei Allesfressern (Omnivoren) und Fleischfressern (Karnivoren) vorkommen. Sie leben zunächst parasitär im Darm ihrer Wirte, im Weiteren befallen ihre Larven nach Körperwanderung über dem Lymph- und Blutweg die quergestreifte Muskulatur des Wirtstieres. Innerhalb der Gattung Trichinella sind verschiedene Arten bekannt, der bedeutendste Vertreter in Mitteleuropa ist Trichinella spiralis, deren Larven sich im Muskelgewebe verkapseln. Es gibt jedoch auch Arten, die keine Kapseln im Muskelgewebe ihrer Wirtstiere bilden, wie z. B. Trichinella pseudospiralis. Diese wurden insbesondere bei Wildtieren (Wildschweine) in Europa bereits mehrfach nachgewiesen.
Hauptwirte von Trichinen sind Haus- und Wildschweine, aber auch Dachs, Nutria, Pferd und Esel sowie Fuchs, Luchs und Marderhund können Träger dieses Parasiten sein. Als Reservoir für Trichinen kommen auch Nager (Ratten), aasfressende Vögel, Hunde und Katzen in Frage. In anderen Regionen der Erde sind Bären und Robben wichtige Reservoire.
Die Trichinellose ist eine nur noch vereinzelt vorkommende, jedoch dann mitunter auch tödlich verlaufende zoonotische Erkrankung. Die Infektion des Menschen erfolgt über trichinenhaltiges rohes bzw. ungenügend erhitztes Fleisch (meistens Schweinefleisch) oder daraus hergestellte Produkte (beispielsweise Rohschinken, Rohwurst), die nicht durcherhitzt wurden. Die Untersuchung auf Trichinen ist deshalb bei Haus- und Wildschweinen sowie auch bei Dachsen und Pferden im Rahmen der amtlichen Fleischuntersuchung rechtlich verpflichtend vorgeschrieben, um Infektionen des Menschen mit Trichinen durch den Verzehr von Fleisch dieser Tierarten vorzubeugen. Trichinellose-Ausbrüche in Schweinebeständen finden in Deutschland durch kontrollierte Haltungsbedingungen in der Überzahl der Schweinebestände nur noch selten statt. Im Freiland gehaltene Hausschweine können sich durch den Verzehr infizierter Wildtiere dagegen jederzeit anstecken.
Für die Untersuchung wurden amtliche Tierärzte verpflichtet. Die aktuelle Liste finden Sie hier.
Für die Trichinenuntersuchung bei Schwarzwild, dass keiner Schlachttier- und Fleischuntersuchung unterliegt, wird ab sofortbis Ende 2020 eine Gebührenbefreiung auf Antrag gewährt. Begründet wird die Befreiung von der Untersuchungsgebühr mit dem besonderen öffentlichen Interesse an der Verringerung der Wildschweinbestände, um die Gefahr der Verschleppung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) zu verringern.
Voraussetzungen für eine Gebührenbefreiung:
- vollständig ausgefüllter Antrag
- vollständig ausgefüllter Wildursprungsschein (Original)
- ordnungsgemäße Trichinenprobe
Diese sind beim amtlichen Tierarzt im Landkreis Märkisch-Oderland abzugeben.
Wichtiger Hinweis:
Der Antrag kann für mehrere Trichinenproben gleichzeitig verwendet werden. Für jede weitere Probenabgabe ist jedoch ein neuer Antrag notwendig.
Woher können Sie die Anträge erhalten?
Die Antragsformulare können bei jedem amtlichen Tierarzt bezogen werden. Alternativ kann das Formular auch heruntergeladen werden.
Hinweis zur Nutzung von PDF-Formularen:
Um interaktive Formulare im pdf-Format zu bearbeiten und zu speichern, benötigen Sie grundsätzlich den kostenlos downloadbaren Acrobat Reader der Firma Adobe. Mit Hilfe des Acrobat Readers lassen sich in pdf-Formularen Formularfelder ausfüllen und die ausgefüllten Formulare auf Ihrem Rechner speichern. Wenn Sie jedoch andere Progamme nutzen, müssen Sie ggf. mit Abstrichen bei der Funktionlität gegenüber dem Acrobat Reader rechnen.
Hühner, Truthühner, Enten, Gänse und andere Geflügelarten sind grundsätzlich vor und nach der Schlachtung einer amtlichen Untersuchung zu unterziehen. Eine Schlachtgeflügeluntersuchung im Herkunftsbestand ist nicht zwingend erforderlich, wenn nicht mehr als 10.000 Stück Geflügel jährlich im eigenen landwirtschaftlichen Betrieb geschlachtet und direkt an Verbraucher oder an örtliche Betriebe des Einzelhandels zur unmittelbaren Abgabe an Verbraucher abgegeben werden.
Anmeldung zur Schlachttieruntersuchung
Die Anmeldung soll rechtzeitig, möglichst drei Werktage, vor Beginn der Verladung erfolgen. Bitte verwenden Sie dazu das unten angefügte Formular.
Welche Unterlagen sind bei der Untersuchung vorzulegen?
Vorzulegen sind eine "Stallkarte" und die Informationen zur Lebensmittelkette.
Welche Gebühren werden erhoben?
Für die Durchführung der Schlachttieruntersuchung im Herkunftsbetrieb werden kostendeckende Gebühren erhoben.
Imker, die in den Landkreis mit Bienenvölkern einwandern wollen, sind verpflichtet eine amtstierärztliche Seuchenfreiheitsbescheinigung nach § 5 der Bienenseuchenverordnung beim Veterinär-und Lebensmittelüberwachungsamt vorzulegen.
Allgemeine Hinweise und rechtliche Regelungen finden Sie hier.
Es ist zu beachten, dass das Verbringen von Bienen in den 10 km-Schutzbereich der Bienenbelegstelle „Lattbusch" (Karte) nur entsprechend der Verordnung zum Schutz der Bienenbelegstelle im Landkreis Märkisch-Oderland erfolgen darf.
Kontakt
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Leitung Dr. Ralph Bötticher
Waldsiedlung-Eichendamm 14
15306 Vierlinden OT Diedersdorf