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Veterinärangelegenheiten und Lebensmittelüberwachung
Der Bereich Veterinär und Lebensmittelüberwachung ist verantwortlich für die Sicherstellung der Gesundheit und Sicherheit von Tieren sowie die Qualität und Unbedenklichkeit von Lebensmitteln in unserem Landkreis. Er überwacht und kontrolliert nicht nur Tierhaltungen und Schlachtbetriebe, sondern auch die Produktion, Lagerung und den Vertrieb von Lebensmitteln. Das Ziel ist es, die öffentliche Gesundheit zu schützen und für hohe Standards im Bereich Tierwohl und Lebensmittelhygiene zu sorgen. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zu den Aufgaben, Dienstleistungen und aktuellen Themen rund um die Veterinär- und Lebensmittelüberwachung.
Trichinen (Trichinella spp.) sind Nematoden, die weltweit bei Allesfressern (Omnivoren) und Fleischfressern (Karnivoren) vorkommen. Sie leben zunächst parasitär im Darm ihrer Wirte, im Weiteren befallen ihre Larven nach Körperwanderung über dem Lymph- und Blutweg die quergestreifte Muskulatur des Wirtstieres. Innerhalb der Gattung Trichinella sind verschiedene Arten bekannt, der bedeutendste Vertreter in Mitteleuropa ist Trichinella spiralis, deren Larven sich im Muskelgewebe verkapseln. Es gibt jedoch auch Arten, die keine Kapseln im Muskelgewebe ihrer Wirtstiere bilden, wie z. B. Trichinella pseudospiralis. Diese wurden insbesondere bei Wildtieren (Wildschweine) in Europa bereits mehrfach nachgewiesen.
Hauptwirte von Trichinen sind Haus- und Wildschweine, aber auch Dachs, Nutria, Pferd und Esel sowie Fuchs, Luchs und Marderhund können Träger dieses Parasiten sein. Als Reservoir für Trichinen kommen auch Nager (Ratten), aasfressende Vögel, Hunde und Katzen in Frage. In anderen Regionen der Erde sind Bären und Robben wichtige Reservoire.
Die Trichinellose ist eine nur noch vereinzelt vorkommende, jedoch dann mitunter auch tödlich verlaufende zoonotische Erkrankung. Die Infektion des Menschen erfolgt über trichinenhaltiges rohes bzw. ungenügend erhitztes Fleisch (meistens Schweinefleisch) oder daraus hergestellte Produkte (beispielsweise Rohschinken, Rohwurst), die nicht durcherhitzt wurden. Die Untersuchung auf Trichinen ist deshalb bei Haus- und Wildschweinen sowie auch bei Dachsen und Pferden im Rahmen der amtlichen Fleischuntersuchung rechtlich verpflichtend vorgeschrieben, um Infektionen des Menschen mit Trichinen durch den Verzehr von Fleisch dieser Tierarten vorzubeugen. Trichinellose-Ausbrüche in Schweinebeständen finden in Deutschland durch kontrollierte Haltungsbedingungen in der Überzahl der Schweinebestände nur noch selten statt. Im Freiland gehaltene Hausschweine können sich durch den Verzehr infizierter Wildtiere dagegen jederzeit anstecken.
Für die Untersuchung wurden amtliche Tierärzte verpflichtet. Folgend finden Sie die aktuelle Liste:
Tierarzt/-ärztin, Standort: | Zuständig für folgende Gemeinden: | Vertretung durch: |
Dr. Frank Spremberg, Seelow | Alt Tucheband, Bleyen-Genschmar, Falkenhagen (Mark), Fichtenhöhe, Golzow, Gusow-Platkow, Küstriner Vorland, Lebus, Lietzen, Lindendorf, Neuhardenberg, Podelzig, Reitwein, Seelow, Treplin, Vierlinden, Zechin, Zeschdorf | Anja Kaul |
Anja Kaul, Letschin | Letschin, Neulewin, Neutrebbin | Dr. Frank Spremberg |
DVM Christian Hörold, Rehfelde | Altlandsberg, Fredersdorf-Vogelsdorf, Hoppegarten, Neuenhagen bei Berlin, Petershagen/Eggersdorf, Rehfelde, Rüdersdorf bei Berlin | Alice Matenaers |
Alice Matenaers, Buckow | Buckow, Garzin-Garzau, Märkische Höhe, Müncheberg, Oberbarnim, Prötzel, Waldsieversdorf | DVM Christian Hörold |
DVM Roland Zech, Heckelberg-Brunow | Beiersdorf-Freudenberg, Falkenberg, Heckelberg-Brunow, Höhenland | Hendrik Bonin |
Hendrik Bonin, Bad Freienwalde | Bad Freienwalde, Bliesdorf, Oderaue, Reichenow-Möglin, Wriezen | DVM Roland Zech |
Hühner, Truthühner, Enten, Gänse und andere Geflügelarten sind grundsätzlich vor und nach der Schlachtung einer amtlichen Untersuchung zu unterziehen. Eine Schlachtgeflügeluntersuchung im Herkunftsbestand ist nicht zwingend erforderlich, wenn nicht mehr als 10.000 Stück Geflügel jährlich im eigenen landwirtschaftlichen Betrieb geschlachtet und direkt an Verbraucher oder an örtliche Betriebe des Einzelhandels zur unmittelbaren Abgabe an Verbraucher abgegeben werden.
Anmeldung zur Schlachttieruntersuchung
Die Anmeldung soll rechtzeitig, möglichst drei Werktage, vor Beginn der Verladung erfolgen. Bitte verwenden Sie dazu das unten angefügte Formular.
Welche Unterlagen sind bei der Untersuchung vorzulegen?
Vorzulegen sind eine "Stallkarte" und die Informationen zur Lebensmittelkette.
Welche Gebühren werden erhoben?
Für die Durchführung der Schlachttieruntersuchung im Herkunftsbetrieb werden kostendeckende Gebühren erhoben.
Imker, die in den Landkreis mit Bienenvölkern einwandern wollen, sind verpflichtet eine amtstierärztliche Seuchenfreiheitsbescheinigung nach § 5 der Bienenseuchenverordnung beim Veterinär-und Lebensmittelüberwachungsamt vorzulegen.
Allgemeine Hinweise und rechtliche Regelungen finden Sie hier.
Es ist zu beachten, dass das Verbringen von Bienen in den 10 km-Schutzbereich der Bienenbelegstelle „Lattbusch" (Karte) nur entsprechend der Verordnung zum Schutz der Bienenbelegstelle im Landkreis Märkisch-Oderland erfolgen darf.
Probennahme
Materialien:
- Mindestens ein sauberer Esslöffel
- Stabile Plastikbeutel (z.B. Gefrierbeutel), mind. 2l Fassungsvolumen
➔ Für das Einsenden größere Probenmengen (mehr als zehn Proben) sollte auf Becher (z.B. Urinprobenbecher) zurückgegriffen werden - Wasserfester Stift zur Beschriftung der Beutel
- Ggf. Honigglas o.ä. Gefäß
Ablauf:
1. Plastikbeutel mit dem wasserfesten Stift beschriften:
- Name des Imkers
- Name des Bienenstandes (Straße, PLZ, Ort, etc.)
- Kennzeichnung (zum Beispiel Nummer, Buchstabe, etc.) der beprobten Völker zur späteren Zuordnung
- Datum der Probennahme
2. Beschrifteten Beutel in das Honigglas geben und über den Glasrand umschlagen
3. Volk öffnen, eine bebrütete Wabe entnehmen und mit einem Ohr auf die Rähmchen in der Beute abstützen. So bleibt eine Hand für die Probennahme frei und nicht aufgefangenes Futter tropft in die Beute zurück (Vermeidung von Räuberei)
4. Mit einem Esslöffel direkt neben der Brut Honig aus verdeckelten Futterzellen abnehmen. Hierzu den Löffel vorsichtig in den Futterkranz drücken, das auslaufende Futter mit dem Löffel auffangen und in den Plastikbeutel überführen.
Je beprobtes Volk sind mindestens 1 – 3 gehäufte Esslöffel (ca. 20g) Futter zu entnehmen. Wachsreste, die in die Probe gelangt sind, sind unproblematisch. Es sollten sich jedoch keine Bienen, Pollen oder Brut in der Probe befinden.
Für jede Probe ist ein neuer Löffel zu benutzen. Die benutzten Löffel sind direkt nach der Probennahme bienendicht zu verpacken und im Anschluss zu reinigen.
Für die Ausstellung einer Seuchenfreiheitsbescheinigung müssen Sie eine Futterkranzprobe bei min. 10% Ihrer Völker ziehen. Dies bedeutet bei 1-10 Völker eine Futterkranzprobe, 11-20 Völker zwei Futterkranzproben usw.
Erstellen von Sammelproben:
Für das Erstellen von Sammelproben, werden die Proben von bis zu sechs Völkern in einem Beutel zu einer Probe vereinigt. Auch hier ist darauf zu achten, das mindestens 20g Probenmaterial pro Volk gesammelt wird und die Sammelprobe insgesamt mindestens 100g Probenmaterial enthält. Sowohl auf dem Probenbeutel, als auch auf dem Laborantrag (Zweite Seite), ist genau anzugeben, aus welchen Völkern sich die Sammelprobe zusammensetzt.
Sofern mehr als 10 Völker an einem Standort stehen, sind mehrere Sammelproben zu erstellen, um die Anforderungen für die Ausstellung einer Seuchenfreiheitsbescheinigung zu erfüllen. Eine Sammelprobe, die aus den Proben mehrerer Völker erstellt wurde, zählt als eine Probe.
Es sollten niemals Proben von unterschiedlichen Bienenständen bzw. Standorten zu einer Sammelprobe vereinigt werden.
Für jede Sammelprobe muss ein neuer Löffel verwendet werden.
Verpackung und Versand:
1. Nach der Probennahme den beschrifteten Beutel aus dem Honigglas nehmen und durch Verknoten dicht verschließen
2. Den Vordruck des Untersuchungsantrages auf diagnostische Laboruntersuchungen (Amerikanische Faulbrut) ausfüllen. Bitte beachten Sie, dass für jeden beprobten Bienenstand jeweils ein eigener Untersuchungsantrag ausgefüllt werden muss.
3. Den verknoteten Probenbeutel und den ausgefüllten Untersuchungsantrag in einem weiteren Plastikbeutel geben und erneut verknoten
Sie können Ihre Proben direkt an das Landeslabor Berlin-Brandenburg, Gerhard-Neumann- Str. 2/3 in 15236 Frankfurt (Oder) senden.
oder
Sie haben die Möglichkeit, die Proben während der Geschäftszeiten an folgenden Stützpunkten abzugeben:
- Diedersdorf (Außenstelle der Kreisverwaltung)
Waldsiedlung-Eichendamm 14, 15306 Vierlinden OT Diedersdorf - Bad Freienwalde (Außenstelle der Kreisverwaltung)
Amtsstr. 4, 16259 Bad Freienwalde (Oder) - Strausberg (Außenstelle der Kreisverwaltung)
Klosterstraße 14, 15344 Strausberg
Die Ausstellung der Seuchenfreiheitsbescheinigung nach § 5 Bienenseuchen-VO erfolgt, bei negativem Befund, nur nach Anforderung Ihrerseits. Hierzu nehmen Sie bitte telefonisch oder per E-Mail Kontakt mit dem Veterinäramt des Landkreises Märkisch-Oderland Kontakt auf.
Alle Informationen zur ASP finden Sie hier.
Kontakt
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Leitung Dr. Ralph Bötticher
Waldsiedlung-Eichendamm 14
15306 Vierlinden OT Diedersdorf