Maul- und Klauenseuche

Am 10. Januar 2025 wurde bei einem verstorbenen Wasserbüffel in Hoppegarten, Ortsteil Hönow die Maul- und Klauenseuche (MKS) festgestellt. MKS ist eine schwere Krankheit, die vor allem Klauentiere wie Rinder, Schafe, Ziegen, Büffel und Schweine befällt. Die Krankheit kann auch auf andere Tiere wie Wildtiere übergehen.

Die MKS ist sehr ansteckend und wird hauptsächlich durch direkten Kontakt zwischen erkrankten und gesunden Tieren übertragen. Sie kann aber auch über die Luft oder verseuchtes Futter verbreitet werden. Tiere, die an MKS erkranken, verlieren zum Beispiel Milch, haben Fieber und Blasen im Mund und an den Klauen. Manche Tiere zeigen keine Krankheitssymptome, können aber das Virus trotzdem weitergeben.

Es gibt keine Behandlung für erkrankte Tiere. Wenn ein Tier erkrankt, müssen alle Tiere im betroffenen Betrieb getötet und sicher entsorgt werden. Auch Tiere in der Nähe des betroffenen Betriebs müssen oft getötet werden, um eine Ausbreitung zu verhindern. Außerdem müssen Ställe, Fahrzeuge und Geräte gründlich desinfiziert werden.

Die Maul- und Klauenseuche gehört zu den schwerwiegenden Tierkrankheiten, die in der EU bekämpft werden müssen. Daher gibt es gesetzliche Vorschriften, die die Behörden zur Eindämmung der Krankheit ergreifen müssen, wie etwa Restriktionszonen um den Ausbruchsort.

Alle getroffenen Maßnahmen sollen verhindern, dass sich die Krankheit weiter ausbreitet, da dies zu wirtschaftlichen Schäden für viele landwirtschaftliche Betriebe führen könnte. Die ergriffenen Maßnahmen sind gesetzlich vorgeschrieben und notwendig, um die Krankheit schnell zu stoppen. Sie sind so gestaltet, dass die Gefahr für Tiere und Betriebe möglichst gering gehalten wird.


Verbotene Transporte:

  • Es ist verboten, Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen und Kamele (Klauentiere) oder deren Körperteile oder Gülle in oder aus einem Betrieb in Brandenburg zu bringen, wenn dort solche Tiere gehalten werden.


Ausnahmen:

  • Körper oder Körperteile von Klauentieren dürfen transportiert werden, wenn die Behörde angeordnet hat, dass diese Tiere getötet und sicher entsorgt werden müssen.
  • Transporte, die schon begonnen haben, bevor die Verordnung in Kraft trat, sind erlaubt.
  • Es ist auch erlaubt, Tiere oder Produkte auf Bundesstraßen oder Schienenwegen zu transportieren, wenn es sich nur um Durchgangsverkehr handelt.
     


Schutzzone und Überwachungszone:

  • Die Schutzzone umfasst die Gemeinde Hoppegarten mit der Gemarkung Hönow.
  • Die Überwachungszone umfasst mehrere weitere Gemeinden: Neuenhagen bei Berlin, Fredersdorf-Vogelsdorf, Petershagen/Eggersdorf und Altlandsberg mit den jeweiligen Ortsteilen.


Verbote und Anordnungen im Zusammenhang mit Tieren und Erzeugnissen gelisteter Arten:

Gelistete Arten:

Rind, Schaf, Ziege, Büffel, Cerviden, Kameliden, Reh-, Rot- und Damwild, Haus- und Wildschweinen

Verbotene Tätigkeiten in der Schutzzone:

  1. Verbringen gehaltener Tiere: Das Bewegen von Tieren aus dem Betrieb oder innerhalb der Schutzzone ist untersagt.
  2. Aufstockung von Wild: Die Ergänzung von Wildbeständen ist verboten.
  3. Hausschlachtungen: Schlachtungen von empfänglichen Tieren sind in der Schutzzone nicht gestattet.
  4. Messen und Märkte: Veranstaltungen wie Messen, Märkte und Tierschauen, bei denen Tiere gelisteter Arten zusammengeführt werden, sind verboten.
  5. Verbringen von Sperma, Eizellen, Embryonen: Der Transport von Fortpflanzungsgut (Sperma, Eizellen, Embryonen) aus Betrieben ist untersagt.
  6. Gewinnung von Fortpflanzungsgut: Die Entnahme von Samen, Eizellen und Embryonen von Tieren ist verboten.
  7. Künstliche Besamung und Natursprung: Ambulante künstliche Besamung sowie ambulante Natursprungdeckung sind verboten.
  8. Verbringung von frischem Fleisch: Der Transport von frischem Fleisch (außer Schlachtnebenerzeugnissen) von gehaltenen oder wildlebenden Tieren aus Schlachthöfen oder Wildverarbeitungsbetrieben ist untersagt.
  9. Verbringung von Schlachtnebenerzeugnissen: Dies gilt ebenfalls für die Transportierung von Nebenprodukten aus Schlachtbetrieben.
  10. Verbringung von Fleischerzeugnissen und Rohmilch: Der Transport von Fleischerzeugnissen oder Rohmilch und Milcherzeugnissen aus den Betrieben ist verboten.
  11. Verbringung von tierischen Nebenprodukten: Weitere verbotene Transporte umfassen Gülle, Mist, Häute, Felle, Wolle, Borsten, Federn sowie andere tierische Nebenprodukte.
  12. Verbringung von Futtermitteln: Der Transport von in der Schutzzone erzeugten Futtermitteln pflanzlichen Ursprungs und Stroh ist ebenfalls untersagt.

Weitere Anordnungen für die Schutz- und Überwachungszone:

  1. Anzeige von Tieren: Tierhalter müssen dem Veterinäramt die Anzahl ihrer gehaltenen Tiere und alle Änderungen (erkrankte oder verendete Tiere) unverzüglich melden.
  2. Absonderung von Tieren: Tiere müssen bei Verdacht auf Krankheit oder bei Änderungen sofort separiert werden.
  3. Desinfektion: An den Ein- und Ausgängen von Ställen müssen saugfähige Matten mit Desinfektionsmitteln ausgelegt und feucht gehalten werden. Fahrzeuge und Behältnisse müssen nach dem Verlassen des Betriebs gereinigt und desinfiziert werden.
  4. Fahrzeugverkehr: In der Schutzzone ist das Befahren von Straßen mit Tieren nur mit schriftlicher Genehmigung möglich, und Fahrzeuge müssen nach dem Verlassen des Betriebs desinfiziert werden.
  5. Tiertransportbeschränkungen: Das Treiben oder der Transport von Tieren auf öffentlichen und privaten Straßen ist außer auf Fernverkehrsstraßen (ohne Halt) verboten.


Für andere Gebiete im Landkreis Märkisch-Oderland:

  • Halter von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Einhufern, Geflügel, Kameliden und weiteren Tieren müssen ihre Tierhaltung dem Veterinäramt anzeigen, einschließlich der Anzahl, Art und Standort der Tiere.
  • Es ist auf die typischen MKS-Symptome bei den Tieren zu achten
  • Auch Jäger werden gebeten, besonders aufmerksam zu sein. Es ist auf ungewöhnliches Verhalten bei Wildtieren zu achten. Dazu zählen zum Beispiel abnorme Bewegungen, Apathie oder Auffälligkeiten nach der Erlegung der Tiere.


Wir bitten um Meldung an veterinaeramt@landkreismol.de
 


Welche Tiere können an der Maul- und Klauenseuche erkranken?
MKS kann bei allen Paarhufern auftreten, also bei Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Büffeln und Waldwiederkäuern. In seltenen Fällen können auch Giraffen, Elefanten und Kamele betroffen sein.

Ist MKS gefährlich für den Menschen?
Für den Menschen ist MKS in der Regel ungefährlich. Es gab nur vereinzelt Fälle, bei denen Menschen nach engem Kontakt mit erkrankten Tieren leichte Symptome zeigten. Aber bei normaler Hygiene und bei verarbeiteten Lebensmitteln wie pasteurisierter (behandelte/erhitzte) Milch besteht keine Gefahr.

Kann ich weiterhin Fleisch essen oder Milch trinken?
Ja, Fleisch und Milch sind sicher und können ohne Bedenken verzehrt werden.

Können Haustiere wie Hunde und Katzen erkranken?
Haustiere wie Hunde und Katzen können nicht erkranken, aber sie könnten das Virus übertragen.

Wie erkennt man die Krankheit bei Tieren?
Tiere mit MKS bekommen hohes Fieber, das zwischen sechs Stunden und drei Tagen dauert. Sie speicheln stark, und die Schleimhäute im Mund röten sich. Es bilden sich Bläschen an Lippen, Zahnfleisch, Klauen und Zitzen. Diese Blasen platzen nach ein bis drei Tagen und heilen ab. Die Tiere trippeln und heben ihre Klauen, um den Schmerz zu lindern.

Wie wird MKS übertragen?
MKS kann direkt von Tier zu Tier über Körperflüssigkeiten wie Speichel oder Kot übertragen werden. Indirekt kann es durch Menschen, Fahrzeuge, nicht gereinigte Ausrüstung oder durch Fleisch- und Milchprodukte verbreitet werden.

Wie schnell breitet sich MKS aus?
MKS ist eine sehr ansteckende Krankheit, die sich schnell ausbreitet. Die Inkubationszeit ist kurz, und das Virus kann auf vielen Wegen verbreitet werden.

Wie widerstandsfähig ist das Virus?
Das MKS-Virus ist sehr widerstandsfähig. Es kann in Erdboden, Abwässern oder auf getrocknetem Material wie Heu lange überleben. Hohe Temperaturen oder extreme pH-Werte (sauer oder basisch) können das Virus abtöten.

Sterben Tiere an MKS?
In der Regel sterben nur zwei bis fünf Prozent der erkrankten Tiere an der MKS. Bei jungen Tieren kann die Sterberate jedoch höher sein. In Deutschland und anderen EU-Ländern werden erkrankte Tiere getötet und entsorgt, um eine Ausbreitung zu verhindern.

Was passiert mit erkrankten Tieren?
Wenn MKS bei einem Tier festgestellt wird, müssen alle Tiere des Betriebs getötet und unschädlich beseitigt werden, um die Seuche zu stoppen.