Aktuelle Meldungen des Entsorgungsbetriebs
EMO zwischen den Feiertagen geschlossen
Eingefrorene Abfallbehälter nicht zur Leerung bereitstellen
Gelbe Tonne für alle Haushalte
Restbestände bis Jahresende aufbrauchen!
Zweites Leben für Gebrauchtes
Abfallberatung digital – EMO mit neuer Webseite
Wissenswertes
In Märkisch-Oderland werden die Entsorgungsgebühren vorrangig verursachergerecht erhoben. Damit Sie die einzelnen Gebührenmaßstäbe zuordnen können, steht Ihnen nachfolgend eine Erklärung des Gebührenbescheids für die Abfallentsorgung 2023/2024 als Musterbescheid zum Download zur Verfügung.
Wie entsorge ich meinen Abfall richtig? Was kommt in die gelbe Tonne? Wie kann ich Elektro-Altgeräte einem Recycling zuführen? In welchen Container gehören blaue Verpackungsgläser? Auf all diese Fragen hat der neue Abfallratgeber des Entsorgungsbetriebs Märkisch-Oderland Antworten parat. Dabei werden die unterschiedlichen Abfallarten näher beschrieben und ihre korrekte Entsorgung dargestellt. Denn nur dann, wenn Abfall richtig getrennt und entsorgt wird, können die enthaltenen Wertstoffe gewonnen oder recycelt werden.
Nach Paragraph 7 Brandenburgisches Abfall- und Bodenschutzgesetz (BbgAbfBodG) erstellen die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger jährlich jeweils für das vorhergehende Kalenderjahr eine Abfallbilanz über Art, Menge, Herkunft und Verbleib der in ihrem Gebiet angefallenen und von ihnen entsorgten Abfälle sowie über deren Verwertung oder Beseitigung. Diese Abfallbilanz für Siedlungsabfälle enthält zugleich Daten über Maßnahmen zur Abfallvermeidung und deren Umsetzung in den Gebieten der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger.
Das Abfallwirtschaftskonzept enthält eine Übersicht über den Stand der öffentlichen Abfallentsorgung und ist Planungsgrundlage der kommunalen Abfallwirtschaft. Insbesondere sind Angaben über Art, Menge, Herkunftsbereich, Verbleib sowie Behandlung, stoffliche oder sonstige, insbesondere energetische, Verwertung oder Beseitigung der im Entsorgungsgebiet gegenwärtig und voraussichtlich in den nächsten zehn Jahren anfallenden und ihrer Entsorgungspflicht unterliegenden Abfälle sowie Anstrengungen zur Abfallvermeidung und Abfallreduzierung darzulegen.