Häufig gestellte Fragen

Gemäß § 11 Abs. 2 der Abfallentsorgungssatzung hat der Anschlusspflichtige (Grundstückseigentümer) spätestens 3 Wochen vor der Entstehung des Anschluss- und Benutzungszwanges dem Entsorgungsbetrieb Grundstücke, auf denen Abfälle erstmals anfallen werden, schriftlich anzumelden. Die Verpflichtung des Entsorgungsbetriebes zum Einsammeln und Befördern der Abfälle beginnt frühestens 2 Wochen nach der Anmeldung.

Die bestellten Abfallbehälter werden vor dem angeschlossenen Grundstück an der Fahrbahn ohne Aufstelltermin abgestellt und sind umgehend vom Grundstückseigentümer sicher auf dem Grundstück zu verwahren. Sie verbleiben bei Eigentumswechsel, Mieterwechsel, Wechsel des Gewerbebetriebes usw. auf dem anschlusspflichtigen Grundstück und dürfen nicht mitgenommen werden.

Lassen Sie uns das vollständig ausgefüllte Formular bitte per E-Mail, Fax oder postalisch zukommen. Nach Bearbeitung Ihrer Anmeldung durch uns wird der Drittbeauftrage des Entsorgungsbetriebes mit der Aufstellung der Abfallbehälter beauftragt. Es erfolgt keine gesonderte Mitteilung über den Bearbeitungsstatus oder die Aufstellung der Abfallbehälter.

Gemäß § 12 Abs. 2 der Abfallentsorgungssatzung gehen die Abfallbehälter gemäß Abs. 1 dieser Satzung nicht in das Eigentum des Anschlusspflichtigen über. Sie verbleiben bei Eigentumswechsel, Mieterwechsel, Wechsel des Gewerbebetriebes usw. auf dem anschlusspflichtigen Grundstück und dürfen nicht mitgenommen werden.

Das entsprechende Anmeldeformular finden Sie unter Formulare. 

Sie haben die Möglichkeit, die vom Vorgänger bereits vorhandenen Abfallbehälter zu nutzen oder die Aufstellung eines Behälters mit abweichendem Volumen zu bestellen. Bitte beachten Sie, dass bei jedem Behälterwechsel eine einmalige Behälterwechselgebühr erhoben wird. Die Gebühren finden Sie hier.

Gemäß § 11 Abs. 1 der Abfallentsorgungssatzung sind Sie bei Wohngrundstücken zur unverzüglichen schriftlichen Mitteilung über die Anzahl der mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldeten Personen verpflichtet, unabhängig vom Alter der Personen. Bei saisongenutzten Grundstücken ist die Anzahl der das Grundstück regelmäßig nutzenden Personen anzugeben. 

Bitte beachten Sie, dass etwaige Änderungen der Personenanzahl in der Regel erst im Jahresgebührenbescheid rückwirkend berücksichtigt werden.

Für einen gebührenpflichtigen Behälteraustausch benötigen wir eine formlose, schriftliche Mitteilung von Ihnen (Grundstücks- /Wohnungseigentümer) mit den folgenden Angaben:

  • Name, Vorname
  • Anschrift
  • Kassenzeichen
  • Abfallart
  • Behälternummer (seitliches Etikett, 6-7 stellig)
  • derzeitiges Behältervolumen und gewünschtes zukünftiges Behältervolumen

Der Behälteraustausch wird von uns im System ausgelöst und daraufhin wird der Drittbeauftrager des Entsorgungsbetriebes mit dem Austausch des Behälters beauftragt. Dieser setzt sich anschließend schriftlich mit Ihnen in Verbindung und teilt Ihnen einen Termin für den Tausch des Behälters mit.

Bitte stellen Sie den Abfallbehälter zum Termin unfallsicher vor Ihrem Grundstück zur Abholung bereit. Der Abfallbehälter wird am besten leer zum Tausch bereitgestellt. Sollte dies nicht möglich sein, können Sie diesen auch befüllt bereitstellen. Dieser wird dann befüllt mitgenommen und auf dem Betriebshof des Drittbeauftragten entleert. Bitte beachten Sie, dass in diesem Fall bei einem Restabfallbehälter und einer Biotonne zusätzlich eine Leerungsgebühr unabhängig vom Füllgrad des Behälters erhoben wird. Ist Ihr Abfallbehälter mit einem Schwerkraftschloss ausgerüstet, befestigen Sie bitte den zugehörigen Schlüssel sicher am Abfallbehälter oder senden Sie diesen dem Drittbeauftragten per Post unter Angabe der Behälternummer in einem Briefumschlag zu.

Sollte Ihr Abfallbehälter aufgrund von Verschleißerscheinungen beschädigt sein, teilen Sie uns dies bitte mit! Dazu benötigen wir eine formlose, schriftliche Mitteilung von Ihnen mit folgenden Angaben:

  • Name, Vorname
  • Anschrift
  • Kassenzeichen
  • Abfallart
  • Behälternummer (seitliches Etikett am Behälter, 6-7 stellig)
  • Art der Beschädigung

Der Behälteraustausch wird von uns im System ausgelöst und der Drittbeauftrage des Entsorgungsbetriebes mit dem Austausch des Behälters beauftragt. Dieser setzt sich anschließend schriftlich mit Ihnen in Verbindung und teilt Ihnen einen Termin für den Tausch des Behälters mit.

Bitte stellen Sie den Abfallbehälter zum Termin unfallsicher vor Ihrem Grundstück zur Abholung bereit. Der Abfallbehälter wird am besten leer zum Tausch bereitgestellt. Wenn dies nicht möglich ist, können Sie diesen auch befüllt bereitstellen. Dieser wird dann befüllt abgeholt und auf dem Betriebshof des Drittbeauftragten entleert. Bitte beachten Sie, dass in diesem Fall bei einem Restabfallbehälter und einer Biotonne zusätzlich eine Leerungsgebühr unabhängig vom Füllgrad des Behälters erhoben wird. 

Ist Ihr Abfallbehälter mit einem Schwerkraftschloss ausgerüstet, befestigen Sie bitte den zugehörigen Schlüssel sicher am Abfallbehälter oder senden Sie diesen dem Drittbeauftragten per Post unter Angabe der Behälternummer in einem Briefumschlag zu.

Gemäß § 13 Abs. 3 der Abfallentsorgungssatzung sind Abfälle so in die Abfallbehälter einzufüllen, dass deren Beschädigung sowie das Anfrieren von Abfällen ausgeschlossen und eine einwandfreie Entleerung mühe- und gefahrlos möglich ist. Der Deckel des Abfallbehälters muss jederzeit zu schließen sein. Das Einschlämmen oder Verdichten des Inhalts ist verboten. Die Abfallbehälter sind stets in einem sauberen und gebrauchsfähigen Zustand zu halten. Abfallbehälter, die den vorstehenden Anforderungen nicht entsprechen, werden von der Abfuhr ausgeschlossen.

Demnach müssen Sie als Abfallerzeuger mit geeigneten Maßnahmen dafür sorgen, dass eine vollständige Leerung Ihres Abfallbehälters möglich ist. Für die teilweise Leerung des Behälters wird die vollständige Leerungsgebühr erhoben und eine Nachentleerung des Behälters erfolgt nicht.

Eine Biotonne können auf Wunsch alle privaten Haushalte gebührenpflichtig erhalten.  Zur Bestellung genügt ein formloser Antrag mit Angabe der Grundstücksadresse und des gewünschten Behältervolumens (80 Liter, 120  Liter, 240 Liter, 500 Liter).
Bitte beachten Sie, dass Anträge nur von Grundstückseigentümern bzw. -verwaltern entgegengenommen werden. Mieter wenden sich bitte an ihre Vermieter bzw. Grundstücksverwalter.

Zusätzlich zur Biotonne können Sie einen Biofilterdeckel gebührenpflichtig bestellen (mit Ausnahme des 500-Liter-Behälters).  Durch die perfekt schließende und elastische Doppeldichtung des Deckels wird das Eindringen von Schädlingen verhindert und die Madenbildung reduziert.  Auch hier genügt ein  formloser schriftlicher Antrag per E-Mail, Fax oder Post durch den Grundstückseigentümer. 

Die Gebühren zur Biotonne finden Sie hier

Weitere Hinweise zur Biotonne entnehmen Sie bitte unserer Webseite  der Abfallberatung

Die Abfuhr der verschiedenen Abfälle erfolgt nach einem festgelegten Tourenplan. Diesen können Sie sich selbst online erstellen oder Sie laden ihn über unsere AbfallApp MOL auf Ihr Smartphone.