Abfälle im Holsystem
Abfallbehälter für Hausmüll und hausmüllähnliche Gewerbeabfälle
- Für jedes an die Abfallentsorgung angeschlossene bewohnte Grundstück und saisongenutzte Grundstück sowie für Grundstücke, auf denen ein Gewerbe i. S. v. § 3 Abs. 17 AESMOL betrieben wird, ist mindestens ein Abfallbehälter für Hausmüll bzw. hausmüllähnliche Gewerbeabfälle bereitzuhalten.
- Für die Sammlung von Hausmüll und hausmüllähnlichen Gewerbeabfällen sind Abfallbehälter mit einem Fassungsvermögen von 80 Liter (außer Gewerbe), 120 Liter, 240 Liter und 1.100 Liter zugelassen.
- Füllmengen für Abfallbehälter:
- 80/120-Liter-Abfallbehälter: max. 50 kg
- 240-Liter-Abfallbehälter: max. 95 kg
- Die Abfallbehälter werden vom Landkreis gegen eine monatliche Abfallbehältergebühr bereitgestellt. Sie sind Eigentum des Entsorgungsbetriebs Märkisch-Oderland (EMO) und gehen nicht in das Eigentum des Anschlusspflichtigen über.
- Für das Beschädigen und den Verlust von Abfallbehältern haftet der Anschlusspflichtige.
- Alle Abfallbehälter sind mit einem Identchip für die Nutzung im Identsystem und mit einer Behälternummer versehen. Eigene Behälter sind nicht zugelassen und werden vom Entsorgungsunternehmen nicht geleert.
Abfallsäcke
Sollte bei Ihnen hin und wieder etwas mehr Hausmüll anfallen, können Sie die vom EMO zugelassenen Abfallsäcke mit dem Aufdruck "Märkisch-Oderland 80 l Abfallsack" verwenden.
Diese können Sie bei bestimmten Verkaufsstellen gegen Gebühr erwerben. Mit der Entrichtung der Gebühr, ist die Entsorgung des darin bereitgestellten Hausmülls bezahlt. Das Gewicht des Abfallsackes darf 25 kg nicht überschreiten. Die Abfallsäcke sind am Entsorgungstag neben Ihren Abfallbehälter zu stellen.
Bereitstellung der Abfallbehälter / Abfallsäcke
Die Abfallbehälter, die in der Regel 14-täglich geleert werden, sind am Abfuhrtag gemäß Tourenplan bis spätestens 06:00 Uhr morgens mit geschlossenem Deckel unfallsicher an den Fahrbahnrand zu stellen. Bitte beachten: Für die 1.100-Liter-Behältnisse (Vierradbehälter) gilt ein gesonderter Leerungsrhythmus!
Nach Entleerung der Abfallbehälter achten Sie bitte darauf, dass Sie Ihren Hausmüllbehälter mit Ihrer Behälternummer zurückerhalten.
Leerungsgebühr
Für jede Leerung des Hausmüllbehälters wird eine Leerungsgebühr fällig, die in der Abfallgebührensatzung des Landkreises Märkisch-Oderland in der jeweils gültigen Fassung festgelegt ist. Achten Sie daher darauf, dass Sie nur volle Hausmüllbehälter zur Leerung bereitstellen.
Hinweise
Für die Entsorgung über die Abfallbehälter für Hausmüll nicht zugelassen sind gefährliche Abfälle, Wertstoffe, Bauabfälle sowie sperrige Abfälle, die in den Abfallbehältern verklemmen können. Bitte entsorgen Sie keinesfalls Batterien und Akkus über die Hausmülltonne!
- Weitere Entsorgungshinweise finden Sie auf der Homepage der Abfallberatung sowie im Abfall-ABC.
- Informationen zur Abfallvermeidung und Getrenntsammlung erhalten Sie bei der Abfallberatung.
Den Flyer zur Entsorgung von hausmüllähnlichen Gewerbeabfällen können Sie sich hier kostenlos herunterladen.
Vom EMO beauftragtes Entsorgungsunternehmen:
REMONDIS Brandenburg GmbH
Mühlenstraße 1b
16356 Werneuchen
Telefon: 033398 849 90
Fax: 033398 849 45
Zugelassene Behälter für die Altpapiersammlung
- Für die haushaltsnahe Entsorgung von Papier, Pappe und Kartonagen aus privaten Haushaltungen stehen im Landkreis Märkisch-Oderland blaue Papierbehälter mit einem Fassungsvermögen von 240 l bzw. 1.100 l zur Verfügung.
- Die Papierbehälter sind Eigentum des Entsorgungsbetriebs Märkisch-Oderland (EMO).
- Für das Beschädigen und den Verlust von Papierbehältern haftet der Anschlusspflichtige.
- Fallen auf Ihrem Grundstück regelmäßig größere Papiermengen an, kann auf Antrag ein zusätzlicher Papierbehälter zur Verfügung gestellt werden.
Bereitstellung der Papierbehälter
Die Papierbehälter, die in der Regel aller 4 Wochen geleert werden, sind am Abfuhrtag gemäß Tourenplan bis spätestens 06:00 Uhr morgens mit geschlossenem Deckel unfallsicher an den Fahrbahnrand zu stellen. Die Leerung der Papierbehälter ist für private Haushalte kostenfrei.
Papiertonnen für Gewerbebetriebe
Papier aus Gewerbebetrieben ist nicht überlassungspflichtig. Hat ein Betrieb keine anderweitige Verwertungsmöglichkeit erschlossen, stellt der EMO auf Antrag für vergleichbare Anfallstellen einen Papierbehälter zur Verfügung. Für die Nutzung der gewerblichen Papierbehälter wird eine Abfallbehältergebühr erhoben, die in der Abfallgebührensatzung des Landkreises Märkisch-Oderland in der jeweils gültigen Fassung festgelegt ist.
Hinweise
Weitere Informationen zur Altpapiersammlung erhalten Sie bei der Abfallberatung oder im Abfall-ABC.
Vom EMO beauftragtes Entsorgungsunternehmen:
ALBA Berlin GmbH
Flottenstraße 7-9
13407 Berlin
Standort Wriezen
Schulzendorfer Str. 13
16296 Wriezen
Telefon: 033456 47945
Biologisch abbaubare Abfälle (Küchen- und Gartenabfälle) können mittels Biotonne getrennt gesammelt werden.
Die Nutzung der Biotonne im Landkreis Märkisch-Oderland ist freiwillig. Sie ergibt in der Regel für Verbraucher eine Kostenersparnis durch die Reduzierung der Hausmüllmenge um mehr als ein Drittel.
Behältergrößen und -gewicht:
Eine Biotonne können auf Wunsch alle privaten Haushalte erhalten. Der Entsorgungsbetrieb Märkisch-Oderland (EMO) stellt Biotonnen in drei verschiedenen Größen zur Verfügung: 80 l, 120 l oder 240 l.
- Die Abfallbehälter werden vom Landkreis gegen eine monatliche Abfallbehältergebühr bereitgestellt. Sie sind Eigentum des EMO und gehen nicht in das Eigentum des Anschlusspflichtigen über.
- Für das Beschädigen und den Verlust von Abfallbehältern haftet der Anschlusspflichtige.
- Außerdem gibt es die Möglichkeit, einen Biofilterdeckel für die Biotonne gebührenpflichtig zu bestellen. Dieser empfiehlt sich insbesondere dann, wenn über die Biotonne vorwiegend Küchenabfälle gesammelt werden sollen.
- Bitte beachten Sie das Höchstgewicht für die Biotonnen:
- 80-Liter-Tonne: maximal 40 kg,
- die 120-Liter-Tonne: maximal 50 kg und
- die 240-Liter-Tonne: maximal 95 kg.
Bestellung:
Zur Bestellung einer Biotonne genügt ein formloser Antrag mit Angabe der Grundstücksadresse und des gewünschten Behältervolumens. Außerdem kann die Biotonne auch mittels Online-Formular bestellt werden.
Bitte beachten Sie, dass Anträge nur von Grundstückseigentümern bzw. -verwaltern entgegengenommen werden! Mieter wenden sich bitte an ihre Vermieter bzw. Grundstücksverwalter.
Entsorgungstouren/Touren auf Abruf
Grundsätzlich wird die Biotonne nach einem festgelegten Tourenplan 14-täglich entsorgt.
Auf Grund der teils weitläufigen Flächenstruktur des Landkreises wird die Biotonne in bestimmten Gebieten zu den Entsorgungsterminen des Tourenplans nur nach vorheriger telefonischer Anmeldung geleert.
Dadurch können die Entsorgungstouren effizienter geplant werden und Entsorgungskosten als auch Gebührenhöhe fallen geringer aus.
Eine Anmeldung zur Entleerung muss spätestens zwei Werktage im Voraus bei dem drittbeauftragten Entsorgungsunternehmen (siehe unten) erfolgen.
Weitere Informationen sowie die Kontaktnummern finden Sie direkt im Tourenplan.
Leerungsgebühr
Für jede Leerung der Biotonne wird eine Leerungsgebühr fällig, die in der Abfallgebührensatzung des Landkreises Märkisch-Oderland in der jeweils gültigen Fassung festgelegt ist. Achten Sie daher darauf, dass Sie nur gefüllte Biotonnen zur Leerung bereitstellen.
Hinweise
- Bitte benutzen Sie keine Bioplastik-/-kunststofftüten, um Küchenbioabfälle in die Biotonne zu entsorgen! Diese behindern das eingesetzte Verwertungsverfahren in der Biogasanlage. Biotüten aus Papier können bedenkenlos genutzt werden.
- Sorgen Sie im Winter bei Frost durch Auflockern der Bioabfälle in der Tonne für ein besseres Herausfallen der biogenen Abfälle.
- Weitere Informationen zur Sammlung von Leichtverpackungen und Einfüllhinweisen für die Gelbe Tonne erhalten Sie auf der Internetseite der Abfallberatung oder im Abfall-ABC.
Vom EMO beauftragtes Entsorgungsunternehmen:
REMONDIS Brandenburg GmbH
Mühlenstraße 1b
15356 Werneuchen
Telefon: 033398 849-90
Telefax: 033398 849-45
Die Sammlung und Entsorgung der Leichtverpackungen (LVP) ist bundesweit Aufgabe der Dualen Systeme Deutschlands. Diese haben im Landkreis Märkisch-Oderland die REMONDIS Brandenburg GmbH mit der Sammlung der LVP beauftragt.
Der Entsorgungsbetrieb Märkisch-Oderland (EMO) ist daher nicht zuständig für alle Belange rund um die Gelbe Tonne!
Entsorger für die Gelben Tonnen im Landkreis Märkisch-Oderland:
REMONDIS Brandenburg GmbH
Mühlenstraße 1b
15356 Werneuchen
Telefon: 033398 849-90
Telefax: 033398 849-45
Sammlung von Verkaufsverpackungen
- Im Landkreis Märkisch-Oderland sind für die Sammlung von Leichtverpackungen aus privaten Haushalten ab 1.1.2025 ausschließlich Gelbe Tonnen zugelassen. Diese werden vom o. g. Entsorgungsunternehmen zur Verfügung gestellt.
- Verpackungen, die nicht in den vom Entsorgungsunternehmen zugelassenen Gelben Tonnen zur Entsorgung bereitgestellt werden, werden nicht mitgenommen.
Bereitstellung der Gelben Tonnen
Die Gelben Tonnen sind am Abholtag gemäß Tourenplan bis spätestens 6:00 Uhr morgens unfallsicher am Fahrbahnrand vor dem an die Abfallentsorgung angeschlossenen Grundstück bereitzustellen. Bei zu spät bereitgestellten Gelben Tonnen erfolgt keine Nachentsorgung.
Das sollten Sie wissen!
- Gemäß Verpackungsgesetz sind alle Verpackungen, die beim privaten Endverbraucher anfallen, Verkaufsverpackungen, unabhängig von der Art der Verpackung. Mit dem Kauf eines Produkts im Handel bezahlt der Endverbraucher bereits die Sammlung und Entsorgung der Verkaufsverpackung mit. Deshalb fallen für die Sammlung der Leichtverpackungen über die Gelbe Tonne keine weiteren Gebühren an.
- Stoffgleiche Nichtverpackungen (z. B. defektes Plastikspielzeug, Plastikzahnbürsten) gehören nicht in die Gelbe Tonne, sondern in den Hausmüll.
Hinweise
Weitere Informationen zur Sammlung von Leichtverpackungen und Einfüllhinweisen für die Gelbe Tonne erhalten Sie auf der Internetseite der Abfallberatung oder im Abfall-ABC.
Haushaltstypische Abfälle aus Haushaltsauflösungen, Entrümpelungen, Grundstücksberäumungen und Renovierungsarbeiten sind gebührenpflichtig über die vom Entsorgungsbetrieb Märkisch-Oderland zugelassenen Container einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuzuführen.
Containergrößen
Vom Entsorgungsbetrieb zugelassene Container sind Absetzcontainer (Absetzmulden) nach DIN 30720 in folgenden Größen:
- 5.000 Liter Fassungsvermögen (ohne Deckel)
- 7.000/7.500 Liter Fassungsvermögen (ohne/mit Deckel) und
- 10.000 Liter Fassungsvermögen (ohne Deckel)
Bestellung
Die gebührenpflichtige Entsorgung über die zugelassenen Container ist durch den Abfallbesitzer beim Entsorgungsbetrieb über ein von diesem zur Verfügung gestelltes Formular anzumelden. Die Containergestellung erfolgt innerhalb von 7 Arbeitstagen nach Eingang der Anmeldung beim Entsorgungsbetrieb.
Gebühren
Die Nutzung des Containerdienstes ist gebührenpflichtig. Die Gebühren sind in der Abfallgebührensatzung des Landkreises Märkisch-Oderland in der jeweils gültigen Fassung festgelegt.
Kompostierbare Abfälle
Grundsätzlich gilt: Wer einen Garten hat, kann alle kompostierbaren Abfälle selbst kompostieren. Besonders im Herbst kommen jedoch manche Gartenbesitzer an die Kapazitätsgrenzen ihres Komposthaufens. Hierfür bietet der Entsorgungsbetrieb Märkisch-Oderland (EMO) die gebührenpflichtige Grünabfallsammlung über Laubsäcke und Strauchwerksbündel an.
Informationen zur Grünabfallsammlung des EMO
Im Rahmen der Grünabfallsammlung entsorgt werden nur ...
- Kraftpapierlaubsäcke mit der Aufschrift "Märkisch-Oderland Grünabfallsammlung"
- Banderolen mit der Aufschrift "Märkisch-Oderland Entsorgung von Ast- und Strauchwerk"
Säcke und Banderolen erhalten Sie gegen Gebühr in diesen Verkaufsstellen. Mit der Entrichtung der Gebühr sind die Kosten für die Entsorgung der Grün- und Gartenabfälle vollständig beglichen.
Bereitstellung der Laubsäcke und/oder Ast- und Strauchwerksbündel
Laubsäcke und/oder Ast- und Strauchwerkbündel sind am Entsorgungstag bis 6:00 Uhr morgens unfallsicher am Fahrbahnrand zur Abholung bereitzustellen. Grün- und Gartenabfälle in anderen Verpackungen, Beuteln, Kartons o.ä. werden vom Entsorgungsunternehmen nicht mitgenommen.
Wann wird abgeholt?
In der Regel werden die Laubsäcke und Strauchbündel in der Zeit von März bis November vierwöchentlich nach Tourenplan eingesammelt.
In einigen Ortschaften erfolgt die Abholung jedoch auf Abruf. Ob Laubsäcke und Strauchbündel bei Ihnen im Ort "auf Abruf" entsorgt werden, erkennen Sie an den Hinweisen im Online-Tourenplan.
Gewicht und Abmaße
- Laubsäcke dürfen nicht schwerer als 20 kg sein.
- Ast- und Strauchwerkbündel dürfen ein Gewicht von 20 kg und eine max. Kantenlänge von 1,40 m nicht überschreiten.
Vom EMO beauftragtes Entsorgungsunternehmen
ALBA Berlin GmbH
Flottenstraße 7-9
13407 Berlin
Standort Wriezen
Schulzendorfer Str. 13
16296 Wriezen
Telefon: 033456 47945
Kompostierungsanlagen
Zur Entsorgung größerer Mengen an Grün- und Gartenabfällen bzw. für solche kompostierbaren Abfälle, die nicht in die Säcke passen oder nicht mit den Banderolen gebündelt werden können, nutzen Sie bitte die zugelassenen Kompostierungsanlagen im Landkreis.
Weitere Informationen
- In unserem Abfall-ABC erfahren Sie, wie die verschiedenen Abfallarten entsorgt werden müssen.
- Informationen zur Abfallvermeidung und Getrenntsammlung erhalten Sie auf der Homepage der Abfallberatung.
Sperrmüll ist sperriger Abfall aus privaten Haushaltungen, der wegen seiner Abmessung und/oder wegen seines Gewichtes, auch nach zumutbarer Zerkleinerung, nicht über die zugelassenen Abfallbehälter für Hausmüll entsorgt werden kann.
In der Regel sind dies:
- große Einrichtungs- und Gebrauchsgegenstände,
- große und kleine Elektro-/Elektronikaltgeräte
- Kleinschrott, der in Haus und Garten angefallen ist
Über unser Abfall-ABC und auf der Seite der Abfallberatung finden Sie weitere Hinweise dazu.
Wer kann die Sperrmüllsammlung nutzen?
- Die Sperrmüllsammlung steht nur für private Haushaltungen und Nutzer von Garten- und Wochenendgrundstücken zur Verfügung, die ordnungsgemäß an die öffentliche Abfallenstorgung angeschlossen sind. Sie haben die Möglichkeit, die Sperrmüllsammlung bis zu dreimal jährlich nach Anmeldung in Anspruch zu nehmen und jeweils bis zu drei Kubikmeter Sperrmüll abholen zu lassen.
- Die Kosten der Sperrmüllsammlung sind in der Grundgebühr enthalten.
- Fällt Sperrmüll in Gewerbebetrieben oder öffentlichen und privaten Einrichtungen an, müssen diese die Entsorgung eigenverantwortlich regeln.
Anmeldung und Abholung:
Folgende Möglichkeiten der Sperrmüllanmeldung gibt es:
- Online-Anmeldung.
- über die "AbfallApp MOL".
- per E-Mail: sperrmuell@alba-wriezen.de.
- telefonisch: 033456 479 20 und 033456 479 23
- per Fax: 033456 479 41.
Der Abholtermin wird Ihnen innerhalb von drei Wochen, spätestens jedoch eine Woche vor Abholung vom beauftragten Entsorgungsunternehmen mitgeteilt.
Am benannten Abfuhrtag stellen Sie den von Ihnen angemeldeten Sperrmüll bis spätestens 6:00 Uhr morgens unfallsicher an den Fahrbahnrand vor dem an die Abfallentsorgung angeschlossenen Grundstück bereit. Aus versicherungstechnischen Gründen kann der Sperrmüll nicht von Ihrem Grundstück abgeholt werden.
Um eine reibungslose Abholung zu gewährleisten, ist es erforderlich, Möbelsperrmüll separat von Schrottteilen und Elektroaltgeräten bereitzustellen.
Ein einzelner Gegenstand, der zur Sperrmüllsammlung angemeldet wird, darf nicht schwerer als 50 kg sein. Seine max. Kantenlänge darf 2,00 m und die max. Höhe und Breite 1,50 m nicht überschreiten.
Bei zu spät bereitgestellten Sperrmüll erfolgt keine Nachentsorgung.
Haben Sie eine größere Anzahl von Sperrmüllgegenständen zur Abholung bereitgestellt als angemeldet wurden, werden diese Stücke nicht mitgenommen. Achten Sie daher bitte darauf, dass Ihre Nachbarn nicht noch etwas dazustellen.
Was kein Sperrmüll ist, bleibt stehen!
Entrümpelungen? Dann Containerdienst!
Haushaltstypische Abfälle aus Haushaltsauflösungen, Entrümpelungen, Grundstücksberäumungen und Renovierungsarbeiten sind gebührenpflichtig über die vom Entsorgungsbetrieb zugelassenen Container einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuzuführen. Lesen Sie dazu bitte unsere Hinweise zum Containerdienst.
Sperrmüll selbst anliefern?
- Die Anlieferung von Möbelsperrmüll ist auf der Abfallumschlagstation in Rüdersdorf und auf dem Betriebshof der ALBA Brandenburg GmbH in Wriezen möglich.
- Bitte beachten Sie, dass die Annahme von Möbelsperrmüll, wenn Sie diesen selbst anliefern, gebührenpflichtig ist.
- E-Altgeräte und Metallschrott werden jedoch gebührenfrei angenommen.
Für den Sperrmüll noch zu schade?
Oftmals sind Möbel, Ausstattungsgegenstände oder Elektrogeräte noch voll funktionstüchtig und dennoch passen sie nicht mehr für den eigenen Haushalt. Doch bevor Sie diese in den Sperrmüll geben, nutzen Sie besser unseren kostenlosen Verschenkemarkt. Vielleicht kann der bei Ihnen ausrangierte Gegenstand anderen noch von Nutzen sein und Freude bereiten.
Beratung und Information
Bei Fragen zur Sperrmüllsammlung wenden Sie sich bitte an die Abfallberatung.
Vom EMO beauftragtes Entsorgungsunternehmen
ALBA Berlin GmbH
Flottenstraße 7-9
13407 Berlin
Standort Wriezen
Schulzendorfer Str. 13
16296 Wriezen
Telefon: 033456 47920
Private Haushalte können Metallschrott im Rahmen der haushaltsnahen Sperrmüllsammlung bis zu dreimal jährlich nach vorheriger Anmeldung kostenfrei abholen lassen.
Außerdem besteht die Möglichkeit, Metallschrott auf der Abfallumschlagstation in Rüdersdorf selbst anzuliefern. Hierfür fallen keine Gebühren an.
Weitere Hinweise entnehmen Sie bitte den Ausführungen zur Sperrmüllabholung.
Ziel des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) ist der Schutz von Umwelt und Gesundheit. Wichtig für eine hochwertige Verwertung ist die getrennte Erfassung von Elektoaltgeräten.
Das heißt, dass ...
- Elektro- und Elektronikgeräte nicht zusammen mit dem Hausmüll entsorgt werden dürfen, sondern getrennt gesammelt und erfasst werden müssen.
- nicht nur Elektro-Großgeräte, sondern auch Elektro-Kleingeräte, die aufgrund ihrer Größe kein Hindernis für die Entsorgung in den haushaltsüblichen Mülltonnen sowie den Abfallbehältern für Hausmüll darstellen, getrennt gesammelt werden müssen.
Kennzeichnung von Neugeräten
Alle seit dem 24.03.2006 neu auf den Markt gekommenen Elektro- und Elektronikgeräte sind mit einem Symbol (durchgestrichene Mülltonne) gekennzeichnet. Dieses Symbol weist Sie darauf hin, dass dieses Gerät nicht über den Hausmüll entsorgt werden darf.
Entsorgungshinweise für Haushalte
- Die Entsorgung der Altgeräte aus privaten Haushaltungen erfolgt im Rahmen der Sperrmüllsammlung.
- Elektro-Kleingeräte, die eine Größe von 25 cm nicht überschreiten, können auch am Schadstoffmobil abgegeben werden.
- Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen werden am Schadstoffmobil und auf der Abfallumschlagstation angenommen.
- Der Landkreis Märkisch-Oderland hat zudem für die kostenlose Abgabe der Elektro- und Elektronik-Altgeräte eine Sammelstelle auf der Abfallumschlagstation in Rüdersdorf eingerichtet.
Entsorgungshinweise für Gewerbebetriebe
- Elektro– und Elektronik-Altgeräte aus anderen Herkunftsbereichen, die in ihrer Beschaffenheit und Menge mit Geräten aus Haushaltungen vergleichbar sind, sind auf Kosten des Abfallbesitzers bzw. Abfallerzeugers bei der Sammelstelle an der Abfallumschlagstation in Rüdersdorf anzuliefern.
- Sollen fünf und mehr Altgeräte angeliefert werden, ist eine Anmeldung beim Entsorgungsbetrieb Märkisch-Oderland erforderlich.
- Vom Anlieferer ist in geeigneter Form nachzuweisen, dass das zu entsorgende Gerät in einem Haushalt oder Betrieb im Landkreis Märkisch-Oderland genutzt worden ist.
Rücknahmepflicht des Handels
Seit 2016 sind Elektrohändler mit einer Verkaufsfläche von mehr als 400 m² verpflichtet, alte Elektrogeräte beim Neukauf eines gleichwertigen neuen Elektrogerätes unentgeltlich zurückzunehmen. Für Kleingeräte mit einer Kantenlänge bis 25 cm gilt die Rücknahmepflicht auch ohne Kauf eines neuen Gerätes.
Seit dem 1. Juli 2022 müssen zudem Supermärkte mit einer Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 m², die zumindest gelegentlich Elektrogeräte verkaufen, ebenfalls Elektroaltgeräte kostenlos annehmen. Auch hier gilt: Kleinere Altgeräte unter 25 cm können ohne den Kauf eines neuen Geräts abgegeben werden, größere Altgeräte nur bei Kauf eines entsprechenden Neugeräts.
Auch Onlinehändler müssen seit dem 1. Juli 2022 ihre Kundinnen und Kunden bereits zum Vertragsabschluss befragen, ob bei Lieferung eines Elektrogeräts ein entsprechendes Altgerät größer 50 cm kostenfrei abgeholt werden soll. Für Geräte kleiner 50 cm müssen die Onlinehändler wie bisher Rückgabestellen in zumutbarer Entfernung bereitstellen. Die Rückgabe von Geräten unter 25 cm ist hierbei nicht an den Kauf neuer Geräte geknüpft. Wo die Altgeräte gekauft wurden, spielt keine Rolle.
Ist Ihr Elektrogerät noch funktionsfähig und zu schade fürs Recycling?
Ihr alter Fernseher funktioniert noch, steht aber nur noch im Weg?
Sie haben Ihre funktionsfähige Waschmaschine durch ein neues Modell ersetzt?
→ Dann sollten Sie diese Geräte nicht ins Recycling geben.
Sinnvoller ist es, sie zu spenden oder über unseren Tausch- und Verschenkemarkt anzubieten.
Weitere Informationen zu Elektroaltgeräten finden Sie auf Homepage der Abfallberatung.
Schadstoffmobil für private Haushalte
Die getrennte Sammlung und Entsorgung von gefährlichen Abfällen, die in privaten Haushaltungen anfallen, darunter Chemikalien, Lacke, Lösemittel, Quecksilberabfälle aber auch Reinigungsmittel etc. ist besonders wichtig.
Gefährliche Abfälle dürfen nie zusammen mit dem Hausmüll entsorgt werden. Bitte achten Sie daher immer auf die Gefahrenkennzeichen auf den Verpackungen!
Um Ihnen die Entsorgung so leicht wie möglich zu machen, steuert das Schadstoffmobil für private Haushalte zweimal jährlich gemäß Tourenplan nahezu jede Ortschaft im Landkreis Märkisch-Oderland an.
Bitte übergeben Sie Ihre Schadstoffe immer persönlich den Mitarbeitern am Schadstoffmobil!
Die Entsorgung der Schadstoffe über das Schadstoffmobil ist im Rahmen der Grundgebühr mitfinanziert, so dass keine weiteren Gebühren hierfür anfallen.
Weitere Informationen zum Schadstoffmobil für private Haushalte finden Sie auf der Internetseite der Abfallberatung.
Kostenpflichtige Abholung von gefährlichen Abfällen für private Haushalte
Eine größere Anzahl von gefährlichen Abfällen kann auch gebührenpflichtig von Ihrem Grundstück abgeholt werden. Das Anmeldeformular finden Sie hier.
Kostenpflichtige Sammlung von gefährlichen Abfällen für Gewerbe
Gewerbe können die vom Landkreis durchgeführte kostenpflichtige Sammlung von Sonderabfallkleinmengen aus Betrieben nutzen, wenn bei Ihnen im Betrieb nicht mehr als 2.000 kg dieser Abfälle pro Jahr anfallen. Das Anmeldeformular finden Sie hier.
Weitere Informationen zur Sammlung von Sonderabfallkleinmengen für Gewerbebetriebe finden Sie hier.
Wissenswertes
In Märkisch-Oderland werden die Entsorgungsgebühren vorrangig verursachergerecht erhoben. Damit Sie die einzelnen Gebührenmaßstäbe zuordnen können, steht Ihnen nachfolgend eine Erklärung des Gebührenbescheids für die Abfallentsorgung 2023/2024 als Musterbescheid zum Download zur Verfügung.
Wie entsorge ich meinen Abfall richtig? Was kommt in die gelbe Tonne? Wie kann ich Elektro-Altgeräte einem Recycling zuführen? In welchen Container gehören blaue Verpackungsgläser? Auf all diese Fragen hat der neue Abfallratgeber des Entsorgungsbetriebs Märkisch-Oderland Antworten parat. Dabei werden die unterschiedlichen Abfallarten näher beschrieben und ihre korrekte Entsorgung dargestellt. Denn nur dann, wenn Abfall richtig getrennt und entsorgt wird, können die enthaltenen Wertstoffe gewonnen oder recycelt werden.
Nach Paragraph 7 Brandenburgisches Abfall- und Bodenschutzgesetz (BbgAbfBodG) erstellen die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger jährlich jeweils für das vorhergehende Kalenderjahr eine Abfallbilanz über Art, Menge, Herkunft und Verbleib der in ihrem Gebiet angefallenen und von ihnen entsorgten Abfälle sowie über deren Verwertung oder Beseitigung. Diese Abfallbilanz für Siedlungsabfälle enthält zugleich Daten über Maßnahmen zur Abfallvermeidung und deren Umsetzung in den Gebieten der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger.
Das Abfallwirtschaftskonzept enthält eine Übersicht über den Stand der öffentlichen Abfallentsorgung und ist Planungsgrundlage der kommunalen Abfallwirtschaft. Insbesondere sind Angaben über Art, Menge, Herkunftsbereich, Verbleib sowie Behandlung, stoffliche oder sonstige, insbesondere energetische, Verwertung oder Beseitigung der im Entsorgungsgebiet gegenwärtig und voraussichtlich in den nächsten zehn Jahren anfallenden und ihrer Entsorgungspflicht unterliegenden Abfälle sowie Anstrengungen zur Abfallvermeidung und Abfallreduzierung darzulegen.