Abfallumschlagstation Rüdersdorf Schild

Abfallumschlagstation Rüdersdorf

Standort

Horst-Wilhelm-Otto-Weg, 15562 Rüdersdorf bei Berlin

direkt an der B1/B5 - Frankfurter Chaussee zwischen Rüdersdorf OT Tasdorf und Herzfelde

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag von 07:00 bis 17:00 Uhr, Samstag von 08:00 bis 13:00 Uhr

033638 8964-31

aust@arge-ruedersdorf.de

Die Abfallumschlagstation ist auch Verkaufsstelle für die vom EMO zugelassenen Abfallsäcke, Laubsäcke und Banderolen.

Gebührenpflichtige Annahme

An der Abfallumschlagstation können ...

 

  • überlassungspflichtige Abfälle aus privaten Haushaltungen und
  • überlassungspflichtige Abfälle in Kleinmengen aus anderen Herkunftsbereichen (Kleingewerbe) selbst angeliefert werden,
    wenn sie im Entsorgungsgebiet des Landkreises angefallen sind!
     

Angenommen werden ...

 

zu den genannten Gebühren die hier aufgeführten Abfallarten, darunter ...

zur Anlieferung zugelassene Abfallarten      Annahme-
voraussetzungen           
Gebühr
€/Tonne          
Gebühr     
€/kg           
Pauschale für
Kleinanlieferer
unter 40 kg (in Euro)
Beton, Fliesen, Ziegel, Keramik, Ytong,
Porenbeton, Bauschutt
---68,210,073,00
Schamottsteine, Ofenkacheln, Ofenschutt---254,510,2510,00
Gipskartonplatten, Rigips, Baustoffe
auf Gipsbasis, Gips
---118,220,125,00
Gemischte Bau- und Abbruchabfälle,
Baumischabfälle
---233,000,239,00
Bauholz, Holzzäune, Altholz aller Art,
Altholz
---103,940,104,00
Siedlungsabfälle, Sperrmüll bei
Selbstanlieferung
---233,000,239,00
Kompostierbare Grünabfälle
 
Stammdurchmesser
max. 10 cm
117,950,125,00
Asbest-/Wellasbestplatten,
Eternit, Asbest
luftdicht verpackt in
Folie/Säcken
174,010,177,00
Teer-/Bitumenpappe, teerhaltige
Abfälle (keine flüssigen Teeranstriche)
nur Kleinmengen aus
privaten Haushalten
835,010,8433,00
Kamelit-/Steinwolle,
Dämmung mit gefährl. KFM
luftdicht verpackt
in Säcken
602,160,6024,00
Baustyropor, Styrodor,
Dämmung ohne gefährliche Stoffe
HBCD-frei
max. 2 m3 pro Tag/
Anlieferung
486,670,4919,00
Altreifenohne Felge6 € pro Stückentfälltentfällt 

 

Bitte beachten Sie, dass ...
 

  • mineralische Dämmstoffe (bspw. Karmelitwolle) in reißfesten, staubdichten und festverschlossenen Säcken verpackt angeliefert werden müssen.
  • die Anlieferung von Abfällen aus Baustyropor (AVV 170 604) aus Kapazitätsgründen auf maximal zwei Kubikmeter pro Tag/Anlieferung begrenzt ist.
  • Asbestabfälle (Wellasbest- und Asbestplatten) fest und staubdicht in Folie (vorzugsweise in Strechfolie - bitte möglichst keine Bigbags nutzen) verpackt angeliefert werden müssen. Die Entladung muss händisch durch den Anlieferer erfolgen. Verpackungsmittel müssen eigenständig besorgt werden und werden auf der Abfallumschlagstation nicht verkauft!
  • die Annahme von teerhaltigen Abfällen (Teer-/ Bitumenpappe) an der Abfallumschlagstation (AUSt) nur noch von privaten Haushalte mit einer maximalen Kantenlänge ca. 50 x 50 cm möglich ist. Die Abfälle müssen lose in die bereitgestellten Bigbags eingefüllt werden.
  • bei der Annahme von kompostierbaren Abfällen Ast- und Strauchwerk nur bis zu einem Durchmesser von max. 10 cm angenommen wird.
  • sämtliche Abfälle in solchen Größenabmaßen und Gewichten anzuliefern sind, dass diese von Ihnen selbst entladen werden können. Die maximale Kantenlänge darf bei sperrigen Stücken nur zwei Meter mal einem Meter (2 x 1 m) betragen.
  • verschiedenartige Abfälle bei Anlieferung möglichst getrennt voneinander gepackt werden sollen, da jeweils andere Annahmegebühren erhoben werden.
  • die Anlieferung nur mit Fahrzeugen bis 7,5 t Gesamtgewicht erfolgen darf.
  • an der Abfallumschlagstation die jeweils gültige Benutzungsordnung gilt, die vor Ort eingesehen werden kann.

 

Annahme von Wertstoffen

 

Die im Folgenden genannten verwertbaren Abfälle werden auf der Abfallumschlagstation gebührenfrei angenommen.
 

  • Altpapier, Pappe und Kartonagen
  • CD, DVD, Blu-ray
  • Elektro-/Elektronikgeräte inkl. Energiesparlampen, LED-Leuchtmittel und Leuchtstoffröhren
  • Gerätebatterien und Akkus
  • leere PU-Schaumdosen
  • Metallschrott
  • Verkaufs-/Leichtverpackungen
  • Verpackungsglas

Nicht angenommen werden auf der Abfallumschlagstation ...

 

  • flüssige Abfälle jeder Art, insbesondere keine gefährlichen flüssigen Abfälle, außer, das Schadstoffmobil steht auf der Abfallumschlagstation.

 

Annahmegebühren 2025 der Abfallumschlagstation
gem. § 13 AGSMOL des LK MOL
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