Daumen hoch von jungem Mann

Abfälle im Bringsystem

Einzelne Abfallarten werden im Entsorgungsgebiet des EMO nicht oder nicht ausschließlich haushaltsnah entsorgt. Diese müssen selbst angeliefert werden. 

Zur Entsorgung größerer Mengen von kompostierbaren Abfällen (Grün- und Gartenabfällen) bzw. für solche Grünabfälle, die nicht in die Grünabfallsäcke passen, nutzen Sie bitte die Möglichkeit der Selbstanlieferung.

Eine gebührenpflichtige Annahme von Grünabfällen ist möglich:

Die Anlieferung von Möbelsperrmüll ist auf der Abfallumschlagstation in Rüdersdorf und auf dem Betriebshof der ALBA Brandenburg GmbH in Wriezen möglich.

Bitte beachten Sie, dass die Annahme von Möbelsperrmüll, wenn Sie diesen selbst anliefern, gebührenpflichtig ist.

Elektro-Altgeräte und Metallschrott werden jedoch gebührenfrei angenommen.

Für den Sperrmüll noch zu schade?

Oftmals sind Möbel, Ausstattungsgegenstände oder Elektrogeräte noch voll funktionstüchtig und dennoch passen sie nicht mehr für den eigenen Haushalt. Doch bevor Sie diese in den Sperrmüll geben, nutzen Sie besser unseren kostenlosen Verschenkemarkt. Vielleicht kann der bei Ihnen ausrangierte Gegenstand anderen noch von Nutzen sein und Freude bereiten.

Beratung und Information

Bei Fragen zur Sperrmüllsammlung wenden Sie sich bitte an die Abfallberatung.

Neben der haushaltsnahen Abholung von Metallschrott ist auch eine Anlieferung auf der Abfallumschlagstation in Rüdersdorf möglich. Hierfür fallen keine Gebühren an.

Weitere Hinweise entnehmen Sie bitte den Ausführungen zur Sperrmüllabholung.

Ziel des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) ist der Schutz von Umwelt und Gesundheit. Wichtig für eine hochwertige Verwertung ist die getrennte Erfassung von Elektoaltgeräten.

Das heißt, dass ...

  • Elektro- und Elektronikgeräte nicht zusammen mit dem Hausmüll entsorgt werden dürfen, sondern getrennt gesammelt und erfasst werden müssen.
  • nicht nur Elektro-Großgeräte, sondern auch Elektro-Kleingeräte, die aufgrund ihrer Größe kein Hindernis für die Entsorgung in den haushaltsüblichen Mülltonnen sowie den Abfallbehältern für Hausmüll darstellen, getrennt gesammelt werden müssen.

Kennzeichnung von Neugeräten

Alle seit dem 24.03.2006 neu auf den Markt gekommenen Elektro- und Elektronikgeräte sind mit einem Symbol (durchgestrichene Mülltonne) gekennzeichnet. Dieses Symbol weist Sie darauf hin, dass dieses Gerät nicht über den Hausmüll entsorgt werden darf.

Entsorgungshinweise für Haushalte

  • Die Entsorgung der Altgeräte aus privaten Haushaltungen erfolgt im Rahmen der Sperrmüllsammlung.
  • Elektro-Kleingeräte, die eine Größe von 25 cm nicht überschreiten, können auch am Schadstoffmobil abgegeben werden.
  • Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen werden am Schadstoffmobil und auf der Abfallumschlagstation angenommen.
  • Der Landkreis Märkisch-Oderland hat zudem für die kostenlose Abgabe der Elektro- und Elektronik-Altgeräte eine Sammelstelle auf der Abfallumschlagstation in Rüdersdorf eingerichtet.

Entsorgungshinweise für Gewerbebetriebe

  • Elektro– und Elektronik-Altgeräte aus anderen Herkunftsbereichen, die in ihrer Beschaffenheit und Menge mit Geräten aus Haushaltungen vergleichbar sind, sind auf Kosten des Abfallbesitzers bzw. Abfallerzeugers bei der Sammelstelle an der Abfallumschlagstation in Rüdersdorf anzuliefern.
  • Sollen fünf und mehr Altgeräte angeliefert werden, ist eine Anmeldung beim Entsorgungsbetrieb Märkisch-Oderland erforderlich.
  • Vom Anlieferer ist in geeigneter Form nachzuweisen, dass das zu entsorgende Gerät in einem Haushalt oder Betrieb im Landkreis Märkisch-Oderland genutzt worden ist.

Rücknahmepflicht des Handels

Seit 2016 sind Elektrohändler mit einer Verkaufsfläche von mehr als 400 m² verpflichtet, alte Elektrogeräte beim Neukauf eines gleichwertigen neuen Elektrogerätes unentgeltlich zurückzunehmen. Für Kleingeräte mit einer Kantenlänge bis 25 cm gilt die Rücknahmepflicht auch ohne Kauf eines neuen Gerätes.

Seit dem 1. Juli 2022 müssen zudem Supermärkte mit einer Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 m², die zumindest gelegentlich Elektrogeräte verkaufen, ebenfalls Elektroaltgeräte kostenlos annehmen. Auch hier gilt: Kleinere Altgeräte unter 25 cm können ohne den Kauf eines neuen Geräts abgegeben werden, größere Altgeräte nur bei Kauf eines entsprechenden Neugeräts.

Auch Onlinehändler müssen seit dem 1. Juli 2022 ihre Kundinnen und Kunden bereits zum Vertragsabschluss befragen, ob bei Lieferung eines Elektrogeräts ein entsprechendes Altgerät größer 50 cm kostenfrei abgeholt werden soll. Für Geräte kleiner 50 cm müssen die Onlinehändler wie bisher Rückgabestellen in zumutbarer Entfernung bereitstellen. Die Rückgabe von Geräten unter 25 cm ist hierbei nicht an den Kauf neuer Geräte geknüpft. Wo die Altgeräte gekauft wurden, spielt keine Rolle.

Ist Ihr Elektrogerät noch funktionsfähig und zu schade fürs Recycling?

Ihr alter Fernseher funktioniert noch, steht aber nur noch im Weg?
Sie haben Ihre funktionsfähige Waschmaschine durch ein neues Modell ersetzt?
→ Dann sollten Sie diese Geräte nicht ins Recycling geben.
Sinnvoller ist es, sie zu spenden oder über unseren Tausch- und Verschenkemarkt anzubieten.

Weitere Informationen zu Elektroaltgeräten finden Sie auf Homepage der Abfallberatung.

 

Schadstoffmobil für private Haushalte

Die getrennte Sammlung und Entsorgung von gefährlichen Abfällen, die in privaten Haushaltungen anfallen, darunter Chemikalien, Lacke, Lösemittel, Quecksilberabfälle aber auch Reinigungsmittel etc. ist besonders wichtig.

Gefährliche Abfälle dürfen nie zusammen mit dem Hausmüll entsorgt werden. Bitte achten Sie daher immer auf die Gefahrenkennzeichen auf den Verpackungen!

Um Ihnen die Entsorgung so leicht wie möglich zu machen, steuert das Schadstoffmobil für private Haushalte zweimal jährlich gemäß Tourenplan nahezu jede Ortschaft im Landkreis Märkisch-Oderland an.

Bitte übergeben Sie Ihre Schadstoffe immer persönlich den Mitarbeitern am Schadstoffmobil! 

Die Entsorgung der Schadstoffe über das Schadstoffmobil ist im Rahmen der Grundgebühr mitfinanziert, so dass keine weiteren Gebühren hierfür anfallen.

Weitere Informationen zum Schadstoffmobil für private Haushalte finden Sie auf der Internetseite der Abfallberatung.

Kostenpflichtige Abholung von gefährlichen Abfällen für private Haushalte

Eine größere Anzahl von gefährlichen Abfällen kann auch gebührenpflichtig von Ihrem Grundstück abgeholt werden. Das Anmeldeformular finden Sie hier.

Kostenpflichtige Sammlung von gefährlichen Abfällen für Gewerbe

Gewerbe können die vom Landkreis durchgeführte kostenpflichtige Sammlung von Sonderabfallkleinmengen aus Betrieben nutzen, wenn bei Ihnen im Betrieb nicht mehr als 2.000 kg dieser Abfälle pro Jahr anfallen. Das Anmeldeformular finden Sie hier.

Weitere Informationen zur Sammlung von Sonderabfallkleinmengen für Gewerbebetriebe finden Sie hier.

Bauschutt und Bodenaushub können gemäß § 26 Abs. 10 der Abfallentsorgungssatzung gleichermaßen auch an zugelassene Recyclinganlagen im Landkreis Märkisch-Oderland überlassen werden.

 

Sollen größere Mengen von Altpapier oder Kartonagen zeitnah entsorgt werden, können sie auf der Abfallumschlagstation in Rüdersdorf selbst angeliefert werden. Die Annahme ist kostenfrei.