Erklärung zur Barrierefreiheit – Landkreis Märkisch-Oderland

Erklärung zur Barrierefreiheit – Landkreis Märkisch-Oderland
Stand: 1. Juni 2023
 
Barrierefreiheit dieser Internetseite
Der Landkreis Märkisch-Oderland setzt sich dafür ein, die digitale Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten. Wir verbessern kontinuierlich die Benutzerfreundlichkeit für alle und wenden die entsprechenden Standards für die Zugänglichkeit an. 
Die Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite maerkisch-oderland.de.

Der Landkreis Märkisch-Oderland ist bemüht, seine Website maerkisch-oderland.de im Einklang mit dem Brandenburgischen Behindertengleichstellungsgesetz (BbgBGG) sowie der Verordnung zur Brandenburgischen Barrierefreien Informationstechnik (BbgBITV) in Verbindung mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) barrierefrei zugänglich zu machen.

Grundlage der Barrierefreiheit sind die international gültigen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1) auf Konformitätsstufe AA und die europäische Norm EN 301 549, Version 3.1.1. Für PDF-Dokumente wird zusätzlich der internationale Standard PDF/UA beachtet.

Bemühungen zur Unterstützung der Barrierefreiheit 
Der Landkreis Märkisch-Oderland ergreift die folgenden Maßnahmen, um die Zugänglichkeit zu gewährleisten:

  • Barrierefreiheit ist Teil unseres Leitbildes.
  • Eine Beauftragte für Menschen mit Behinderung wurde ernannt.


Konformitätsstatus 
Aktueller Status der Inhaltskonformität:
Teilweise konform

Bekannte Probleme bei der Barrierefreiheit 
Dies ist eine Beschreibung der bekannten Probleme bei der Barrierefreiheit der Webseite. Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie ein Problem beobachten, das nicht aufgeführt ist. Der Landkreis Märkisch-Oderland arbeitet an der technischen bzw. redaktionellen Behebung dieser Probleme.

Alternativtexte:
Nicht alle grafischen Bedienelemente, verlinkten Grafiken oder Fotos haben Alternativtexte oder aussagekräftige Alternativtexte.

Videos: 
Nicht alle aufgezeichneten Videos haben synchrone Untertitel oder Audiodeskriptionen oder Volltextalternativen im Kontext.

Formulare:
Nicht alle Eingabefelder von Formularen besitzen programmatisch ermittelbare Beschriftungen.
Bei automatisch erkannten Eingabefehlern werden diese nicht immer angezeigt und in Textform beschrieben.

Reihenfolge von Seiteninhalten:
Einige Seiteninhalte sind nicht so aufbereitet, dass sie von Screen-Readern in einer nachvollziehbaren Reihenfolge vorgelesen oder mittels Tastatur in der korrekten Reihenfolge angesteuert werden können.

Benutzung von Farben:
Einige Inhalte (Diagramme, Kalender) können nur über die Wahrnehmung von Farben interpretiert oder genutzt werden.

Kontrast:
Einige informationstragende Grafiken sowie grafische Bedienelemente und deren Zustände verfügen nicht über den vorgeschriebenen Kontrast von mindestens 3:1 zu angrenzenden Farben.
Textlinks und Bedienelemente werden bei Tastaturfokuserhalt nicht deutlich genug gekennzeichnet, da der Kontrast zu gering ist.

Tastatur:
Einige Funktionen und Inhalte (Kalender) können nur mit Maus genutzt werden, nicht mit der Tastatur. Einige können in der mobilen Ansicht nicht von der Tastatur angesteuert werden.

Bewegte Inhalte:
Bewegte Inhalte (Slider) können nicht angehalten oder ausgeblendet werden.

Links:
Der Zweck einiger Links ist nur über den Kontext ermittelbar, nicht über den Linktext selbst.

PDF-Dokumente: 
Nicht alle PDF-Dokumente entsprechen den Vorgaben der Barrierefreiheit.

Feedback-Prozess
Wir freuen uns über Ihr Feedback zur Barrierefreiheit dieser Website. Bitte kontaktieren Sie uns auf eine der folgenden Arten: 

Telefon: 03346 - 850 6004

E-Mail: redaktion@landkreismol.de

Firmenanschrift: 
Landkreis Märkisch-Oderland
Stabsstelle des Landrates
Puschkinplatz 12
15306 Seelow

Wir sind bestrebt, Ihnen innerhalb von 15 Arbeitstagen eine Rückmeldung zu geben. 

Durchsetzungsverfahren 
Sollten Sie mit der Bearbeitung Ihres Anliegens eine nicht zufriedenstellende oder innerhalb eines Zeitraumes von drei Wochen keine Antwort aus oben genannter Kontaktmöglichkeit erhalten, können Sie bei der Durchsetzungsstelle des Landes Brandenburg, eingerichtet beim Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg - Landesbehindertenbeauftragte, einen entsprechenden Antrag auf Prüfung der in der Erklärung zur Barrierefreiheit genannten Regelungen und Maßnahmen stellen. Die Durchsetzungsstelle prüft aus inhaltlicher Sicht, die Rechtskraft des Antrags und ordnet im Einzelfall eine technische Überprüfung bei der Überwachungsstelle für Barrierefreiheit von Web- und Anwendungstechnologien im Land Brandenburg, für die Website an. 

Die Durchsetzungsstelle nach § 4 Abs. 3 BbgBITV hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Brandenburg, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Durchsetzungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. 

Kontakt:
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg – Landesbehindertenbeauftragte | Durchsetzungsstelle
Henning-von-Tresckow-Straße 2-13, Haus S
14467 Potsdam
E-Mail: Durchsetzung.BIT@MSGIV.Brandenburg.de