Öffentlicher Personennahverkehr

Gemäß ÖPNV-Gesetz des Landes Brandenburg sind die Landkreise Aufgabenträger für den kommunalen öffentlichen Personennahverkehr (kÖPNV). Das betriff die Bedienung mit dem Bus (zuzüglich Straßenbahn- und Fährverkehr).

Leider decken die Fahrgeldeinnahmen weniger als 50 % der Aufwendungen. Daher ist neben der Nutzung von Landesmitteln jährlich ein achtstelliger Eurobetrag als Zuschuss durch den Landkreis zur Verfügung zu stellen.

In dieser Funktion definiert der Landkreis den Umfang der Bedienung in Form des Nahverkehrsplanes (NVP), schreibt diese Leistung aus, vergibt die entsprechenden Aufträge und muss die Leistungserbringung durch die Bus- und Straßenbahnunternehmen kontrollieren.

Allgemeine Hinweise zu Fahrkarten:
Alle Verkehrsunternehmen in Berlin und Brandenburg wenden den einheitlichen Tarif des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg (VBB) an. Dieser ist auf die verschiedenen Nutzergruppen zugeschnitten und bietet Fahrgästen eine großartige Vielfalt an:

Abonnements

Monatskarten

Einzelfahrausweisen

Tages- und Wochenendtickets

Tickets für Schüler/innen und Auszubildende

Gruppenkarten

Diese Auswahl an Tickets gelten verkehrsunternehmensübergreifend und sind beim Fahrer, bei den Vorverkaufsstellen oder an Automaten erhältlich. Weitergehende Informationen finden Sie hier.

VBB-Freizeit-Ticket – eine Empfehlung für Schüler/innen und Auszubildende:
Seit 01.01.2024 gibt es für 16,00 €/Monat das VBB-Freizeit-Ticket. Damit können vorhandene Monatskarten, Abonnements, Jahreskarten und Schüler-Fahrausweise, monatlich auf das VBB-Gesamtnetz erweitert werden. Mit dem VBB-Freizeit-Ticket kann man montags bis freitags ab 14:00 Uhr sowie ganztägig am Wochenende, an Feiertagen und in den Schulferien, in ganz Berlin und Brandenburg mit allen Bus- und Bahnlinien fahren, d. h. mit dem Eisenbahn-Regionalverkehr, der S- und U-Bahn, mit der Straßenbahn, dem Bus und der Fähre. Weitere Informationen finden Sie hier. 
 

Der öffentliche Personennahverkehr ist gemäß ÖPNV-Gesetz des Landes Brandenburg eine freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe der Landkreise. Mit dem Nahverkehrsplan definiert der Landkreis den Umfang der Bus- und Straßenbahnverkehrsleistungen für alle Gemeinden im Landkreis Märkisch-Oderland. Der aktuelle Nahverkehrsplan hat noch eine Laufzeit bis einschließlich 2024. Er wird alle fünf Jahre aktualisiert.

Am 10.04.2024 hat der Kreistag des Landkreises Märkisch-Oderland die Fortschreibung des Nahverkehrsplanes 2025-2029 (Beschluss-Nr. 2024/KT/36-1) beschlossen.

Der Nahverkehrsplan für den Zeitraum 2025-2029 besteht dabei aus folgenden drei Dateien:


Den bisherigen Nahverkehrsplan 2020 - 2024 für den kommunalen ÖPNV des Landkreises Märkisch-Oderland (Beschluss des Kreistages Nr. 2018/KT/352-33) finden Sie nachstehend:

Für Verkehrsleitungen der Regionalbahn und der S-Bahn ist das Land Brandenburg Aufgabenträger. Diese Verkehrsleistungen werden im Landesnahverkehrsplan geregelt.

Der Landkreis unterstützt die Gemeinden des Landkreises beim Ausbau der Bushaltestellen im Rahmen der ÖPNV-Richtlinie.
 


Fahrplanwechsel 2024/25 am 15.12.2024

Im Bahnverkehr gibt es wochentags endlich die Verdichtung des Angebotes der RB 26 (Ostbahn) zwischen Berlin Ostkreuz/Lichtenberg und Müncheberg auf einen nahezu Halbstundentakt. Außerdem erhalten die Bahnhöfe zwischen Müncheberg und Werbig einen fast durchgängigen Ein-Stunden-Takt. Weitere Informationen finden Sie unter www.vbb.de oder www.neb.de.

Im Busverkehr gibt es folgende Änderungen:

  • Die Gemeinde Hoppegarten hat vor allem für den Schülerverkehr nachmittags zusätzliche Leistungen auf den Linien 941, 943 und 945 bestellt.
  • Die Gemeinden Fredersdorf/Vogelsdorf und Neuenhagen bei Berlin setzen die von ihnen zusätzlich bestellten Leistungen in Erweiterung der Hauptverkehrszeit auf den Linien 948, 949 und 951 fort.
  • Mit der Linie 947 wird jetzt der Siedlungspunkt Jenseits des Sees im Zwei-Stunden-Takt bedient.
  • Mit der Linie 934 wird jetzt auch die Ortslage Lichtenow-Dorf im Schülerverkehr eingebunden.
  • Auf der Linie 931 gibt es morgens in Richtung Campus Altlandsberg ab Bruchmühle ein zusätzliches Busangebot.
  • Und auf der Linie 933 gibt es nachmittags um 14:09 Uhr ein zusätzliches Busangebot zum S-Bahnhof Fredersdorf.

Alle Änderungen und weitere Fahrplanauskünfte für das Bediengebiet Märkisch-Oderland finden Sie unter:

mobus Linie 931 ab 15.12.2024
(pdf / 0.02 MB)
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mobus Linie 933 ab  15.12.2024
(pdf / 0.02 MB)
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mobus Linie 934 ab 15.12.2024
(pdf / 0.02 MB)
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mobus Linie 941 ab 15.12.2024
(pdf / 0.07 MB)
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mobus Linie 943 ab 15.12.2024
(pdf / 0.07 MB)
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mobus Linie 945 ab 15.12.2024
(pdf / 0.04 MB)
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mobus Linie 947 ab 15.12.2024
(pdf / 0.02 MB)
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Die Geschichte der Ostbahn
• älteste preußische Staatsbahn – Gesetz von 1849
• Unterstützung der wirtschaftlichen Entwicklung
• Betriebsaufnahme für den ersten Teilabschnitt 1851
• 1867: Berlin – Gusow
• 1866: Gusow - Kostrzyn
• 1895: 4.833 km Schienennetz
• 1945: Einstellung des durchgehenden Betriebs bis Königsberg
• 1990er Jahre: Wiederaufnahme des Betriebs bis Kostrzyn


Aktuelles
Im Herbst 2020 wurde die Interessengemeinschaft Ostbahn e.V.(IGOB) neu gegründet. Es handelt sich um einen kommunal getragenen Verein der Kommunen mit Bezug zur Bahnstrecke Berlin–Kostrzyn und Institutionen wie der IHK Berlin, IHK Ostbrandenburg, Regionale Planungsstelle Oderland-Spree, Euroregion Viadrina und dem Landkreis Märkisch-Oderland. Folgende Schwerpunkte hat sich der Verein gesetzt:

• Zweigleisiger Ausbau der Ostbahntrasse
• Elektrifizierung der Strecke
• Mindestens ein Halt pro Stunde an allen Stationen gem. LNVP
• Verbindung von Ostbahn (RB 26) und RE 1 über die "Seelower Kurve"
• Abzweig nach Müncheberg-Stadt
• Aufnahme der Ostbahn in den Bundesverkehrswegeplan
• Einbindung der Ostbahn in das transeuropäische Verkehrsnetz (TEN-V)

Geschäftsstelle
Die Geschäftsstelle der IGOB befindet sich im Bahnof Strausberg. Der Geschäftsführer Frank Schütz ist am besten per E-Mail erreichbar: info@ostbahn.de

Weitere Informationen finden Sie unter www.ostbahn.de