Jugend, Familie & Senioren

Auf dieser Seite finden Sie umfassende Informationen und wertvolle Unterstützung für alle Lebensphasen – von der Geburt über die Jugend bis hin zum Seniorenalter. Wir bieten Ihnen ein breites Spektrum an Beratungs-, Hilfe- und Förderangeboten, die individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt sind.

Für junge Menschen und Familien stellen wir vielfältige Angebote zur Förderung der Erziehung, Unterstützung bei Entwicklungsfragen sowie Hilfe in Krisensituationen zur Verfügung. Auch für Senioren bieten wir wichtige Informationen und Hilfestellungen, um ein selbstbestimmtes Leben in allen Lebensphasen zu ermöglichen.

Unsere Angebote sind darauf ausgerichtet, das Wohlbefinden von Kindern, Jugendlichen, Erwachsenen und älteren Menschen zu fördern und gemeinsam Lösungen zu finden. Wir arbeiten partnerschaftlich mit Ihnen zusammen, um Sie in Ihrer jeweiligen Lebenssituation zu unterstützen und zu begleiten.

Erfahren Sie mehr über unsere Services, Beratungsstellen und Veranstaltungen auf dieser Webseite. Wir sind für Sie da – für eine starke Familie, eine gesunde Jugend und ein aktives Seniorenleben.
 

Die Landkreise Märkisch-Oderland, Barnim, Uckermark und Oberhavel haben eine gemeinsame Adoptionsvermittlungsstelle mit Sitz in Oranienburg (Landkreis Oberhavel) errichtet. Die Aufgabenwahrnehmung durch die Gemeinsame Adoptionsvermittlungsstelle erfolgte ab dem 01.07.2013. 

Aufgaben der gemeinsamen Adoptionsvermittlungsstelle:

  • Beratung leiblicher Mütter und Väter, die sich mit dem Gedanken an eine Adoption für ihr Kind tragen
  • Vorbereitung von Bewerbern auf eine Adoption und Prüfung der Eignung
  • Vermittlung von Kindern und Begleitung in der Adoptionspflegezeit
  • Unterstützung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen, die nach ihren Wurzeln suchen

Kontakt zur Adoptionsvermittlungsstelle:

Adolf-Dechert-Straße 1
16515 Oranienburg

Tel.: 03301 601-437
Tel.: 03301 601-448

Fax: 03301 601-410
 

Unter dem Link (dein-vormund) findet ihr Antworten auf folgende Fragen:

  • Wieso heißt der Vormund eigentlich Vormund?
  • Was Jungen und Mädchen wissen sollten!
  • Was Eltern wissen sollten!
  • Was Erzieher/innen in Heimen und Pflegepersonen wissen sollten!
  • Wer kann Vormund werden?
     

Feststellung der Vaterschaft
Wir beraten und unterstützen Mütter in Vaterschaftsfragen vor oder nach der Geburt des Kindes.
Auf Antrag der Mutter (Beistandschaft) vertreten wir Ihr Kind vor Gericht im Vaterschaftsfeststellungsverfahren, wenn der Vater sein Kind nicht anerkennen will.

Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen
Wir beraten und unterstützen den sorgeberechtigten Elternteil oder bei gemeinsamer Sorge den Elternteil, in dessen Obhut sich das Kind befindet, in Fragen des Unterhalts.
Auf Antrag (Beistandschaft) des vorgenannten Elternteils überprüfen wir das Einkommen des Unterhaltspflichtigen, berechnen den Unterhaltsanspruch, schaffen einen Unterhaltstitel und vertreten Ihr Kind auch in einem notwendigen gerichtlichen Verfahren. Wir setzen die Unterhaltsansprüche Ihres Kindes durch, einschließlich notwendiger Zwangsvollstreckungsmaßnahmen.
Wir beraten und unterstützen junge Volljährige bis zum vollendeten 21. Lebensjahr in Fragen Ihrer Unterhaltsansprüche gegenüber beiden Elternteilen.
Die Zuständigkeit der nachfolgenden Beistände richtet sich nach dem ersten Buchstaben des Nachnamen des Kindes.

Beistandschaften 
Dies ist ein kostenloses Hilfeangebot des Jugendamtes bei der Feststellung der Vaterschaft und der Geltendmachung des Kindesunterhalts.

 

Informationspflichten des Fachdienstes Vormundschaften/Beistandschaften/Unterhalt gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO):

Diese Information soll Sie über die Art, den Umfang und den Zweck der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten, die von Ihnen stammen, durch den Landkreis Märkisch-Oderland, Fachdienst Vormundschaften/Beistandschaften/Unterhalt sowie Ihre Rechte informieren.

Information zur Datenverarbeitung gemäß DSGVO
 

Was ist Unterhaltsvorschuss?

Unterhaltsvorschuss ist eine staatliche Leistung, die auf schriftlichen Antrag entsprechend dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) gewährt wird.
Das Unterhaltsvorschussgesetz dient zur Sicherung des Unterhalts von Kindern alleinstehender Mütter und Väter. Die Unterhaltsvorschussleistung kann für minderjährige Kinder bis Vollendung des 18. Lebensjahres gezahlt werden, sofern die entsprechenden Voraussetzungen bestehen. Die monatliche Leistung bemisst sich nach dem Mindestunterhalt (§ 1612a Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 oder 2 BGB) unter Anrechnung des für ein erstes Kind zu zahlenden Kindergeldes.

Wer hat Anspruch auf Unterhaltsvorschussleistungen?
Kinder die bei einem Elternteil leben, der ledig, geschieden, getrennt lebend vom Ehegatten oder verwitwet ist und

  • das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und
  • keinen oder nicht ausreichenden Unterhalt vom familienfernen Elternteil erhalten.

Das Kind und der alleinerziehende Elternteil müssen in einem Haushalt zusammenleben.
Darüber hinaus haben Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Anspruch, wenn

  • sie keine Leistungen nach dem SGB II (Hartz-IV) beziehen oder
  • sie durch die Zahlung von Unterhaltsvorschuss nicht mehr auf SGB II-Leistungen angewiesen sein werden oder
  • der alleinerziehende Elternteil ein monatliches Einkommen von mindestens 600,00 € (Brutto) hat und nur ergänzend Leistungen nach dem SGB II bezieht.

Wann besteht kein Anspruch auf Unterhaltsvorschussleistungen?
Ein Anspruch auf diese Leistung besteht u. a. nicht, wenn

  • das Kind mit beiden Elternteilen in einem Haushalt zusammen lebt,
  • der Elternteil bei dem das Kind lebt, heiratet,
  • der Elternteil, bei dem das Kind lebt, sich weigert, Auskünfte die zur Durchführung dieses Gesetzes erforderlich sind, zu erteilen,
  • der Elternteil, bei dem das Kind lebt, sich weigert bei der Feststellung der Vaterschaft oder des Aufenthaltsortes mitzuwirken,
  • das Kind ausreichenden Unterhalt bzw. Waisenbezüge oder eigene Einkünfte (mindestens in Höhe der Unterhaltsvorschussleistung) erhält,
  • das Kind von beiden Eltern betreut wird (z. B.  Wechselmodell).

 

Informationspflichten des Fachdienstes Vormundschaften/Beistandschaften/Unterhalt gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO):

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Was ist Erziehungs- und Familienberatung?
Erziehungsberatung ist eine Leistung und auch ein Angebot des Sozialstaates (SGB VIII). Kinder, Jugendliche, Eltern und andere Personen des familiären Umfeldes können in unseren Beratungsstellen bei plötzlich sowie stetig auftretenden Problemen Unterstützung und Hilfe finden.

Mögliche Anlässe / Probleme können sein:  

  • Beziehungsprobleme in der Familie,
  • Schul- und Lernschwierigkeiten,
  • Trennungsberatung,
  • Gewalt- und Missbrauchserfahrungen,
  • Konflikte in Ehe und Partnerschaft,
  • Probleme mit Gleichaltrigen.

Fragen und Probleme zur Erziehung Ihrer Kinder können sein:

  • Probleme aller Art im Elternhaus, in der Schule, in der Freizeit, in der Wohngruppe oder in der Pflegefamilie.
  • besonders aggressives, zurückgezogenes oder unruhiges Verhalten,
  • Ängstlich- oder Traurigkeit des Kindes,
  • Schlaf- und Essstörungen,
  • Pubertätsprobleme,
  • Fragen zu Sexualität, Liebe und Freundschaft,
  • Suizidbefürchtungen oder-drohungen,
  • Weitervermittlung von Hilfsangeboten bei Suchtproblemen (z. B. Alkohol, Drogen, Medikamente) sowie bei Problemen, die sich aus Sektenzugehörigkeit ergeben.

In der Erziehungsberatung geht es vor allem darum, über Probleme sprechen zu können und gemeinsam mit erfahrenen BeraterInnen Lösungen zu finden.

Für wen sind wir da?
Wir beraten Kinder, Jugendliche und Erwachsene bei allen Herausforderungen, die die Lebensbereiche "Erziehung und Familie" mit sich bringen können. Je nachdem mit welchen Anliegen Sie zu uns kommen, finden die Gespräche als Einzel-, Paar oder Familienberatung statt. Alle Beratungen bei uns sind für Sie kostenfrei und unterliegen der Schweigepflicht.
 

Allgemeiner Sozialer Dienst
Zum Jugendamt des Landkreises Märkisch-Oderland gehört der allgemeine soziale Dienst (ASD). Sein Handeln gründet auf Akzeptanz der Ratsuchenden und dessen Mitwirkung bei der Realisierung von notwendigen und geeigneten Hilfsangeboten.

Die Beratung ist kostenfrei und erfolgt auf freiwilliger Basis. Der ASD unterliegt der Schweigepflicht und arbeitet im Landkreis mit anderen Diensten und Einrichtungen zusammen.

Zu den Aufgaben gehören insbesondere:

  • Die Beratung von Eltern, Kindern und Jugendlichen und jungen Erwachsenen in Fragen der Erziehung sowie bei familiären Konflikten.
  • Die Vermittlung von ambulanten und teilstationären Hilfen für Familie, z. B. Erziehungsbeistand, Sozialpädagogische Familienhilfe und Tagesgruppenbetreuung.
  • Die Unterbringung eines Kindes bzw. eines Jugendlichem außerhalb des Elternhauses, z. B. in einer Pflegestelle oder in einer stationären Jugendhilfeeinrichtung.
  • Die Beratung von Eltern und Kindern bei Partnerschafts-, Trennungs- und Scheidungskonflikten. Sofern ein Verfahren wegen Ehescheidungen am Familiengericht anhängig ist, wirkt der Berater zur Regelung der elterlichen Sorge bzw. zum Umgang für das Kind berichtend mit.
  • Bei Gefährdung eines Kindes z. B. Vernachlässigungen, Misshandlungen oder sexuellen Missbrauch leitet der Sozialarbeiter Maßnahmen zum Schutz des Betroffenen ein.

Jugendgerichtshilfe

Die Jugendgerichtshilfe (JGH) unterstützt junge Menschen und deren Angehörige im gesamten Jugendstrafverfahren. Sie informiert über den Ablauf einer Gerichtsverhandlung und bringt dort die pädagogischen und sozialen Gesichtspunkte des Jugendlichen bzw. Heranwachsenden zur Sprache. Die JGH schlägt dem Gericht und der Staatsanwaltschaft eine geeignete pädagogische Maßnahme vor. Sie beauftragt bei erteilten Weisungen und Auflagen geeignete Träger, überwacht die Erfüllung  und teilt das Ergebnis der Justiz mit. Wird  eine  Haftstrafe  vollstreckt, bleibt die Jugendgerichtshilfe während des Vollzugs mit dem jungen Menschen in Verbindung und unterstützt ihn bei Entlassung aus der Haftanstalt.
 

Die Aufgabenbereiche umfassen u. a.:

  • Kindertagesbetreuung
  • Tagespflege
  • Fachberatung
  • Richtlinien

Darüber hinaus gibt es die Sprachberatung. Sprachberatung ist ein Landesprogramm zur Sprachbildung in Brandenburger Kindertagesstätten. Es wird gefördert vom Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg. Seit 2012 werden Kita-Teams im Landkreis Märkisch-Oderland fachlich begleitet. 
Hier finden Sie weitergehende Informationen: Sprachberatung in Märkisch-Oderland

Das Kita-Portal des Landkreises Märkisch-Oderland zur Betreuungsplatzsuche finden Sie hier:

Verzeichnis der Kindertagespflegepersonen MOL
 

Kontakt

Anna Bökenkamp

Amtsleitung Jugendamt

Klosterstraße 14 
15344 Strausberg 

03346 850-8404 03346 850-6409

jugendamt@landkreismol.de

Sie machen sich Sorgen um ein Kind und sind eine Privatperson, dann nutzen Sie bitte den Meldebogen bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung.

In dringenden Notfällen wählen Sie bitte die 110 oder 112

MELDEBOGEN KINDESWOHLGEFÄHRDUNG
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ORIENTIERUNGSHILFE BEI AUFNAHME EINER MELDUNG
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