Bildung, Sport & Kultur
Im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung ist der Landkreis Märkisch-Oderland Schulträger für seine Gymnasien, Förderschulen und das Oberschufenzentrum. Die sogenannten Schulträgeraufgaben werden von der Schulverwaltung, die ein Teilgebiet der Arbeit des Schulverwaltungs-, Kultur- und Sportamtes ist, wahrgenommen. Der Landkreis ist ebenso verantwortlich für die Aufgaben der Volkshochschule, betreibt ein Internat am OSZ in Seelow und eine Wohnstätte für Kinder und Jugendliche mit geistiger Behinderung. Ein Fachdienst ist verantwortlich für die Bereiche BAföG, BuT, Elterngeld, Schülerbeförderung und Schulkosten.
Die Museen Gedenkstätte Seelower Höhen und Brecht-Weigel-Haus in Buckow sind Kultureinrichtungen die durch den Landkreis betrieben werden. Der Bereich Kultur unterstützt mit der Kulturförderung regionale Kulturschaffende und betreut überregionale und internationale Kultuförderprojekte.
Im Bereich Sportförderung werden Sportvereine im Landkreis unterstützt und Stipendien für Auslandsaufenthalte vergeben, ebenso wie Leistungen für die Grundversorgung im Bereich Bildung sowie weitere Projekte in Zusammenarbeit mit Schulen und Sportvereinen im Landkreis betreut.
Der Schulentwicklungsplan wird ebenfalls im Schulverwaltungs-, Kultur- und Sportamt erarbeitet.
Auf den folgenden Seiten finden Sie die verschiedenen Aufgabenbereiche des Amtes:
Bitte laden Sie unter den folgenden Links das entsprechende Formular herunter, füllen es aus und senden es unterschrieben an den Landkreis Märkisch-Oderland.
Brandenburgische Ausbildungsförderung
Brandenburgisches AföG (Gesetz, Antragstellung)
Bundesausbildungsförderungsgesetz
BAföG (Gesetz, Antragstellung, Beispielrechner)
Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz
Aufstiegs-BAföG (Gesetz, Antragstellung, Beispielrechner)
Zuständigkeit der Sachbearbeiter
A bis L
Telefon: 03346 850-6815 (Zi. A-202)
M bis Z
Telefon: 03346 850-6816 (Zi. A-201)
Kinder, die ALG II oder Sozialgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen, haben grundsätzlich einen Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket.
Bitte beachten Sie, dass die Anlagen immer zusammen mit dem Antrag einzureichen sind!
Hinweise zur Beantragung von Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket.
Anlage zu Art. 13 DSGVO
Zuständigkeit der Sachbearbeiter
A – E
Telefon 03346 850-6836
(Zi. A-220)
F – J, V – Z
Telefon 03346 850-6834
(Zi. A-219)
K – N
Telefon 03346 850-6837
(Zi. A-219)
O – U
Telefon 03346 850-6838
(Zi. A-218)
Der Antrag auf Erlass des Eigenanteils für Schulbücher kann beim Landkreis Märkisch-Oderland nur für Einrichtungen in Trägerschaft des Landkreises Märkisch-Oderland gestellt werden.
Das sind folgende Schulen:
- Gymnasien:
- Theodor-Fontane-Gymnasium Strausberg,
- Bertolt-Brecht-Gymnasium Bad Freienwalde,
- Einstein-Gymnasium Neuenhagen,
- Friedrich-Anton von Heinitz Gymnasium Rüdersdorf,
- Gymnasium auf den Seelower Höhen Seelow
- Förderschulen:
- Clara-Zetkin-Schule Strausberg,
- Kleeblattschule Seelow,
- Albert-Schweitzer-Schule Bad Freienwalde,
- Schule am Tornowsee Pritzhagen,
- Schule am Wald Worin,
- Schule am Amselsteg Neuenhagen
- Weitere:
- Volkshochschule Märkisch-Oderland (nur für den 2. Bildungsweg)
- Oberstufenzentrum Märkisch-Oderland
Das Elterngeld schafft nach der Geburt eines Kindes den notwendigen Schonraum für einen guten Start in das gemeinsame Leben mit dem neuen Familienmitglied. Anspruch auf Elterngeld haben Eltern, die ihre Kinder nach der Geburt selbst betreuen und erziehen und deshalb nicht mehr als 32 Stunden in der Woche arbeiten.
Anlage zu Artikel 13 DSGVO
Zuständigkeit der Sachbearbeiter
Buchstaben A bis H
Telefon: 03346 850-6818 (Zi. A-215/A-216)
Buchstaben I bis Q
Telefon: 03346 850-6820 (Zi. A-215/A-216)
Buchstaben R bis Z
Telefon: 03346 850-6819 (Zi. A-215/A-216)
Die Erwachsenenbildung ist ein integrierter und gleichberechtigter Teil des Bildungswesens und umfasst alle Formen der Fortsetzung, Wiederaufnahme oder Ergänzung organisierten Lernens außerhalb der Bildungsgänge der allgemeinbildenden Schulen und der berufsbildenden Schulen.
Erwachsenenbildung soll durch bedarfsgerechte Angebote zur Chancengleichheit beitragen, die Vertiefung und Ergänzung vorhandener oder den Erwerb neuer Kenntnisse, Fähigkeiten und Qualifikationen ermöglichen, zur Orientierung und Lebenshilfe dienen, zu selbständigem, eigenverantwortlichem und kritischem Handeln im persönlichen, sozialen, politischen, kulturellen und beruflichen Leben befähigen.
Hier finden Sie eine Übersicht über die, durch das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg nach dem Brandenburgischen Weiterbildungsgesetz anerkannten, Weiterbildungseinrichtungen im Landkreis Märkisch-Oderland.
Arbeitsstelle für Evangelische Erwachsenenbildung Oderland-Spree Domplatz 4, 15517 Fürstenwalde |
Schloß Trebnitz – Bildungs- und Begegnungszentrum e. V. Trebnitz, Platz der Jugend 6, 15374 Müncheberg |
Zentrum für Erwachsenenbildung und Medien Märkisch-Oderland / Volkshochschule Märkisch-Oderland Erich-Weinert-Straße 13, 15306 Seelow |
Rathausstraße 1, 15374 Müncheberg |
Kreissportbund Märkisch-Oderland e. V. Wohnpark Rotkäppchen 1, 15306 Seelow |
Schülerinnen und Schüler, die ein Schuljahr im Ausland absolvieren möchten, können sich bis 30.9. jeden Jahres um ein Stipendium beim Schulverwaltungs-, Kultur- und Sportamt bewerben.
Richtlinie des Landkreises Märkisch-Oderland zu Auslandsaufenthalten von Schülerinnen und Schülern mit Schulbesuch
Schülerinnen und Schüler (für Minderjährige deren gesetzliche Vertreter),
• die aufgrund eines Berufsausbildungsvertrags nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung im Land Brandenburg gemäß § 39 Absatz 2 des Brandenburgischen Schulgesetzes (BbgSchulG) berufsschulpflichtig oder gemäß § 39 Absatz 4 Satz 1 BbgSchulG berufsschulberechtigt sind
und
• deren Zeitaufwand für die tägliche Hin- und Rückfahrt zwischen Wohnort und Berufsschule, einschließlich der Weg-, Warte- und Übergangszeiten, drei Stunden überschreiten würde, können einen Antrag stellen.
Gemäß § 102 des Brandenburgischen Schulgesetzesist die Schulentwicklungsplanung eine pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte.
Der Schulentwicklungsplan bildet die planerische Grundlage für ein möglichst wohnungsnahes und alle Bildungsgänge umfassendes Schulangebot. Er zeigt eine Bestandsaufnahme der aktuellen schulrelevanten Gegebenheiten vor Ort und berücksichtigt die künftige Entwicklung. Es werden Entwicklungsprognosen unter Berücksichtigung landes- und regionalplanerischer sowie demografischer Aspekte und Struktur- und Übergangsquoten erarbeitet.
Hier finden Sie den aktuellen Schulentwicklungsplan:
In allen 19 Städten, Ämtern und amtsfreien Gemeinden des Landkreises besteht jeweils mindestens eine öffentliche Grundschule. Jeder Grundschule ist ein Schulbezirk per Satzung zugeordnet. Weiterführende Schulen haben einen Einzugsbereich (freie Schulwahl nach § 53 Brandenburgisches Schulgesetz) aus dem sich ihre Schülerschaft zusammensetzt. Im Landkreis bestehen Grundschulen, Oberschulen, Oberschulen mit Grundschulteil, Gesamtschulen, Gymnasien, Förderschulen und berufliche Schulen sowohl in öffentlicher als auch in freier Trägerschaft. Von den insgesamt 64 Schulen des Landkreises sind 55 in öffentlicher und 9 in freier Trägerschaft.
Aufgaben eines Schulträgers sind u. a.:
- Bau, Unterhaltung, Erweiterung und Instandsetzung
- Einrichtung der Schule
- Verantwortung für die Einhaltung geltender Gesetze und des pädagogischen Konzepte
- Bereitstellung der finanziellen Mittel für das nicht lehrende Personal
- Bereitstellung der finanziellen Mittel für die räumliche und sächliche Ausstattung der Schule (z. B. Bücher, Unterrichtsmaterialien, Kopierer)
- Namensgebung der Schule, Mitarbeit in der Schulkonferenz
- Einstellung und Entlassung des nicht lehrenden (oder auch technischen) Personals
- Entscheidung über die Verwendung der Schulräume zu anderen als schulischen Zwecken
- Verantwortlich für die Essensversorgung
Der Landkreis Märkisch-Oderland ist Träger folgender Schulen und Einrichtungen.
- Schule am Tornowsee Oberbarnim
- Schule am Wald Vierlinden
- Schule am Amselsteg Neuenhagen
- Kleeblatt-Schule Seelow
- Clara-Zetkin-Schule Strausberg
- Albert-Schweitzer-Schule Bad Freienwalde
- OSZ MOL mit den Standorten Strausberg und Seelow
- Wohnheim des OSZ in Seelow
- Einstein-Gymnasium Neuenhagen
- Heinitz-Gymnasium Rüdersdorf
- Gymnasium B. Brecht Bad Freienwalde
- Gymnasium auf den Seelower Höhen Seelow
- Theodor-Fontane-Gymnasium Strausberg
- Gymnasium Wriezener Straße
- Wohnstätte in Hoppegarten
- Zentrum für Erwachsenenbildung und Medien, Volkshochschule, Landwirtschaftsschule
Weitere nützliche Links:
Der Kreistag hat in seiner Sitzung vom 08.11.2023 eine neue Schülerbeförderungssatzung beschlossen.
Wichtigste Änderungen sind der Wegfall der Eigenanteile und ab der Sekundarstufe I die Beförderung zur tatsächlich besuchten Schule, sofern die Anspruchsvoraussetzungen dieser Satzung erfüllt werden.
Nähere Informationen und unter welchen Voraussetzungen der Landkreis Märkisch-Oderland entsprechend der geltenden Schülerbeförderungssatzung einen Zuschuss zu den Schülerfahrtkosten gewährt bzw. die Beförderung im Schülerspezialverkehr organisiert, erhalten Sie hier.
Schülerbeförderungssatzung gültig ab 01.02.2024
Anlage zu Artikel 13 DSGVO
Zuständigkeit der Sachbearbeiter
Schülerspezialverkehr und Widersprüche
Telefon: 03346 850-6811
(Zi. A-207)
Telefon: 03346 850-6812
(Zi. A-205)
Telefon: 03346 850-6814
(Zi. A-206)
Schulkosten sind Personal- und Sachkosten einer Schule sowie Kosten für Investitionen und bauliche Maßnahmen an schulischen Einrichtungen. Der Landkreis zahlt Schulkosten innerhalb und außerhalb des Landkreises.
Schulkosten innerhalb des Landkreises werden an die Schulträger von weiterführenden öffentlichen Schulen geleistet.
Schulkosten außerhalb des Landkreises werden an die Schulträger von weiterführenden öffentlichen Schulen in Brandenburg gezahlt, an deren Schulen Schüler mit dem Wohnsitz in Märkisch-Oderland beschult werden.
weitere Links:
Das Wohnheim befindet sich in der oberen Etage des Oberstufenzentrums Märkisch-Oderland mit einem schönen Ausblick in das Oderbruch.
Es wurde im Jahr 2013 am jetzigen Standort ausgebaut und eingeweiht. Gute Möglichkeiten zum Lernen und Entspannen finden die Wohnheimbesucher in 17 Doppelzimmern, zwei gemütlichen Gemeinschaftsräumen und einer kleinen Bibliothek. Die im Haus befindliche Cafeteria des Oberstufenzentrums wartet mit einem umfangreichen Frühstücks- und Mittagsangebot auf. Den Wohnheimbesuchern stehen auch zwei voll ausgestattete Teeküchen und Essecken zur Verfügung. Möglichkeiten zur sportlichen Betätigung und Freizeitgestaltung bieten der Fitnessraum und die Sporthalle des Oberstufenzentrums. Sitzbereiche im Freien sind ein beliebter Treffpunkt und laden zum Verweilen und Entspannen ein.
Das Zentrum der Kreisstadt Seelow ist in 5 Gehminuten erreichbar.
Die Unterkunftskosten sind in der „Wohnheimsatzung" geregelt.
Es besteht die Möglichkeit, einen Zuschuss zu den Kosten für Unterkunft und Verpflegung entsprechend der Richtlinie des Landes Brandenburg zu beantragen.
Anträge können bei den zuständigen Schulverwaltungsämtern der Kreise und kreisfreien Städte gestellt werden.
Das Zentrum für Erwachsenenbildung und Medien(ZEM) in Trägerschaft des Landkreises Märkisch-Oderland, ist das Dach unter dem die Landwirtschaftsschule (LWS), die Volkshochschule (VHS) und das Medienzentrum (MZ) organisiert sind. Jede Einrichtung für sich kann auf eine langjährige Tätigkeit zurück blicken und trägt zur Ausprägung der Spezifik des Zentrums für Erwachsenenbildung und Medien bei.
Der Auftrag des ZEM ist die konkrete bedarfsorientierte, integrierende und motivierende Umsetzung des politischen, gesellschaftlichen und, nicht zuletzt, persönlichen Anspruchs auf lebenslanges Lernen, als bürgernahe und bürgerfreundliche Einrichtung.
Grundlage für die Aufgabe ist eine positive Ausrichtung auf alle Bürger, unabhängig von Alter, Geschlecht, Parteizugehörigkeit, Konfession, Nationalität, Weltanschauung und sozialer Stellung. Deshalb gehören Toleranz, Aufgeschlossenheit und Freundlichkeit zu den Eigenschaften, die das ZEM in besonderer Weise anstreben. Das ZEM arbeitet von privaten Interessen unabhängig.
Kontakt
Tobias Seyfarth
Amtsleitung Schulverwaltungs-, Kultur- und Sportamt
Puschkinplatz 12
15306 Seelow