Kreisrecht

Neben den Gesetzen und Verordnungen auf europäischer, Bundes- und der Landesebene wird die Tätigkeit des Landkreises Märkisch-Oderland auch durch das Kreisrecht bestimmt. Dazu gehören vor allem die Satzungen, die der Kreistag beschließt. Die wichtigsten Satzungen sowie andere Regelungen in ihrer aktuellen Fassung finden Sie nachfolgend in thematischer Sortierung. Die Nummerierung entspricht der Kreisrechtssammlung.
Beachten Sie bitte: Der rechtsverbindliche Wortlaut des Kreisrechts ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Original, das im Amtsblatt des Landkreises Märkisch-Oderland veröffentlicht wurde. Die hier aufgeführten Fassungen dienen der allgemeinen Information.