Kontakt
Sehr geehrte Damen und Herren,
hier finden Sie die Möglichkeit direkt mit der Kreisverwaltung Märkisch-Oderland in Verbindung zu treten. Bitte haben Sie Verständnis, dass über dieses Formular keine rechtserheblichen Erklärungen (Antrag stellen, Widerspruch erheben etc.) abgegeben werden können. Außerdem machen wir darauf aufmerksam, dass durch dieses elektronische Postfach bei Stellenbesetzungsverfahren keinerlei Bewerbungen, Bewerbungsunterlagen oder Zeugnisse usw. entgegengenommen werden können.
Hinweise zum elektronischen Verwaltungszugang
Landkreis Märkisch-Oderland
Telefon:
+49 (0)3346 850-0
Puschkinplatz 12
Telefax:
+49 (0)3346 420
15306 Seelow
E-Mail:
landrat@landkreismol.de
Hinweise zur elektronischen Kommunikation mit dem Landkreis Märkisch-Oderland
Der Landkreis Märkisch-Oderland (Landkreis) nimmt gemäß § 3 a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) i. V. m. § 1 Absatz 1 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Brandenburg (VwVfGBbg) am elektronischen Rechtsverkehr teil. Danach ist die Übermittlung elektronischer Dokumente zulässig, soweit der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet hat.
Demgemäß können u. a. Schriftsätze und deren Anlagen, formgebundene Anträge und Erklärungen sowie schriftlich einzureichende Auskünfte, Gutachten, Übersetzungen und Erklärungen Dritter sowie Widersprüche und Einsprüche als elektronisches Dokument beim Landkreis eingereicht werden. Bitte beachten Sie, dass die elektronische Kommunikation mit dem Landkreis entweder eine qualifizierte elektronische Signatur der Dokumente oder eine Übertragung auf einem sicheren Übermittlungsweg voraussetzt.
Der elektronische Verwaltungszugang wird unter folgenden Bedingungen eröffnet:
1. Zugang über EGVP oder einen sicheren Übermittlungsweg, wie z. B. das besondere elektronische Behördenpostfach (beBPo).
2. Zugang per E-Mail in Verbindung mit einer qualifizierten elektronischen Signatur. Der Landkreis stellt für E-Mails mit qualifiziert elektronisch signierten Dokumenten die folgende zentrale E-Mail-Adresse poststelle@landkreismol.de zur Verfügung.
1. Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP)/Besonderes elektronische Behördenpostfach (beBPo)
Mit dem EGVP können Schriftsätze und andere Dokumente in elektronischer Form rechtswirksam an alle teilnehmenden Gerichte und Behörden schnell und sicher übermittelt werden. Voraussetzung ist, dass die Verfahrensbeteiligten selbst über ein EGVP-Postfach verfügen.
Für die rechtssichere und -wirksame Kommunikation ist der Landkreis innerhalb des EGVP im Postfach unter „Landkreis Märkisch-Oderland“ zu erreichen.
Soweit mit der EGVP-Nachricht Dokumente eingereicht werden, für die die Schriftform vorgeschrieben ist, sind diese auch hier mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach Art. 3 Nr. 12 der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 (eIDAS-Verordnung) zu versehen. Diese und das ihr zugrunde liegende Zertifikat müssen durch den Landkreis prüfbar sein. Das zugehörige qualifizierte Zertifikat muss zum Zeitpunkt der Anbringung der Signatur an dem Dokument gültig gewesen sein. Eine Signatur über mehrere Dokumente, die sogenannte Containersignatur, ist nicht zulässig. Jedes Dokument muss einzeln signiert werden. Näheres über die Anmeldung, den Zugang, die Nutzung sowie den Download der Anwendung erfahren Sie unter http://www.egvp.de.
Zudem ist der Landkreis Märkisch-Oderland u. a. auch für Gerichte, Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts, Notare, Rechtsanwaltskanzleien und Bürger über einen sicheren Übermittlungsweg, sein besonderes elektronisches Behördenpostfach (beBPo), erreichbar. Die Nutzung dieses Dienstes setzt beim Absender mindestens ein EGVP-Postfach voraus. Die Anbringung von qualifizierten elektronischen Signaturen ist bei Nutzung eines sicheren Übermittlungsweges nicht erforderlich. Das prozessuale Schriftformerfordernis ist hier erfüllt, wenn der Name der verantwortenden Person in dem elektronischen Dokument vermerkt ist (einfache Signatur) und dieses durch die verantwortende Person selbst auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht wird.
Weitere Informationen zum besonderen elektronischen Behördenpostfach sind auf der Internetseite justiz.de (https://egvp.justiz.de/behoerdenpostfach/index.php) zu finden.
2. Zugang per E-Mail in Verbindung mit einer qualifizierten elektronischen Signatur.
Der Landkreis stellt für E-Mails mit qualifiziert elektronisch signierten Dokumenten die folgende zentrale E-Mail-Adresse poststelle@landkreismol.de zur Verfügung.
Wenn Sie einen Antrag stellen oder ein Verwaltungsverfahren abwickeln möchten, benutzen Sie bitte für die gesamte Verfahrenskorrespondenz die oben genannte E-Mail-Adresse. Alle anderen bekannten E-Mail-Adressen des Landkreises Märkisch-Oderland sowie personenbezogene E-Mail-Adressen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung und E-Mail-Kontaktformulare stellen keinen Zugang für die rechtsverbindliche elektronische Kommunikation mit dem Landkreis Märkisch-Oderland dar. Dies gilt auch dann, wenn Sie im Laufe einer Verfahrensabwicklung eine elektronische Nachricht aus dem persönlichen Postfach einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters der Verwaltung erhalten. Andere E-Mail-Adressen, als die oben genannte und sonstige elektronische Zugänge zum Landkreises Märkisch-Oderland, stehen ausschließlich für unverbindliche Anfragen und Auskünfte zur Verfügung. Das bedeutet, dass Sie über andere E-Mail-Adressen keine Anträge verbindlich stellen können oder Fristen gewahrt bleiben, wenn Sie Ihre E-Mail an eine andere Adresse als poststelle@landkreismol.de senden.
Geben Sie in Ihrer E-Mail stets Ihre postalische Adresse sowie den gewünschten Empfänger mit Fachamt, Fachdienst und, falls vorhanden, Aktenzeichen so genau wie möglich an (z. B. Landkreis Märkisch-Oderland, Straßenverkehrsamt, Herr Mustermann, Aktenzeichen 36.10.05/14).
Enthält die E-Mail Anlagen mit qualifizierter elektronischer Signatur, weisen Sie bitte im Betreff oder Text der E-Mail darauf hin.
Mit diesen Angaben kann Ihre E-Mail schneller weitergeleitet werden.
Bitte beachten Sie für die Übermittlung Ihrer signierten Dokumente folgende technische Hinweise:
Signierte Dokumente werden ausschließlich im Format PDF inline (PDF mit integrierter qualifizierter Signatur) entgegengenommen. Jedes Dokument ist separat zu signieren.
Zertifikat/Signatur
Der Landkreis Märkisch-Oderland akzeptiert nur Signaturen, die mit dem Zertifikat eines bei der Bundesnetzagentur akkreditierten Zertifizierungsdienstanbieters erstellt wurden. Der Landkreis Märkisch-Oderland kann zurzeit Signaturen folgender Trustcenter auf Echtheit und Gültigkeit prüfen
- S-Trust
- Bundesnotarkammer,
- DATEV eG,
- Deutsche Post Com GmbH,
- D-Trust,
- TeleSec,
- TC TrustCenter.
Jedes Dokument ist separat zu signieren.
Für die allgemeine elektronische Kommunikation mit dem Landkreis Märkisch-Oderland gelten für die Übermittlung von elektronischen Dokumenten folgende Vorgaben:
Dateiformate
Möchten Sie Ihrer E-Mail Dateianhänge zur Weiterverarbeitung beifügen, beachten Sie bitte, dass derzeit vom Landkreis folgende Dateiformate angenommen werden:
MS-Office (.docx, .xlsx, .pptx)
OpenOffice und LibreOffice (.odt, .ods, .odp, .odg)
Bilder (.tiff, .jpeg, .bmp, .png)
Text (.txt, .pdf, .rtf, .xml, .html, .csv)
Archive und komprimierte Dateien (.zip, .7z)
Weitere Formate werden nur nach ausdrücklicher Zustimmung des Landkreises angenommen.
In allen Dateianhängen dürfen keine ausführbaren Codes, automatisierte Abläufe, Programmierungen (Makros) oder ein Kennwortschutz verwendet werden. Sollten Ihre Dateianhänge nicht verarbeitet werden können, wird Ihnen dies schnellstmöglich mitgeteilt.
Dateigröße
Die Gesamtgröße einer E-Mail inklusive aller Anhänge ist auf eine Größe von 20 Megabyte (MB) beschränkt. Größere E-Mails können technisch nicht verarbeitet werden.
Verschlüsselung
Zur Sicherung der Vertraulichkeit können Sie in der formfreien oder formgebundenen Kommunikation auch verschlüsselte Nachrichten an uns senden. Folgendes Verschlüsselungsverfahren wird vom Landkreis Märkisch-Oderland unterstützt:
- S/MIME
Für die Verschlüsselung benötigen Sie einen "öffentlichen Schlüssel". Dieser steht unter folgenden Links zum Download bereit:
Sollten bei der Entschlüsselung Ihrer Nachrichten Schwierigkeiten auftreten, werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen. Nähere Informationen zu elektronischen Signaturen erhalten Sie auf der Website des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (www.bsi.bund.de ). Sollten Sie in einer anderen als der o. g. Form elektronisch mit dem Landkreis kommunizieren wollen, wenden Sie sich vorab an das jeweilige Fachamt des Landkreises. In diesem Falle wird eine Umsetzung dieser Kommunikation geprüft.