Kommunalaufsicht und Wahlen

Nachfolgend finden Sie Informationen und Aufgaben des Bereiches Kommunalaufsicht und Wahlen.
Die Rechtsaufsicht in Selbstverwaltungsangelegenheiten (Kommunalaufsicht) führt der Landrat als allgemeine untere Landesbehörde über 12 amtsfreie Städte und Gemeinden, 6 Ämter mit 2 amtsangehörigen Städten und mit 31 Gemeinden und 5 Zweckverbände.
Hier finden Sie eine Übersicht über die Ämter und amtsfreien Gemeinden des Landkreises Märkisch-Oderland.

Wir sind Ansprechpartner und Berater für:
Gemeinde- und Amtsverwaltungen, Zweckverbände, Gemeindevertreter und Bürgermeister.

Dazu gehören:

  • Beratung in Selbstverwaltungsangelegenheiten
  • Satzungsrecht
  • kommunales Finanzwesen
  • Vermögensveräußerungen der Gemeinden
  • wirtschaftliche Betätigung der Kommunen
  • kommunale Gemeinschaftsarbeit
  • Gebietsänderungen
  • personelle Rechtsaufsicht
  • Wahlen und Abstimmungen

Die Kommunalaufsicht ist so auszuüben, dass die Rechte der Gemeinden geschützt und die Erfüllung ihrer Pflichten gesichert werden. Dabei ist die Entschlusskraft und Verantwortungsbereitschaft der Gemeinden zu fördern sowie Erfahrungen bei der Lösung kommunaler Aufgaben zu vermitteln.

Die Kommunalaufsicht darf grundsätzlich nur im öffentlichen Interesse tätig werden. Ihr Wirken beschränkt sich auf die Feststellung allgemeiner und grundsätzlicher Rechtsfehler. Der Bürger hat keinen Rechtsanspruch auf ein Einschreiten der Kommunalaufsicht. Er kann nicht verlangen, dass die Kommunalaufsicht mit bestimmten Maßnahmen gegen Gemeinden oder Gemeindeverbände vorgeht, um ihm zu seinem Recht zu verhelfen. Vielmehr steht dem Bürger regelmäßig der Rechtsweg offen.

Für die in der Bundesrepublik Deutschland regelmäßig stattfindenden Wahlen

  • zum Deutschen Bundestag,
  • zu den Landtagen,
  • zu den Kreis- und
  • Gemeindevertretungen
  • sowie die Wahl der deutschen Abgeordneten zum Europäischen Parlament

gelten die in Art. 28 Abs. 1, 38 Abs. 1 GG genannten Wahlgrundsätze gleichermaßen. Danach ist in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl zu wählen.

Der Wahlgrundsatz allgemein besagt, dass allen Staatsbürgern bei Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen das aktive und passive Wahlrecht zusteht.

Die Wahl ist unmittelbar, wenn die Wähler die Kandidaten direkt, d.h. ohne Dazwischenschaltung einer weiteren Entscheidung wählen.

Eine freie Wahl beinhaltet vor allem, dass jeder Wähler sein Wahlrecht frei, d. h. ohne Zwang oder sonstige unzulässige Beeinflussung von außen ausüben kann. 

Der Grundsatz der gleichen Wahl besagt, dass jedermann sein Wahlrecht in formal möglichst gleicher Weise soll ausüben können und die Stimmen aller Wähler den gleichen Wert, das gleiche Stimmengewicht haben.

Der Grundsatz der geheimen Wahl verlangt, dass durch geeignete Maßnahmen sichergestellt ist, dass nicht festgestellt werden kann, wie der einzelne gewählt hat, die Stimme also unbeeinflusst und unbeobachtet abgegeben werden kann.

Informationen zu den vorhergehenden Wahlen im Land Brandenburg finden Sie unter wahlen.brandenburg.de.
 

Die Bundestagswahl dient der Bestimmung der Abgeordneten des Deutschen Bundestages.  Der Deutsche Bundestag wird alle vier Jahre in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt.

Hier finden Sie das endgültige Wahlergebnisses zur Bundestagswahl am 26. September 2021im Wahlkreis 59 Märkisch-Oderland – Barnim II.

Rechtsgrundlagen für die Bundestagswahl:

Termine und Fristen:

  • Die wichtigsten Termine und Fristen finden Sie zusammgefasst hier.

    Hinweise für Bewerbende für die Bundestagswahl 2025:
  • Bitte nutzen Sie das Kandidatenportal zum Einreichen des Kreiswahlvorschlages. Die Zugangsdaten erhalten Sie vom Kreiswahlleiter. Die Nutzung befreit Sie nicht von der Pflicht zur Einreichung des Wahlvorschlages nebst Anlagen im Original.
  • Das Formblatt für unter Umständen notwendige Unterstützungsunterschriften erhalten Sie vom Kreiswahlleiter.
  • Umfassende Informationen für Bewerbende finden Sie auf der Seite des Landeswahlleiters
  • Hinweise zur Durchführung von Aufstellungsversammlungen finden Sie auf der Seite der Bundeswahlleiterin
     

Mit Verfügung vom 02.03.2021 hat das Ministerium des Innern und für Kommunales für die Wahl des Landrates/der Landrätin des Landkreises Märkisch-Oderland folgende Tage festgesetzt:

Als Tag für die

  • Hauptwahl den 26.09.2021 und
  • den Tag für eine etwa notwendig werdende Stichwahl den 17.10.2021.

Hierfinden Sie das Ergebnis der Stichwahl zur Wahl des Landrates des Landkreises Märkisch-Oderland am 17. Oktober 2021.

Hier finden Sie das Ergebnis zur Wahl des Landrates des Landkreises Märkisch-Oderland am 26. September 2021.

Rechtsgrundlagen für die Landratswahl:

Die letzte Europawahl fand am 26. Mai 2019 statt.

Die Bundesregierung hat den 9. Juni 2024 als Tag für die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments für die Bundesrepublik Deutschland bestimmt.

Bei der Europawahl wählen die Bürgerinnen und Bürger aus allen EU-Mitgliedsländern die Abgeordneten einer Partei oder politischen Vereinigung, die ihr Land im Europäischen Parlament vertreten sollen. Das Europäische Parlament konstituiert sich im Normalfall für fünf Jahre und besteht aktuell aus 705 Mitgliedern zuzüglich der Präsidentin oder des Präsidenten. Die Anzahl der von jedem Mitgliedsland zu wählenden Abgeordneten ergibt sich aus deren Einwohnerzahl. Sie wird degressiv proportional berücksichtigt, wobei kein Mitgliedsland weniger als sechs und mehr als 96 Sitze erhält. Auf die Bundesrepublik Deutschland entfallen aktuell 96 Sitze.

Die Abgeordneten für das Europäische Parlament werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier und geheimer Wahl bestimmt. Für die Wahl der Abgeordneten aus der Bundesrepublik Deutschland gilt infolge der grundgesetzlichen Vorgaben zudem der Grundsatz der gleichen Wahl. Die Wahl erfolgt nach den Grundsätzen des Verhältniswahlrechts mittels "starrer" Listen, die also durch die Wählerinnen und Wähler nicht verändert werden können. Jede Wählerin und jeder Wähler verfügt über genau eine Stimme, mit der ein Listenvorschlag einer Partei oder einer politischen Vereinigung gewählt wird.

Aktuelle Informationen, Rechtsgrundlagen und Mustervordrucke finden Sie hier

Das Wahlergebnis aus den Jahr 2019 für das Land Brandenburg finden Sie hier
 

Die letzten Kommunalwahlen fanden am 26. Mai 2019 statt.

Am 9. Juni 2024 finden in Brandenburg die landesweiten Kommunalwahlen statt.

Bei der landesweiten Kommunalwahl können die Bürger Vertreter für ihre Kreistage, Gemeindevertretungen, Stadtverordnetenversammlungen, ehrenamtliche Bürgermeister, Ortsbeiräte und Ortsvorsteher wählen.

Die Wahlbekanntmachung des Kreiswahlleiters zur Kreistagwahl im Landkreis Märkisch-Oderland am 9. Juni 2024 finden Sie hier

Die Abgrenzung der Wahlkreise für die Wahl des Kreistages des Landkreises Märkisch-Oderland am 9. Juni 2024 finden Sie hier

Die zugelassenen Wahlvorschläge zur Kreistagswahl im Landkreis Märkisch-Oderland am 9. Juni 2024 finden Sie im Amtsblatt 11/2024.

Wahlberechtigt sind alle Deutschen sowie Unionsbürger, die am Wahltag das 16. Lebens-jahr vollendet haben und im Wahlgebiet ihren ständigen Wohnsitz haben. Gewählt werden kann, wer wahlberechtigt ist, am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens drei Monaten im Wahlgebiet seinen ständigen Wohnsitz hat.

Aktuelle Informationen, Rechtsgrundlagen und Mustervordrucke finden Sie hier

Bitte nutzen Sie den Formularserver für das Ausfüllen und Übersenden der Wahlvorschläge. Dieser erleichtert Ihnen das Ausfüllen der Formulare und ermöglicht der zuständigen Wahlbehörde, die Bewerberdaten in das Wahlprogramm zu importieren.

Den Link zum Formularserver finden Sie hier
Das Übersenden des Wahlvorschlages per Formularserver befreit nicht von der Pflicht zur Einreichung des Wahlvorschlages nebst Anlagen im Original.

Umfassende Informationen zu den bevorstehenden Wahlen finden Sie auf der Seite: Brandenburgische Landeszentrale für politische Bildung-Wahlen in Brandenburg.

Die Wahlbekanntmachung über das Ergebnis der Wahl des Kreistages Märkisch-Oderland am 26. Mai 2019 finden Sie hier
 

Die letzte Wahl des Landtages Brandenburg fand am 1. September 2019 statt.

Die Landtagswahl in Brandenburg findet am 22. September 2024 statt.

Der Brandenburgische Landtag wird alle fünf Jahre in allgemeiner, unmittelbarer, gleicher, freier und geheimer Wahl gewählt. Als einziges unmittelbar vom Volk gewähltes Verfassungsorgan repräsentiert er das Staatsvolk des Landes Brandenburg. Sitz des Landtags Brandenburg ist Potsdam. 88 Sitze (maximal 110 mit Überhang- und Ausgleichsmandaten) sind zu besetzen.

Wahlberechtigt sind alle Bürgerinnen und Bürger, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet und im Land Brandenburg ihren ständigen Wohnsitz haben.
Wählbar sind, alle Bürgerinnen und Bürger, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet und seit mindestens drei Monaten im Land Brandenburg ihren ständigen Wohnsitz haben.

Eine Abgrenzung der Wahlkreise für die Landtagswahl 2024 finden Sie hier

Aktuelle Informationen, Rechtsgrundlagen und Mustervordrucke finden Sie hier

Das Ergebnis für den Landkreis Märkisch-Oderland für das Jahr 2019 finden Sie hier
 

Kontakt

Kommunalaufsicht

Eveline Kranz

Puschkinplatz 12 
15306 Seelow 

03346 850-6050

kommunalaufsicht@landkreismol.de

Kreiswahlleiter 

Martin Reiche

Puschkinplatz 12
15306 Seelow

03346 850-6055 03346 850-6059

kreiswahlleiter@landkreismol.de

endgültige Wahlergebnisses zur Bundestagswahl am 26. September 2021im Wahlkreis 59 Märkisch-Oderland – Barnim II
(pdf / 0.36 MB)
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Aufforderung zur Einreichung von Kreiswahlvorschlägen vom 27.11.2024
(pdf / 1.55 MB)
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