Hygiene- und Umweltmedizin
Aufgabengebiete:
- Umweltmedizinische Beratung
- Trinkwasserüberwachung, Kontrolle von Trinkwasserhausinstallationen
- Badewasserüberwachung
- Infektionsschutz
- Hygieneüberwachung
- Arzneimittelüberwachung
- Beratungen im Planungsgeschehen als Träger öffentlicher Belange
Gesetzliche Grundlagen:
- Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz-IfSG)
- Trinkwasserverordnung
- Brandenburgisches Gesundheitsdienstgesetz
- Brandenburgische Badegewässerverordnung
- Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln (Arzneimittelgesetz)
Aufgaben sind u. a.:
- Erstellung komplexer umweltmedizinischer Stellungnahmen zu Flächennutzungsplänen und Projekten
- Gesundheitsverträglichkeitsprüfungen, umwelthygienische Untersuchungen
- Beratung bei gesundheitsschädigenden Einflüssen aus der Lebens- und Wohnumwelt sowie deren umwelthygienische Bewertung, u. a. zu:
- Schimmelpilzen
- Schwarzstaub
- Wohnungsklima, Richtiges Lüften
- Elektromagnetische Felder, Mobilfunk
- Rattenbefall
- Silberfischchen
- Kleidermotten
- Milbenbefall
- Pharaoameisen
Die Beratungsangebote sind unter Umständen kostenpflichtig. Die Berechnung von anfallenden Gebühren erfolgt auf der Grundlage des Brandenburgischen Gebührengesetzes in Verbindung mit der Gebührenordnung des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft in Verbindung mit der Gebührenordnung des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie.
Weitere Informationen finden Sie unter:
www.mlul.brandenburg.deund
www.bfr.bund.de
Aufgaben sind u. a.:
- Überwachung der öffentlichen Trinkwasserversorgung, der Einzel- und Eigenwasserversorgungsanlagen sowie der Hausinstallationen gemäß TrinkwVO
- Sonderuntersuchungen in Beschwerdefällen
- Beratung bei privaten Anfragen und bei Bedarf Probenahme einschließlich gesundheitlicher Auswertung
- Bei Nichteinhalten der Qualitätsanforderungen: Ermittlung der Ursachen, Einleitung von Maßnahmen zur Beseitigung der Ursachen, Beratung zur anhaltenden Qualitätssicherung
Eigenwasserversorgung - Hausbrunnen
Dazu zählen im Sinne der Trinkwasserverordnung:
- Anlagen einschließlich des dazugehörigen Leitungsnetzes, aus denen pro Tag weniger als 10 Kubikmeter Trinkwasser im Rahmen einer gewerblichen oder öffentlichen Tätigkeit genutzt und an weniger als 50 Personen abgegeben werden (dezentrale kleine Wasserwerke)
- Anlagen einschließlich der dazugehörigen Trinkwasser-Installation, aus denen pro Tag weniger als 10 Kubikmeter Trinkwasser zur eigenen Nutzung entnommen werden (Kleinanlagen zur Eigenversorgung).
Diese Anlagen sind gemäß § 37 des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG) in Verbindung mit der Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch dem Gesundheitsamt anzuzeigen sowie die Untersuchungsergebnisse vorzulegen.
Verantwortlich für die Prüfung ist der Betreiber oder sonstige Inhaber von Hausbrunnen.
Dazu Informationen des Umweltbundesamtes: www.umweltbundesamt.de
Kosten/Gebühren:
Die Berechnung von Gebühren erfolgt auf der Grundlage des Brandenburgischen Gebührengesetzes in Verbindung mit der Gebührenordnung des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz.
Hier finden Sie:
- Formular für die Anzeige gemäß § 3 Abs. 2 BbgGDG bzw. § 13 Trinkwasserverordnung
- Anzeige nach § 13 Abs. 2 Ziffer 6 Trinkwasserverordnung - Zeitweise Wasserverteilung
- Formular für die Anzeige einer Großanlage zur Trinkwassererwärmung gemäß § 13 Abs. 5 Trinkwasserverordnung
Hier finden Sie die Liste der akkreditierte Labore.
Hier finden Sie eine Broschüre des Umweltbundesamtes.
Weitere Informationen finden Sie auch unter:
www.mlul.brandenburg.de
www.umweltbundesamt.de
Aufgaben sind u. a.:
- Überwachung von Schwimmbädern, Badebecken und Saunatauchbecken mit gewerblicher Nutzung einschließlich Überprüfung der Badewasserqualität durch Vorortmessungen und Probenahmen
- Überwachung der Wasserqualität an den Seen des Landkreises Märkisch-Oderland in der Saison vom 15. Mai bis 15. September durch Vorortprüfungen und -messungen einschl. Probenahmen
Untersuchungen der Badewasserqualität beinhalten u. a.:
- Bestimmung der gesamt- und fäkalcoliformen Keime (Probenahme und Laboruntersuchung)
- Färbung, Mineralöle/Teer und Tenside durch Besichtigung- bzw. Geruchsprüfung vor Ort
- Messung der Sichttiefe
- Messung des pH-Wertes
- Messung der Luft- und Wassertemperatur
Weiterhin wird überprüft:
- Toilettensauberkeit und -funktionsfähigkeit
- Standbereich - Sauberkeit und Abfallbeseitigung
- Unfallgefahrenquellen
Kosten/Gebühren:
Die Qualitätsinformation für Bürger ist kostenfrei.
Die Anforderung der aktuellen Untersuchungsergebnisse kann beim Gesundheitsamt des Landkreises Märkisch-Oderland per E-Mail (gesundheitsamt@landkreismol.de) erfolgen.
Sonstige Hinweise:
Informationen zu Badegewässern (EG-Gewässer)
Ziel des Gesundheitsamtes ist es, übertragbare Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern.
Aufgaben sind u. a.:
- Ermittlungen und Umgebungsuntersuchungen bei Auftreten von Infektionskrankheiten
- Festlegung und Überwachung von Maßnahmen zur Verhinderung der Weiterverbreitung von Infektionskrankheiten
- Erfassung von Infektionskrankheiten
- tägliche oder ggf. sofortige Meldung von infektiösen Erkrankungen an das Landesgesundheitsamt und das RKI
- Überwachung und Beurteilung der epidemiologischen Lage im Kreisgebiet
- enge Zusammenarbeit mit Arztpraxen, Laboren, Krankenhäusern und Kliniken, Gemeinschaftseinrichtungen usw.
- Ahndung von Verstößen gegen die Meldepflicht nach dem Infektionsschutzgesetz
Gesetzliche Grundlage:
Infektionsschutzgesetz (IfSG)
Formular:
Meldepflichtige Krankheiten
Weitere Informationen finden Sie unter:
Gemäß § 67 Arzneimittelgesetz (AMG) ist der Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln außerhalb von Apotheken anzeigepflichtig.
Die Überprüfung erfolgt durch das Gesundheitsamt.
Hier finden Sie das Anzeigeformular zur Anzeige des Handels mit freiverkäuflichen Arzneimitteln außerhalb von Apotheken gemäß § 67 AMG.
Hier finden Sie das Informationsblatt zum Handel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln außerhalb von Apotheken.
Kosten/Gebühren:
Kontrollen und Überprüfungen sind grundsätzlich gebührenpflichtig.
Die Berechnung von Gebühren erfolgt auf der Grundlage des Brandenburgischen Gebührengesetzes in Verbindung mit der Gebührenordnung des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie.
Aufgaben sind u. a.:
- Überwachung der Hygiene in öffentlichen Einrichtungen, wie:
- Schulen, Kindergärten u. a. Kinder- und Jugendeinrichtungen
- Krankenhäuser, Arztpraxen und ähnlichen medizinischen Einrichtungen
- Einrichtungen des Kur- und Bäderwesens
- Behandlungs-, Betreuungs- oder Versorgungseinrichtungen
- Gemeinschaftsunterkünfte
- Einrichtungen des Leichen- und Bestattungswesens
- Einrichtungen des Zivil- und Katastrophenschutzes
- Einrichtungen der Schönheitspflege und Körperkunst
- und deren Beratung
- Prüfen der Rahmenhygienepläne in diesen Einrichtungen
Kosten/Gebühren:
Die Berechnung von Gebühren erfolgt auf der Grundlage des Brandenburgischen Gebührengesetzes in Verbindung mit der Gebührenordnung des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie.
Hier finden Sie das Formular für die Anzeige gemäß § 3 Abs. 2 Brandenburgisches Gesundheitsdienstgesetz - BbgGDG.