Sozialmedizinischer Dienst

Der Sozialmedizinische Dienst umfasst folgende Bereiche:
 

Hier erfolgen ärztliche Stellungnahmen und Begutachtungen sowie das Ausstellen ärztlicher Zeugnisse und Bescheinigungen auf Anforderung nach Bundes- und Landesrecht (z. B. amtliche Belehrung (Gesundheitszeugnis) für eine Tätigkeit im Lebensmittelverkehr nach §§ 42/43 IfSG, Begutachtungen nach Beamtengesetz).

Gutachten nach dem Beamtenrecht und der Beihilfeverordnung sind u. a.:

  • Einstellungsuntersuchung
  • Untersuchung vor Übernahme in das Beamtenverhältnis
  • Dienstfähigkeitsüberprüfung
  • Beihilfeangelegenheiten (Heil- und Hilfsmittel, Sanatoriumsbehandlung / Kur, besondere Behandlungsformen)

Gutachten im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber
sind u. a.:

  • Gutachten in Sozialhilfeangelegenheiten (nach dem SGB IX und XII)
    • Festlegung und Einstufung von Pflegebedürftigkeit
    • Medizinische Notwendigkeit, Art und Einsatz von Hilfsmitteln
    • Mehrbedarf bei kostenaufwendiger Ernährung
    • Gewährung von Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung sowie für von Behinderung bedrohten Menschen (Werkstatt für behinderte Menschen, vollstationäre Wohnform)
  • Feststellung der Arbeits- und Leistungsfähigkeit sowie der gesundheitlichen Eignung von Arbeitern und Angestellten für bestimmte Tätigkeiten gemäß TVöD
  • Gewährung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Reisefähigkeit abgelehnter Asylbewerber
  • Blutabnahmen/Schleimhautproben zur Vaterschaftsbestimmung (nach gerichtlichem Beschluss)

Leistungen für Privatpersonen sind u. a.:

  • Prüfung der Prüfungsfähigkeit
  • Prüfung der Verhandlungsfähigkeit (nach Gerichtsbeschluss)
  • Bescheinigung medizinischer Notwendigkeit von Kurmaßnahmen zur Vorlage beim Finanzamt
  • Anlassbezogene Beurteilung der Fahreignung auf Veranlassung der Fahrerlaubnisbehörde
  • Gesundheitliche Eignung als Schornsteinfeger
  • Eignung zum Führen einer Waffe; gesundheitliche Eignung für einen Jagdschein
  • amtliche Belehrung (Gesundheitszeugnis) für eine Tätigkeit im Lebensmittelverkehr nach §§ 42/43 IfSG

Für die ärztlichen Untersuchungen sind mitzubringen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Untersuchungsauftrag / Kostenübernahmeerklärung
  • Medizinische Unterlagen (Vorbefunde [Labor, Röntgen, EKG etc.], Entlassungsberichte)
  • Namen verordneter Medikamente bzw. Medikamentenverordnungsblatt, Brillenpass, Brille
  • Anerkennungsbescheide für Erwerbsunfähigkeit, Pflegestufe
  • Schwerbehindertenausweis mit entsprechendem Bescheid des Versorgungsamtes

Wenn das Abenteuer Baby beginnt…

steht Ihnen Frau Claudia Riffer vom Gesundheitsamt bei Fragen mit Rat und Unterstützung zur Seite. Sie bietet Besuche bei Familien und Alleinerziehenden mit neugeborenen Kindern an. Der erste Besuch erfolgt ungefähr im 3. Lebensmonat des Kindes. Der Babybegrüßungsdienst dient als Ansprechpartner und wird vor allem im ersten Lebensjahr zur Verfügung stehen. 
Ziel des neuen Angebotes ist die nachhaltige Unterstützung von Eltern. Sie erhalten Informationen zum Alltag mit ihrem Baby, zur Entwicklung des Kindes und zu regionalen Angeboten für Familien. Eltern-Kind-Gruppen, Gesundheitskurse und der Kontakt zu anderen Müttern werden unter anderem vermittelt. Die Familien werden zu Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen, Betreuungsmöglichkeiten und bei Bedarf zu wirtschaftlichen Hilfen informiert. Beim Hausbesuch erhält jede Familie eine Tasche mit einem kleinen Geschenk für das Baby und eine Mappe mit vielen nützlichen Informationen rund um das Elternsein. 
Ein zweiter Hausbesuch wird angeboten, wenn das Kind zwischen 9 und 10 Monaten alt ist. Zu diesem Zeitpunkt steht oft der Übergang in eine Kindereinrichtung an, Eltern gehen wieder arbeiten und die Kinder haben riesige Entwicklungsschritte gemacht. Andere Fragen stehen im Vordergrund und der Babybegrüßungsdienst kann erneut unterstützen. Ziel ist es, dass Eltern alle notwendigen Informationen und Hilfestellungen erhalten, so dass das Kind gesund und sicher aufwachsen kann. 

Interessierte Eltern oder auch mögliche Netzwerkpartner können sich unter den nebenstehenden Kontaktdaten gerne mit uns in Verbindung setzen.


Weitere Informationen erhalten Sie auch hier:

Elterngeldstelle des Landkreises Märkisch-Oderland

Kindergeld und Kinderzuschlag

Unterhaltsvorschuss beim Landkreis Märkisch-Oderland beantragen

Netzwerk gesunde Kinder
 

Nachfolgend finden Sie unsere Angebote:

  • Beratung rund um das Thema Schwerbehinderung 
    - Beantragung Schwerbehindertenausweis 
    - Informationen zu wirtschaftlichen und sozialen Hilfen
    - Informationen zur Wohnraumanpassung
    - Anlassbezogene Hausbesuche

 

Die Beratungen finden zu folgenden Sprechzeiten nach Absprache statt:         

StrausbergDienstag9- 12 Uhr
  14 - 18 Uhr
 Freitag9 - 12 Uhr
Seelow und Bad Freienwalde (Oder) nach Vereinbarung!

Um telefonische Terminvereinbarung wird gebeten. 

Weiterführende Informationen finden Sie unter: 
(bitte anklicken)

Wir beraten Sie zu folgenden Themen:

  • kostenlose und anonyme Beratung (persönlich oder telefonisch) von Betroffenen und deren Angehörigen
  • kostenloser und anonymer HIV-Antikörpertest
  • Anleitung und Information zum HIV-Selbsttest
  • Vermittlung medizinischer Behandlung und sozialer Beratung bei positivem Befund
  • kostenpflichtiges Zertifikat zum HIV-Status z. B. für Versicherungen und Auslandstätigkeiten
  • Präventionsangebote/Projekte zur Thematik „sexuelle Gesundheit“ für Schulen und Jugendeinrichtungen
  • Beratungstätigkeit gemäß § 10 Prostituiertenschutzgesetz

Weitere Informationen und Beratungsangebote

www.msgiv.brandenburg.de
Die Internetseite enthält Informationen und Links zu den Aufgaben und Partnern der Initiative Brandenburg - Gemeinsam gegen Aids. Weiterführende Informationen zur HIV/Aids-Situation in Brandenburg, Deutschland und der Welt sowie Kontaktdaten zu Beratungsstellen und Empfehlungen zur PostExpositionsProphylaxe werden aktuell eingestellt.

www.aidshilfe-potsdam.de
Die AIDS-Hilfe Potsdam bietet Beratung und Informationen zu Sexualität, allen Fragen, die mit HIV/Aids zusammenhängen, zu sexuell übertragbaren Infektionen und zu sozial-rechtlichen Belangen.
Die AIDS-Hilfe Potsdam berät anonym, persönlich, telefonisch, online und kostenfrei.
Menschen, die von HIV betroffen sind, bieten wir Begleitung in vielen Lebenslagen durch professionelle Kräfte.

www.aids-hilfe-lausitz.de 
Die AIDS-Hilfe Lausitz bietet Beratung und Information zu Sexualität und Ansteckung, dem HIV-Test, sozialen Belangen und allen Fragen, die mit HIV/Aids zusammenhängen. Die Aufklärungs- und Präventionsarbeit stehen im Vordergrund.

www.gaybrandenburg.de
Aktuelles schwul-lesbisches Informationsportal, mit umfangreichen Informationen zu Veranstaltungen, Adressen aus Brandenburg oder Beratungsmöglichkeiten in Brandenburg und Berlin. Hier finden Sie auch Termine von HIV-Schnelltest- Angeboten für schwule Männer und Männer, die Sex mit Männern (MSM) haben.

www.love-sex-safe.de
Informationsportal von Jugendlichen für Jugendliche zu Sexualität, sexueller Identität, sexueller und seelischer Gesundheit. Hier findet junge Menschen Wissenstests zu sexuell übertragbare Infektionen, geplante Aktionen sowie andere Beratungsangebote in der Region.

www.andersartig.info
Die Landeskoordinierungsstelle für LesBiSchwule & Trans* Belange des Landes Brandenburg, oder einach LKS ist das größte Projekt im Landesverband AndersARTiG. Sie bietet Beratung für lesbische, schwule, bisexuelle und transgender Menschen und deren Angehörige zu den Themen: Coming-Out, Liebe & Beziehungen, Diskriminierung, Mobbing & Gewalt, Sexuelle Gesundheit, Medizinische Anfragen, Beratung zur rechtlichen Situation, Information & Verweisung. Auf der Homepage der LKS finden sich alle Kontaktmöglichkeiten zur Beratung, sowie eine breite Auswahl an weiteren Vereinen und Anlaufstellen.

www.profamilia.de
Die Beratungsstellen von pro familia in Brandenburg bieten Sexual-, Schwangerschafts-, und Paarberatung, ein Angebot, das von vielen Menschen pro Jahr in Anspruch genommen wird. Kinder und Jugendliche erreichen die pro familia SexualpädagogInnen mit ihrer Arbeit, vor allem in Schulen.

Immanuel Beratung Rüdersdorf
Die Beratungsstelle bietet Beratungen für die Bereiche Familienplanung und Schwangerschaft, Schwangerensozialberatung, Schwangerschaftskonfliktberatung gem. §§ 218f. StGB, Sexualpädagogische Gruppenangebote für Kinder, Jugendliche und Schulklassen.

www.invia-berlin.de
IN VIA gibt es seit 2011 im Land Brandenburg und ist im Streetwork-Bereich tätig. Die Beraterinnen leisten Gesundheitsberatung und HIV/Aids-Prävention für Frauen, die im Prostitutionsbereich im Land Brandenburg und im grenzüberschreitenden Raum zu Polen arbeiten.
 

Unsere Aufgaben sind u. a.:

  • ausführliche Beratung zu allen Schutzimpfungen, die im Erwachsenenalter durchgeführt werden sollten, gemäß den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO)
  • kostenlose Durchführung der empfohlenen Schutzimpfungen für gesetzlich Versicherte

Zu den Beratungen ist unbedingt der Impfausweis mitzubringen!
 

Wer als Prostituierte/r tätig werden will, muss vor der Anmeldung eine gesundheitliche Beratung wahrnehmen und diese in regelmäßigen Abständen wiederholen.

Sprechzeit nur nach telefonischer Terminvergabe.

Grundsätzliches zur Beratung:

  • die gesundheitliche Beratung erfolgt vertraulich

Sie umfasst die Themen:

  • Krankheitsverhütung
  • Empfängnisregelung und Schwangerschaft
  • sowie Beratung über Risiken bei Alkohol- und Drogengebrauch.

Über die gesundheitliche Beratung wird Ihnen eine Bescheinigung ausgestellt.

Bitte beachten Sie:
Diese Bescheinigung ist Voraussetzung für die Anmeldung der Tätigkeit als Prostituierte/r.
 

Nachfolgend finden Sie nähere Informationen zu der Erkanung, sowie die Aufgaben der Beratungsstelle.

Tuberkulose ist:

  • meldepflichtig nach §§ 6/7 IfSG
  • bakterielle Infektionskrankheit durch verschiedene Mykobakterien
  • Tröpfcheninfektion

betroffene Organe der Tuberkulose:

  • Lunge
  • Lymphknoten
  • Urogenitalsystem
  • Knochen
  • Gelenke
  • Verdauungsorgane
  • Zentralnervensystem

Aufgaben der Beratungsstelle:

  • Erfassung von Erkrankten und Krankheitsverdächtigen (sog. Umgebungsuntersuchungen)
  • Veranlassung bzw. Einleitung von Untersuchungen der Kontaktpersonen von Neuinfizierten und Neuerkrankten
  • Veranlassung und Sicherung einer angemessenen Behandlung
  • Nachsorge
  • Beratung; Aufklärung und Unterstützung von Erkrankten, Krankheitsverdächtigen und Gefährdeten einschließlich deren Angehörigen
  • enge Zusammenarbeit mit niedergelassenen Haus- und Fachärzten, Krankenhäusern und anderen Einrichtungen
  • Beobachtung der Entwicklung und der Verbreitung sowie regelmäßige Information an das Landesgesundheitsamt und das RKI
  • Vermittlung wirtschaftlicher Hilfen
     

Die Erteilung der Heilpraktikererlaubnis wird beim Gesundheitsamt beantragt.

Voraussetzungen:

  • mindestens 25 Jahre alt
  • bestandene Kenntnisüberprüfung oder
  • ausreichende Fachkenntnisse 
       (Erlaubniserteilung nach Aktenlage ohne Kenntnisüberprüfung)

Um die Erteilung einer Heilpraktikererlaubnis zu beantragen, müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:

  • das Antragsformular (finden Sie über das Serviceportal
  • ein tabellarischer Lebenslauf
  • ein amtliches Führungszeugnis der Belegart OB(Ausstellungsdatum: nicht früher als einen Monat vor Einreichung)
  • eine ärztliche Bescheinigung im Original (über die gesundheitliche Eignung des Berufes, nicht älter als 1 Monat)
  • ein Nachweis darüber, dass Sie mindestens die Volksschule abgeschlossen haben (Kopie Ihres Schulabgangszeugnisses, beglaubigte Kopie)

Die Kenntnisüberprüfung findet im Gesundheitsamt in Potsdam statt. 

Nach Abschluss des Überprüfungsverfahrens bzw. nach erfolgreichen Abschlüssen der schriftlichen und mündlichen Heilpraktikerprüfungen erhält der Antragsteller dann vom Gesundheitsamt Märkisch-Oderland die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung "Heilpraktiker/in" oder "Heilpraktiker/in für Psychotherapie" oder Heilpraktiker/in für Physiotherapie" ohne Bestallung.

Termine:
Den schriftlichen Teil der Überprüfungen führt das Land Brandenburg einheitlich durch, und zwar jeweils:

  • am dritten Mittwoch im März 
    (Anmeldungszeitraum vom 01. bis 31. Dez. des Vorjahres)
  • am zweiten Mittwoch im Oktober 
    (Anmeldungszeitraum vom 01. bis 31. Juli des laufenden Jahres)

Gebühren:
Die Kosten für die Überprüfung durch das Gesundheitsamt der Landeshauptstadt Potsdam betragen:

  • 372 € für die schriftliche Kenntnisüberprüfung (fällig nach Zahlungsaufforderung)
  • 357 € für die mündlich-praktische Kenntnisüberprüfung (fällig nach Zahlungsaufforderung)
  • 106 € für die Prüfung des Vorliegens der Erlaubnisvoraussetzung inkl. Erlaubniserteilung (fällig nach Zahlungsaufforderung)
  • 53 € für die Rücknahme oder Ablehnung des Antrags gemäß §§ 1, 2 Abs. 1 Nr. 1 sowie 13 des Gebührengesetzes für das Land Brandenburg vom 07.07.2009 (GVBI. I/09, Nr. 11 S. 246)

 

Die Heilpraktikererlaubnis nach Aktenlage kann auch ohne Kenntnisüberprüfung erteilt werden, jedoch nur beschränkt auf das Gebiet der:

  • Physiotherapie oder
  • Psychotherapie

Voraussetzungen Physiotherapie:

  • mindestens 25 Jahre alt
  • Berufserlaubnis als Physiotherapeut/in als beglaubigte Kopie
  • vierjährige berufliche Tätigkeit mit mind. 30 Std./Woche
  • erworbene Fähigkeiten und Kenntnisse durch:
    • eine Schulung (mit mind. 60 Unterrichtsstunden und einer bestandenen schriftliche Erfolgskontrolle)
         oder
    • eine Osteopathie-Weiterbildung
         oder
    • ein Studium der Physiotherapie


Voraussetzungen Psychotherapie:

  • mindestens 25 Jahre alt
  • Diplom oder Master in Psychologie als beglaubigte Kopie
  • das Fach „Klinische Psychologie“ als Teil der Diplom- oder Masterprüfung (Nachweis!)


Gebühren:

  • bei Erlaubniserteilung: 141,00€
  • bei Ablehnung:              105,75€

Im Falle des Rücktritts von der Überprüfung, bei Nichtteilnahme und bei Nichtbestehen der Kenntnisüberprüfung fällt eine Verwaltungsgebühr/Aufwandsentschädigung in Höhe von 53,00 Euro an.

Weitergehende Informationen zum Verfahren können Sie gerne im Internet unter vv.potsdam.de/vv/produkte/173010100000008102.php  nachlesen.

Gesetzliche Grundlage ist der § 1 Abs. 1 des Heilpraktikergesetzes vom 17. Februar 1939. Demnach bedarf der Erlaubnis, wer die Heilkunde ausüben will, ohne als Arzt im Besitz einer Approbation zu sein. Die Richtlinie zur Durchführung des Heilpraktikergesetzes vom 12. September 2001 regelt im Punkt 4 das Erlaubnisverfahren.
 

Aufgaben:

  • Erfassung von Angehörigen der Gesundheitsberufe
  • Überwachung von staatlich geregelten Berufen des Gesundheitswesens und des Führens von Berufsbezeichnungen

anzeigepflichtige Gesundheitsberufe sind u. a.:

  • Altenpfleger/in
  • Beschäftigungs- und Arbeitstherapeut/in
  • Ergotherapeut/in
  • Hebamme und Entbindungshelfer/in
  • Heilpraktiker/in (beschränkt für Psychotherapie/Physiotherapie)
  • Kranken- und Kinderkrankenschwester/-pfleger
  • Krankenpflegehelfer/in
  • Logopäde/in
  • Masseur/in, Masseur/in und medizinische/r Bademeister/in
  • Orthoptist/in
  • Physiotherapeut/in, Krankengymnast/in

Anzeigepflichtig ist jeder, der selbständig:

  • einen Beruf des Gesundheitswesens ausübt
  • krankenpflegerische Tätigkeiten anbietet oder erbringt
  • Angehörige der Berufe des Gesundheitswesens beschäftigt

Anzeigepflichtig ist die:

  • Aufnahme der Tätigkeit
  • Änderungen zur Tätigkeit, Praxis oder Person
  • Beendigung der Tätigkeit

Unterlagen zur Anzeige:

Externe Links:

Nachfolgend finden Sie nähere Informationen, sowie die Aufgaben der Beratungsstelle.

Sprechzeiten nur nach telefonischer Terminvergabe.

Zu den Beratungen ist unbedingt der Impfausweis mitzubringen!

Aufgaben der Beratungsstelle:

  • Reisemedizinische Beratung anlassbezogen (Pauschalreise, Individualreise, Trekkingtouren, berufsbedingte Aufenthalte ...) in die verschiedensten Länder
  • Empfehlungen zur Malariaprophylaxe einschließlich Verordnung der rezeptpflichtigen Medikamente
  • Beratung und kostenpflichtige Durchführung spezieller reisemedizinischer Impfungen (außer Gelbfieber), keine Gelbfieberimpfstelle!

Bescheinigungen zur Mitnahme von Medikamenten nach Betäubungsmittelgesetz und Beglaubigungen von Bescheinigungen zur Mitnahme von Betäubungsmitteln bei Reisen in Mitgliedstaaten des Schengener Abkommens stellt das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit, Abteilung Gesundheit, Referat G3 Apotheken, Arzneimittel, Medizinprodukte, Wünsdorfer Platz 3, 15806 Zossen, Frau Franck (Telefon 0331/8683859, marlies.franck@lavg.brandenburg.de) aus.

Kosten/Gebühren:
Die Kosten richten sich nach Umfang der reisemedizinischen Beratung.
Etwa jede zweite gesetzliche Krankenkasse erstattet als freiwillige Leistung die Impfungen für den privaten Auslandsurlaub.