Kataster- und Vermessungsbehörde

Das Kataster- und Vermessungsamt im Landkreis Märkisch-Oderland beinhaltet die beiden Fachdienste sowie die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses.

Fortführung des Liegenschaftskatasters:

  • Wahrung der Übereinstimmung zwischen Grundbuch und Liegenschaftskataster
  • Übernahme von Vermessungen in das Liegenschaftskataster (Fortführung von ALKIS)
     
  • Aktualisierung Straßen- und Hausnummern, tatsächliche Nutzung, Gebäudebestand und Eigentümerangaben
  • Hinweise über Bodenordnungsverfahren
  • Vereinigungen / Verschmelzung von Flurstücken

Benutzung des Liegenschaftskatasters

Katasterauskunft

  • Erteilung von Auszügen und Auskünften aus dem Liegenschaftskataster (Buch- und Kartenwerk, Umringsmaße, Bodenwertzahlen, historische Karten und Verzeichnisse des Liegenschaftskatasters)
  • flurstücksbezogene Eigentümerrückverfolgung

Vermessungsregister

  • Laufendhaltung und Erfassung der Daten des Vermessungszahlenwerks im Automatisierten Nachweissystem (ANS)

Vermessung:
 

  • Durchführung von Liegenschaftsvermessungen (Teilungen, Grenzvermessungen, Gebäudevermessungen)
  • Absteckungen
  • Verbesserung der Qualität des Liegenschaftskatasters

Gebietstopographie:

  • Erfassung regionaler Veränderungen der Landschaft im Landkreis MOL zur Verbesserung der Aktualität der Daten des ATKIS-Basis-DLM ("Digitales Landschaftsmodell" des "Amtlichen Topographischen-Kartographischen Informationssystems")

Aufgabengebiet umfasst folgende Bereiche:

  • Führung der Kaufpreissammlung und Erteilung von Auskünften aus der Kaufpreissammlung
  • Zuarbeit für die Erstellung der Bodenrichtwertkarte und Erteilung von Auskünften aus der Bodenrichtwertkarte
  • Stellungnahme zu Verkehrswerten für Sozialämter u. a.
  • Erstellung von Verkehrswertgutachten
  • Erstellung von Grundstücksmarktberichten des Landkreises MOL
  • Ermittlung von Marktanpassungs- und Vergleichsfaktoren

Bodenrichtwerte

  • Bodenrichtwerte können kostenfrei telefonisch in der Geschäftsstelle abgefragt oder als PDF heruntergeladen werden.
  • Schriftliche Auskünfte erteilen wir Ihnen gerne auf dem Postweg. Hierfür fällt eine Gebühr gemäß der Brandenburgischen Gutachterausschuss-Gebührenordnung (BbgGAGebO) an.

 

Sie finden auf der Seite des Landes Brandenburgs weitere Informationen über die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte.