Fahrzeugzulassungbehörde
Fragen und Antworten zur Fahrzeugzulassung, Außerbetriebsetzung und Sonstiges
Zur Meldung gestohlener Kennzeichen, zur Terminanfrage zur Beantragung von Kurzzeitkennzeichen sowie in anderen Eilfällen schreiben Sie uns bitte eine E-Mail an: Strassenverkehrsamt@landkreismol.de . Wir melden uns kurzfristig bei Ihnen.
Zulassungsanliegen zu gewerblich genutzten Fahrzeugen sowie Vorgänge der Zulassungsdienste nehmen wir ohne Terminvereinbarung Mo./Do. von 8.00-10.00 und Di./Mi. von 9.00-11.00 im Händlerbereich (Schalter 1-6) entgegen.
Wenn Sie Ihr Fahrzeug im Landkreis Märkisch-Oderland zulassen, umschreiben oder außer Betrieb setzen lassen möchten, finden Sie hier die erforderlichen Informationen. Unter den folgenden Reitern erfahren Sie schon vorab, welche Unterlagen vorzulegen sind und welche Gebühren anfallen.
Verweigerung der Zulassung eines Fahrzeuges
Am 20. April 2006 trat das Gesetz über die Verweigerung der Zulassung von Fahrzeugen bei rückständigen Gebühren und Auslagen in Kraft. Diese Rechtsnorm trifft alle die Kfz.-Halter, die aus vorangegangenen Zulassungsvorgängen, einschließlich Kfz.-Haftpflichtversicherungsproblemen noch Schulden beim Landkreis haben.
Sie sind verpflichtet, folgende Änderungen umgehend der Fahrzeugzulassungsbehörde mitzuteilen:
- Änderung der Wohnanschrift, Änderung des Namens
- technische Änderungen am Fahrzeug
- die Veräußerung des Fahrzeugs
(bis zum Eingang der Veräußerungsanzeige in der Fahrzeugzulassungsbehörde bleiben Sie der Halter des Fahrzeugs)
Änderung Ortsname/Straßenname
Ändert sich der Wohnsitz oder durch andere amtliche Maßnahmen der Ortsname, der Straßenname oder die Hausnummer, ist es erforderlich, sofort die Zulassungsbehörde zur Aktualisierung der Fahrzeugdokumente aufzusuchen. Die Änderung der Anschrift in der Zulassungsbescheinigung Teil I/Fahrzeugschein ist im Zusammenhang mit amtlichen Änderungen z. B. durch die Gemeinden gebührenfrei. Die Ortsteilnamen werden bei den vorzunehmenden Änderungen mit übernommen.
Vollmacht
Soll eine andere Person als der Halter des Fahrzeugs in der Zulassungsbehörde handeln, benötigt diese Person eine Vollmacht, den originalen Personalausweis/Pass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 6 Monate) vom Fahrzeughalter und die IBAN und BIC zur Erteilung des SEPA-Lastschriftmandats gemäß § 13 Abs. 1 Kraftfahrzeugsteuergesetz. (siehe Antrag auf Zulassung/Umschreibung Download-Liste)
Personalausweis/Reisepass/HU-Bescheinigung
Es sind immer Originaldokumente vorzulegen, auch Personalausweis / Pass mit Meldebescheinigung, HU-Bescheinigung
Der deutsche Reisepass enthält keine genaue Anschrift, deshalb wird bei der Erhebung der persönlichen Daten immer eine aktuelle Meldebescheinigung (nicht älter als 6 Monate) des zuständigen Einwohnermeldeamtes verlangt.
elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
Eine eVB ist eine durch den Versicherer in einer Datenbank bereitgestellte Versicherungsbestätigungsnummer. Diese eVB besteht aus einem siebenstelligen alphanumerischen Code z.B.“G2FF5A2“. Mit Hilfe der eVB kann die Zulassungsbehörde prüfen, ob für den Fahrzeughalter eine Versicherungsbestätigung hinterlegt wurde, diese ggf. aus der Datenbank online abrufen und die Daten elektronisch in das Fahrzeugregister übernehmen.
IBAN
Für die Zulassung bzw. Umschreibung eines Fahrzeugs ist zwingend die IBAN erforderlich.
Sie können das Formular für die Einzugsermächtigung der Kraftfahrzeugsteuern (SEPA-Lastschriftmandat) vorab ausfüllen, Sie finden es auf dieser Seite links in der Download-Liste.
Reservierung von Kennzeichen
In Verbindung mit der Außerbetriebssetzung eines Fahrzeugs besteht die Möglichkeit der Reservierung des bisherigen Kennzeichens für ein Jahr.
Gebührenspiegel
(€ = Euro)
Neuzulassung:30, | 30,60 € |
Umschreibung mit Kennzeichenwechsel: | 33,20 € |
Umschreibung bei Kennzeichenmitnahme innerhalb Märkisch-Oderland: | 27,40 € |
Umschreibung bei Kennzeichenmitnahme von außerhalb (Umzug): | 24,50 € |
Wiederzulassung eigenes Fahrzeug ohne Kennzeichenwechsel: | 23,90 € |
Wiederzulassung mit Kennzeichenwechsel: | 33,20 € |
Kennzeichenwechsel aufgrund Verlust oder Diebstahl: | 31,20 € |
Änderung Saisonzeitraum: | 31,20 € |
Außerbetriebsetzung: | 16,80 € |
Verwertungsnachweis: | 5,40 €–10,50 € |
Ausfuhrkennzeichen: | 34,60 € |
Kurzzeitkennzeichen: | 13,10 € |
Namensänderung/Wohnortwechsel innerhalb Märkisch-Oderland: | 11,10 €–12,30 € |
Technische Änderung: | 12,00 € |
100 km/h Aufkleber mit blauer Plakette: | 3,30 € |
Ersatz der Zulassungsbescheinigung Teil I: | 12,00 € |
Ersatz der Zulassungsbescheinigung Teil II: | 25,70 € |
Umtausch auf die neue Zulassungsbescheinigung Teil II: | 5,10 € |
Neue Zulassungsbescheinigung Teil II: | 3,80 € |
Ungetyptes Fahrzeug: | 15,30 € |
Allonge: | 0,30 € |
Briefversand an Bank: | 10,20 € |
Aufbewahrung eines Bankbriefes: | 5,10 € |
Feinstaubplakette: | 5,00 € |
Reservierung eines Kennzeichens: | 2,60 € |
Wunschkennzeichen: | 10,20 € |
Versicherung an Eidesstatt: | 30,70 € |
Aufbietung der Zulassungsbescheinigung Teil II: | 13,80 € |
Erteilung der Betriebserlaubnis § 21 StVZO und § 13 EG-FGV: | 39,80 € |
Ausnahmegenehmigung für kleine Kennzeichen: | 35,00 € |
Neue Siegelplaketten: | 3,80 €–5,50 € |
Republik Polen
Wenn der Fahrer nicht der Eigentümer ist und der Eigentümer nicht mitfährt, benötigen Sie zurzeit folgendes Formular „Berechtigung“. Das Formular finden Sie auf dieser Seite links in der Download-Liste.
Information für ukrainische Fahrerinnen/Halterinnen und Fahrer/Halter
Nach dem Auslaufen der bisherigen Ausnahmeregelung für ukrainische Fahrzeuge für Brandenburg zum 30. Juni 2023 können anerkannte ukrainische Flüchtlinge mit einem aktuellen Aufenthaltstitel bzw. einer aktuellen Aufenthaltserlaubnis können beim Landesamt für Bauen und Verkehr (LBV) einen Antrag auf Ausnahmeregelung stellen.
Voraussetzung für eine Ausnahmegenehmigung ist der Nachweis einer Haftpflichtversicherung (in der Regel eine Grenzversicherung) und einer positiven Sicherheitsuntersuchung des Kraftfahrzeuges von einer technischen Prüfstelle oder einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation wie TÜV, DEKRA, KÜS oder GTÜ. Dem Antrag sind auch gültige Zulassungspapiere beizufügen.
Die Ausnahmegenehmigung kann mit einer Befristung längstens bis zum 31.03.2024 und für die Dauer der Gültigkeit der Haftpflichtversicherung erteilt werden. Ab dem 1. April 2024 gelten für die ukrainischen Fahrzeuge die allgemeinen Zulassungsregeln nach der Fahrzeug-Zulassungsverordnung uneingeschränkt. Entsprechend müssten ukrainische Fahrzeuge ab dem 01.04.2024 spätestens nach einem Jahr seit ihrem Grenzübertritt in Deutschland umgemeldet werden.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Landesamtes für Bauen und Verkehr.
Die Merkblätter sind in auf dieser Seite links in der Download-Liste hinterlegt.
- ggf. Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- 7-stellige elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB)
- SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer (siehe Formular Download-Liste)
- Vollmacht, wenn Sie nicht der Fahrzeughalter sind (siehe Antrag auf Zulassung/Umschreibung Download-Liste)
- Personalausweis (Orig.) bzw. Pass (Orig.) mit Meldebestätigung (max. 6 Monate gültig) vom Fahrzeughalter
- bei Minderjährigen: Personalausweis und Einverständniserklärung aller Erziehungsberechtigten
- COC Bescheinigung, Datenbestätigung, Gutachten gem. § 21 StVZO oder
- Gutachten gem. § 13 EG-FGV
bei Gewerbe:
- Gewerbeanmeldung, Handelsregister, Personalausweis vom unterschriftsberechtigten Geschäftsführer bzw. Prokuristen
Grundgebühr: 30,60 € (weitere Gebühren sind dem Gebührenspiegel zu entnehmen)
- ausländische Fahrzeugdokumente
- ggf. COC Bescheinigung, Datenbestätigung, Gutachten gem. § 21 StVZO oder Gutachten gem. § 13 EG-FGV
- ausländische Kennzeichen, falls vorhanden
- Eigentumsnachweis
- Bericht der Hauptuntersuchung
- 7-stellige elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB)
- SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer (siehe Formular Download-Liste)
- Vollmacht, wenn Sie nicht der Fahrzeughalter sind (siehe Antrag auf Zulassung/Uumschreibung Download-Liste)
- Personalausweis (Orig.) bzw. Pass (Orig.) mit Meldebestätigung (max. 6 Monate gültig) vom Fahrzeughalter
- bei Minderjährigen: Personalausweis und Einverständniserklärung aller Erziehungsberechtigten
bei Gewerbe:
- Gewerbeanmeldung, Handelsregister, Personalausweis vom unterschriftsberechtigten Geschäftsführer bzw. Prokuristen
Grundgebühr: 30,60 € (weitere Gebühren sind dem Gebührenspiegel zu entnehmen)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) bzw. Abmeldebescheinigung, wenn das Fahrzeug vor dem 01.10.2005 abgemeldet wurde
- Bericht der Hauptuntersuchung
- 7-stellige elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB)
- SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer (siehe Formular Download-Liste)
- Vollmacht, wenn Sie nicht der Fahrzeughalter sind (siehe Antrag auf Zulassung/Uumschreibung Download-Liste)
- Personalausweis (Orig.) bzw. Pass (Orig.) mit Meldebestätigung (max. 6 Monate gültig) vom Fahrzeughalter
- bei Minderjährigen: Personalausweis und Einverständniserklärung aller Erziehungsberechtigten
bei Gewerbe:
- Gewerbeanmeldung, Handelsregister, Personalausweis vom unterschriftsberechtigten Geschäftsführer bzw. Prokuristen
Grundgebühr: 23,90 € bis 33,20 € (weitere Gebühren sind dem Gebührenspiegel zu entnehmen)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Bericht der Hauptuntersuchung
- Amtl. Kennzeichen, falls ein Kennzeichenwechsel vorgenommen werden soll
- 7-stellige elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB)
- SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer (siehe Formular Download-Liste)
- Vollmacht, wenn Sie nicht der Fahrzeughalter sind (siehe Antrag auf Zulassung/Uumschreibung Download-Liste)
- Personalausweis (Orig.) bzw. Pass (Orig.) mit Meldebestätigung (max. 6 Monate gültig) vom Fahrzeughalter
- bei Minderjährigen: Personalausweis und Einverständniserklärung aller Erziehungsberechtigten
bei Gewerbe:
- Gewerbeanmeldung, Handelsregister, Personalausweis vom unterschriftsberechtigten Geschäftsführer bzw. Prokuristen
Grundgebühr: 24,50 € bis 27,40 € (weitere Gebühren sind dem Gebührenspiegel zu entnehmen)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) bzw. Abmeldebescheinigung, wenn das Fahrzeug vor dem 01.10.2005 abgemeldet wurde
- Bericht der Hauptuntersuchung
- 7-stellige elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB)
- SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer (siehe Formular Download-Liste)
- Vollmacht, wenn Sie nicht der Fahrzeughalter sind (siehe Antrag auf Zulassung/Umschreibung Download-Liste)
- Personalausweis (Orig.) bzw. Pass (Orig.) mit Meldebestätigung (max. 6 Monate gültig) vom Fahrzeughalter
- bei Minderjährigen: Personalausweis und Einverständniserklärung aller Erziehungsberechtigten
bei Gewerbe:
- Gewerbeanmeldung, Handelsregister, Personalausweis vom unterschriftsberechtigten Geschäftsführer bzw. Prokuristen
Grundgebühr: 23,90 € bis 33,20 € (weitere Gebühren sind dem Gebührenspiegel zu entnehmen)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), Vorlage erforderlich bei Änderungen der Fahrzeugklasse und Aufbauart, Leistung, Hubraum oder Antriebsart
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Bericht der Hauptuntersuchung
- Vollmacht, wenn Sie nicht der Fahrzeughalter sind (siehe Antrag auf Zulassung/Uumschreibung Download-Liste)
- Personalausweis (Orig.) bzw. Pass (Orig.) mit Meldebestätigung (max. 6 Monate gültig) vom Fahrzeughalter
- bei Minderjährigen: Personalausweis und Einverständniserklärung aller Erziehungsberechtigten
- Gutachten der Prüforganisation
Grundgebühr: 12,00 € (weitere Gebühren sind dem Gebührenspiegel zu entnehmen)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Bericht der Hauptuntersuchung
- Vollmacht, wenn Sie nicht der Fahrzeughalter sind (siehe Antrag auf Zulassung/Uumschreibung Download-Liste)
- Personalausweis (Orig.) bzw. Pass (Orig.) mit Meldebestätigung (max. 6 Monate gültig) vom Fahrzeughalter
- Dokument über die Namensänderung (z. B. Eheurkunde), Vorlage erforderlich wenn die Namensänderung noch nicht im Personalausweis erfolgt ist
bei Gewerbe:
- Gewerbeanmeldung, Handelsregister, Personalausweis vom unterschriftsberechtigten Geschäftsführer bzw. Prokuristen
Grundgebühr: 11,10 € -12,30 € (weitere Gebühren sind dem Gebührenspiegel zu entnehmen)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Amtliche Kennzeichen
- Bericht der Hauptuntersuchung
- 7-stellige elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB)
- Vollmacht, wenn Sie nicht der Fahrzeughalter sind (siehe Antrag auf Zulassung/Uumschreibung Download-Liste)
- Personalausweis (Orig.) bzw. Pass (Orig.) mit Meldebestätigung (max. 6 Monate gültig) vom Fahrzeughalter
bei Gewerbe:
- Gewerbeanmeldung, Handelsregister, Personalausweis vom unterschriftsberechtigten Geschäftsführer bzw. Prokuristen
Grundgebühr: 31,20 € (weitere Gebühren sind dem Gebührenspiegel zu entnehmen)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Bericht der Hauptuntersuchung
- Vollmacht, wenn Sie nicht der Fahrzeughalter sind (siehe Antrag auf Zulassung/Uumschreibung Download-Liste)
- Personalausweis (Orig.) bzw. Pass (Orig.) mit Meldebestätigung (max. 6 Monate gültig) vom Fahrzeughalter
bei Gewerbe:
- Gewerbeanmeldung, Handelsregister, Personalausweis vom unterschriftsberechtigten Geschäftsführer bzw. Prokuristen
Grundgebühr: 11,10 € bis 12,30 €(weitere Gebühren sind dem Gebührenspiegel zu entnehmen)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), wenn das Fahrzeug vor dem 01.10.2005 angemeldet wurde
- Bericht der Hauptuntersuchung
- 7-stellige elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB), wenn das Fahrzeug vor dem 01.10.2005 angemeldet wurde
- Vollmacht, wenn Sie nicht der Fahrzeughalter sind (siehe Antrag auf Zulassung/Uumschreibung Download-Liste)
- Personalausweis (Orig.) bzw. Pass (Orig.) mit Meldebestätigung (max. 6 Monate gültig) vom Fahrzeughalter
- bei Minderjährigen: Personalausweis und Einverständniserklärung aller Erziehungsberechtigten
bei Gewerbe:
- Gewerbeanmeldung, Handelsregister, Personalausweis vom unterschriftsberechtigten Geschäftsführer bzw. Prokuristen
Grundgebühr: 24,50 € (weitere Gebühren sind dem Gebührenspiegel zu entnehmen)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Amtliche Kennzeichen
- Bericht der Hauptuntersuchung
- SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer (siehe Formular Download-Liste)
- 7-stellige elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB)
- Vollmacht, wenn Sie nicht der Fahrzeughalter sind (siehe Antrag auf Zulassung/Uumschreibung Download-Liste)
- Personalausweis (Orig.) bzw. Pass (Orig.) mit Meldebestätigung (max. 6 Monate gültig) vom Fahrzeughalter
- bei Minderjährigen: Personalausweis und Einverständniserklärung aller Erziehungsberechtigten
bei Gewerbe:
- Gewerbeanmeldung, Handelsregister, Personalausweis vom unterschriftsberechtigten Geschäftsführer bzw. Prokuristen
Grundgebühr: 33,20 € (weitere Gebühren sind dem Gebührenspiegel zu entnehmen)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Amtliche Kennzeichen
- Bericht der Hauptuntersuchung
- SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer (siehe Formular Download-Liste)
- 7-stellige elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB)
- Vollmacht, wenn Sie nicht der Fahrzeughalter sind (siehe Antrag auf Zulassung/Uumschreibung Download-Liste)
- Personalausweis (Orig.) bzw. Pass (Orig.) mit Meldebestätigung (max. 6 Monate gültig) vom Fahrzeughalter
- bei Minderjährigen: Personalausweis und Einverständniserklärung aller Erziehungsberechtigten
bei Gewerbe:
- Gewerbeanmeldung, Handelsregister, Personalausweis vom unterschriftsberechtigten Geschäftsführer bzw. Prokuristen
Grundgebühr: 33,20 € (weitere Gebühren sind dem Gebührenspiegel zu entnehmen)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) bzw. Abmeldebescheinigung wenn das Fahrzeug vor dem 01.10.2005 abgemeldet wurde
- Bericht der Hauptuntersuchung
- SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer (siehe Formular Download-Liste)
- 7-stellige elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB)
- Vollmacht, wenn Sie nicht der Fahrzeughalter sind (siehe Antrag auf Zulassung/Uumschreibung Download-Liste)
- Personalausweis (Orig.) bzw. Pass (Orig.) mit Meldebestätigung (max. 6 Monate gültig) vom Fahrzeughalter
- bei Minderjährigen: Personalausweis und Einverständniserklärung aller Erziehungsberechtigten
bei Gewerbe:
- Gewerbeanmeldung, Handelsregister, Personalausweis vom unterschriftsberechtigten Geschäftsführer bzw. Prokuristen
Grundgebühr: 33,20 € (weitere Gebühren sind dem Gebührenspiegel zu entnehmen)
- sofern das Fahrzeug nicht durch den Fahrzeughalter abgemeldet wird, ist die original Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) bzw. eine Vollmacht erforderlich
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Amtliche Kennzeichen
- Verwertungsnachweis falls zutreffend
Grundgebühr: 16,80 € (weitere Gebühren sind dem Gebührenspiegel zu entnehmen)
Für die Ausstellung einer neuen ZB I benötigen Sie:
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Bericht der Hauptuntersuchung
- eidesstattliche Versicherung zur Niederschrift
- Personalausweis (Orig.) bzw. Pass (Orig.) mit Meldebestätigung (max. 6 Monate gültig) vom Fahrzeughalter
bei Gewerbe:
- Gewerbeanmeldung, Handelsregister, Original Personalausweis vom unterschriftsberechtigten Geschäftsführer bzw. Prokuristen
Grundgebühr: 12,00 € (weitere Gebühren sind dem Gebührenspiegel zu entnehmen)
Für die Ausstellung einer neuen ZB I benötigen Sie:
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Bericht der Hauptuntersuchung
- Vollmacht, wenn Sie nicht der Fahrzeughalter sind (siehe Antrag auf Zulassung/Uumschreibung Download-Liste)
- Diebstahlanzeige der Polizei
- Personalausweis (Orig.) bzw. Pass (Orig.) mit Meldebestätigung (max. 6 Monate gültig) vom Fahrzeughalter
bei Gewerbe:
- Gewerbeanmeldung, Handelsregister, Personalausweis vom unterschriftsberechtigten Geschäftsführer bzw. Prokuristen
Grundgebühr: 12,00 € (weitere Gebühren sind dem Gebührenspiegel zu entnehmen)
Für die Ausstellung einer neuen ZB II benötigen Sie:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Bericht der Hauptuntersuchung
- eidesstattliche Versicherung zur Niederschrift
- Personalausweis (Orig.) bzw. Pass (Orig.) mit Meldebestätigung (max. 6 Monate gültig) vom Fahrzeughalter
bei Gewerbe:
- Gewerbeanmeldung, Handelsregister, Original Personalausweis vom unterschriftsberechtigten Geschäftsführer bzw. Prokuristen
Grundgebühr: 25,70 € (weitere Gebühren sind dem Gebührenspiegel zu entnehmen)
Für die Ausstellung einer neuen ZB II benötigen Sie:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Bericht der Hauptuntersuchung
- Vollmacht, wenn Sie nicht der Fahrzeughalter sind (siehe Antrag auf Zulassung/Uumschreibung Download-Liste)
- Diebstahlanzeige der Polizei
- Personalausweis (Orig.) bzw. Pass (Orig.) mit Meldebestätigung (max. 6 Monate gültig) vom Fahrzeughalter
bei Gewerbe:
- Gewerbeanmeldung, Handelsregister, Personalausweis vom unterschriftsberechtigten Geschäftsführer bzw. Prokuristen
Grundgebühr: 25,70 € (weitere Gebühren sind dem Gebührenspiegel zu entnehmen)
Für neue amtliche Kennzeichen benötigen Sie:
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Bericht der Hauptuntersuchung
- das zweite vorhandene Kennzeichen ist vorzulegen, wenn vorhanden (bei Pkw, Lkw etc.)
- eidesstattlichen Versicherung zur Niederschrift
- Personalausweis (Orig.) bzw. Pass (Orig.) mit Meldebestätigung (max. 6 Monate gültig) vom Fahrzeughalter
bei Gewerbe:
- Gewerbeanmeldung, Handelsregister, Original Personalausweis vom unterschriftsberechtigten Geschäftsführer bzw. Prokuristen
Grundgebühr: 31,20 € (weitere Gebühren sind dem Gebührenspiegel zu entnehmen)
Für neue amtliche Kennzeichen benötigen Sie:
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Bericht der Hauptuntersuchung
- das zweite vorhandene Kennzeichen ist vorzulegen, wenn vorhanden (bei Pkw, Lkw etc.)
- Vollmacht, wenn Sie nicht der Fahrzeughalter sind (siehe Antrag auf Zulassung/Umschreibung Download-Liste)
- Diebstahlanzeige der Polizei
- Personalausweis (Orig.) bzw. Pass (Orig.) mit Meldebestätigung (max. 6 Monate gültig) vom Fahrzeughalter
bei Gewerbe:
- Gewerbeanmeldung, Handelsregister, Personalausweis vom unterschriftsberechtigten Geschäftsführer bzw. Prokuristen
Grundgebühr: 31,20 € (weitere Gebühren sind dem Gebührenspiegel zu entnehmen)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) oder Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), COC Datenbestätigung (auch in Kopie mögl.)
- ggf. Gutachten gem. §21 StVZO oder Gutachten gem. §13 EG-FGV (Orig.)
- Bericht der Hauptuntersuchung (auch in Kopie mögl.)
- Eigentumsnachweis (auch in Kopie mögl.) ist vorzulegen, wenn der Hauptwohnsitz nicht in MOL liegt
- 7-stellige elektronische Versicherungsbestätigungsnummer für Kurzzeitkennzeichen (eVB)
- Vollmacht, wenn Sie nicht der Fahrzeughalter sind (siehe Antrag auf Zulassung/Umschreibung Download-Liste)
- Empfangsbevollmächtigung (nur bei Überführungen ins Ausland)
- Personalausweis (Orig.) bzw. Pass (Orig.) mit Meldebestätigung (max. 6 Monate gültig) vom Fahrzeughalter
bei Gewerbe:
- Gewerbeanmeldung, Handelsregister, Personalausweis vom unterschriftsberechtigten Geschäftsführer bzw. Prokuristen
Grundgebühr: 13,10 Euro (weitere Gebühren sind dem Gebührenspiegel zu entnehmen)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) oder Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) (auch in Kopie mögl.)
- Eigentumsnachweis (auch in Kopie mögl.) ist vorzulegen, wenn der Hauptwohnsitz nicht in MOL liegt
- 7-stellige elektronische Versicherungsbestätigungsnummer für Kurzzeitkennzeichen (eVB)
- Vollmacht, wenn Sie nicht der Fahrzeughalter sind (siehe Antrag auf Zulassung/Umschreibung Download-Liste)
- Personalausweis (Orig.) bzw. Pass (Orig.) mit Meldebestätigung (max. 6 Monate gültig) vom Fahrzeughalter
- Empfangsbevollmächtigung
bei Gewerbe:
- Gewerbeanmeldung, Handelsregister, Personalausweis vom unterschriftsberechtigten Geschäftsführer bzw. Prokuristen
Grundgebühr: 13,10 Euro (weitere Gebühren sind dem Gebührenspiegel zu entnehmen)
Als Mindestangaben sind schriftlich (z. B. durch Kaufvertrag, Typenschild oder alte Fahrzeugdokumente) vorzulegen:
- Fahrzeugart
- Fahrzeugklasse
- Fahrzeugidentifikationsnummer
- Empfangsbevollmächtigung
Grundgebühr: 13,10 Euro (weitere Gebühren sind dem Gebührenspiegel zu entnehmen)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) bzw. Abmeldebescheinigung wenn das Fahrzeug vor dem 01.10.2005 abgemeldet wurde
- Bericht der Hauptuntersuchung
- Amtliche Kennzeichen sind vorzulegen, wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist
- SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer (siehe Formular Download-Liste)
- gelbe Versicherungskarte für Ausfuhrkennzeichen (mind. 3-fach)
- Empfangsbevollmächtigung (nur bei Überführungen ins Ausland)
- Personalausweis (Orig.) bzw. Pass (Orig.) mit Meldebestätigung (max. 6 Monate gültig) bzw. ausländischen Pass (Orig.) vom Fahrzeughalter
- das Fahrzeug ist zur Identifikation vorzuführen
bei Gewerbe:
- Gewerbeanmeldung, Handelsregister, Personalausweis vom unterschriftsberechtigten Geschäftsführer bzw. Prokuristen bei Fahrzeugen aus einem EU-Mitgliedsstaat:
- Eigentumsnachweis
- COC Bescheinigung, Datenbestätigung, Gutachten gem. § 21 StVZO oder Gutachten gem. § 13 EG-FGV
Grundgebühr: 34,60 € (weitere Gebühren sind dem Gebührenspiegel zu entnehmen)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Bericht der Hauptuntersuchung
- Amtliche Kennzeichen (nur bei neuen Plaketten erforderlich)
Grundgebühr: 2,60 Euro (weitere Gebühren sind dem Gebührenspiegel zu entnehmen)
Feinstaubplakette: 5,00 Euro
Bei Vorlage von 3 D- oder Carbon-Kennzeichen ist zwingend die Zertifizierung des Herstellers der Platinen vorzulegen. Diese bekommen Sie bei dem Verkäufer Platinen oder unter www.dincerto.de.
Bei Verlust von Fahrzeugdokumenten oder Kennzeichen ist für die Abnahme der eidesstattlichen Versicherung zwingend die persönliche Vorsprache des Halters bzw. Erwerbers erforderlich.
Kontakt
Fahrzeugzulassungsbehörde
Katja Strohwald
Am Biotop 12
15344 Strausberg
Sprechzeiten
Sprechzeiten (nur mit Termin)
Montag | 8-12 Uhr |
Dienstag | 9-8 Uhr |
Mittwoch | 9-12 Uhr |
Donnerstag | 8-15 Uhr |
Freitag | 8-12 Uhr |
Telefonische Erreichbarkeit
Montag | 8-12 Uhr 13-15 Uhr |
Mittwoch | 13-16 Uhr |