Pressemitteilung 53/2024
Pakt für den öffentlichen Gesundheitsdienst: Stärkung der Gesundheitsversorgung durch EU-Förderung
Die Bundesregierung hat am 29. September 2020 den „Pakt für den öffentlichen Gesundheitsdienst“ ins Leben gerufen, ein wegweisendes Reformvorhaben zur Sicherstellung einer leistungsfähigen und gerechten Gesundheitsversorgung in Deutschland.
Der Pakt sieht umfangreiche Maßnahmen vor, um die Kapazitäten und die Qualität der öffentlichen Gesundheitsdienste nachhaltig zu stärken, insbesondere im Hinblick auf den demografischen Wandel und die zunehmenden Herausforderungen durch gesundheitliche Krisen.
Im Rahmen des Pakts wird auch die Förderung durch die Europäische Union eine entscheidende Rolle spielen. Die EU unterstützt die Initiative im Einklang mit den Zielen der Verordnung über die Allgemeine Regulierungs- und Finanzierungsordnung für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und den Kohäsionsfonds (ARF-VO). Insbesondere Artikel 34 Absatz 2 der ARF-VO ermöglicht es, Projekte zur Verbesserung der öffentlichen Gesundheit mit bis zu 85% aus EU-Mitteln zu finanzieren. Diese Mittel sollen die Umsetzung innovativer Gesundheitsinitiativen, den Ausbau digitaler Gesundheitsinfrastrukturen und die Förderung von Fachkräften im Gesundheitswesen fördern.
Die EU-Mittel werden dabei nicht nur zur Modernisierung von Gesundheitsämtern und der Digitalisierung von Verwaltung und Versorgung eingesetzt, sondern auch zur Förderung von Schulungen und Weiterbildungen für Gesundheitsfachkräfte. Besonders im Bereich der Prävention und des Gesundheitsmanagements sollen innovative Konzepte entwickelt und erprobt werden, um die Gesundheitsversorgung in ländlichen und strukturschwachen Regionen zu verbessern.
Seelow, 08.12.2024