Modellversuch Moped mit 15 Jahren für das Bundesland Brandenburg

In den Bundesländern Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen gilt bis 30.04.2018 eine Ausnahmeverordnung, welche es Jugendlichen ermöglicht bereits mit 15 Jahren ein Fahrzeug der Klasse AM zu führen. Eine Verlängerung dieser Verordnung bzw. dieses Modellprojektes ist vorgesehen.  

Der Antrag kann frühestens mit 14 ½ Jahren gestellt werden. Zum Antrag ist die Zustimmung der Erziehungsberechtigten zwingend erforderlich. Die Fahrberechtigung im Rahmen des Modellversuchs gilt nur innerhalb Deutschlands und nur für die oben genannten Bundesländer.

Für den Antrag ist die genaue Anschrift der Fahrschule erforderlich. Bei einer kreisfremder Fahrschule ist zusätzlich genaue Anschrift der Technischen Prüfstelle und Angabe des Prüfortes (zu erfragen bei der ausbildenden Fahrschule) erforderlich. Liegt der Prüfort außerhalb des Landkreises ist zusätzlich der Nachweis nach § 17 Abs. 3 FeV - Bezug zum Prüfort (z. B. Schul- oder Berufsausbildung, Studium oder Arbeit) erforderlich.

Der Kartenführerschein wird dem Antragsteller erst mit Vollendung des 16. Lebensjahr durch die Fahrerlaubnisbehörde zugesandt.

Die Antragstellung kann über die zuständige Amts-/Stadt-  oder Gemeindeverwaltung oder hier erfolgen.

  • Antragstellung bei der Behörde
  • Antragstellung über das Bürgeramt

Gebühr: 42,60 €

Zzgl. Bescheinigung zum Modellprojekt: 7,70 €

Notwendige Unterlagen:

  • gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass mit aktueller (nicht älter als 6 Monate) Meldebescheinigung
  • ein Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht (biometrisches Lichtbild)
  • Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
  • Nachweis über eine Schulung in Erster Hilfe